Weil ich mit meinem Hausarzt irgendwie nicht zufrieden bin, wollte ich mal einen anderen Hausarzt konsultieren, was er zu einer Sache meint.
Allerdings wollte ich das nicht an die Große Glocke hängen mit Überweisung und so, zumal ich das ziemlich doof finde zum Arzt zu laufen und sagen „Stellen Sie mir mal eine Überweisung zu einem anderen Hausarzt aus“.
Daher wollte ich mal fragen, ob nicht auch die Quittung der aktuellen Praxisgebühr reicht, um beim zweiten Arzt keine mehr entrichten zu müssen. Meiner Auffassung ist diese Gebühr ja für die Krankenkasse und die hat sie ja schon bekommen, oder?
Ferner würde mich noch interessieren, wie das bei einem Dauerhaften Arztwechsel wäre. Würde der neue Hausarzt dann meine Krankenakte vom alten anfordern, oder würde dieser eine neue erstellen?
Daher wollte ich mal fragen, ob nicht auch die Quittung der
aktuellen Praxisgebühr reicht, um beim zweiten Arzt keine mehr
entrichten zu müssen. Meiner Auffassung ist diese Gebühr ja
für die Krankenkasse und die hat sie ja schon bekommen, oder?
Nein. Diese reicht nicht aus. Ziel der Praxisgebühr ist - meiner Meinung nach - auch, Ärztehopping zu vermeiden, d.h. Doppelkonsultationen von Fachärzten zu unterbinden.
Folgende „legale“ Optionen bestehen:
Nochmals Praxisgebühr bezahlen.
Bis ins nächste Quartal warten.
Ferner würde mich noch interessieren, wie das bei einem
Dauerhaften Arztwechsel wäre. Würde der neue Hausarzt dann
meine Krankenakte vom alten anfordern, oder würde dieser eine
neue erstellen?
Das handhabt jeder anders. Wenn es wichtige Vorerkrankungen gibt, ist es sicher sinnvoll die wichtigsten Befunde anzufordern. Ansonsten wird er sie wahrscheinlich nur bedingt fortführen, sondern entsprechend seinem Praxissystem eine eigene Akte für Dich führen.
Weil ich mit meinem Hausarzt irgendwie nicht zufrieden bin,
wollte ich mal einen anderen Hausarzt konsultieren, was er zu
einer Sache meint.
Daher wollte ich mal fragen, ob nicht auch die Quittung der
aktuellen Praxisgebühr reicht, um beim zweiten Arzt keine mehr
entrichten zu müssen.
Die Quittung reicht nicht. Allerdings schreiben wir den 05. Dezember. Einschließlich des morgigen Montag gibt es bis zu den Feiertage gerade mal 14 Praxistage, zwischen Weihnachten und Silvester dürften die meisten normalen Praxen zu haben. Die Wahrscheinlichkeit, in diesem Quartal noch einen Termin zu bekommen für „eine Sache“, die in der Darstellung hier nicht so arg dringlich erscheint, ist gering. Was spricht also dagegen, einfach bis zum „nächsten Jahr“, nächsten Quartal zu warten?
Würde der neue Hausarzt dann
meine Krankenakte vom alten anfordern,
Das kann er machen, muss er aber nicht. Du kannst auch zum alten gehen und Kopien der Befunde erbitten. Die eigentliche Akte bleibt übrigens im Besitz des alten Arztes und muss auch.
Moin
In deiner Situation scheint es mir das Einfachste zu sein, die 10,- Euro bei dem neuen Arzt auf den Tresen zu legen. Alles andere ist komplizierter oder funzt nicht.
Gruß,
Branden