Nach einer längeren Krankschreibung wurde diese vom behandelnden Arzt noch einmal erneuert. Er schrieb auf den Auszahlungschein für die Krankenkasse, dass ich noch vermutlich bis 16. Dezember arbeitsunfähig sein würde.
Inzwischen hatte mir die Krankenkasse für 14 Tage Krankengeld gezahlt, und mir einen neuen Auszahlungsschein geschickt, für die Auszahlung von Krankengeld für weitere 14 Tage. Da ich so schnell bei meinem behandelnden Arzt keinen Termin bekam habe ich Ihnen diesen Auszahlung scheint zugeschickt, mit der Bitte, ihn mir in einem beigelegten frankierten Rückantwortumschlag zurückzuschicken.
Dieser war jetzt aber nur noch auf dem 25. November datiert (den Tag, an dem ich bei dem Arzt war, und er mich bis zum 16. Dezember weiter krankgeschrieben hat).daraufhin versuchte ich, dieses offensichtlichen Missverständnis zu klären.
Telefonisch bekam ich keine Auskunft. Nach einem ausführlichen, per Fax gesendeten Schreiben, hatte sich wohl die Ehefrau des Arztes dieser Angelegenheit angenommen, jedoch leider nicht auf eine Weise, die dem entsprochen hätte, was hier nötig und angemessen gewesen wäre. Statt einer Entschuldigung erhielt ich lediglich von ihr den Hinweis, das alles so in Ordnung sei, ich ja am 25. November beim Arzt gewesen sei – und eine weitere Krankschreibung nicht stattgefunden hätte.
Am 16. hatte ich einen Facharzttermin. Hier wurde die Notwendigkeit einer Operation festgestellt. Ich wurde noch einmal eine Woche lang krankgeschrieben, mit dem Hinweis, mich für alles weitere an den behandelnden Arzt zu wenden, der einen ausführlichen Bericht erhalten würde.
Bei einem entsprechenden Versuch teilte mir die Sprechstundenhilfe mit, dass die Praxis geschlossen sei, und ich erst Anfang des neuen Jahres einen Termin bekommen könne.
Von der Krankenkasse erfuhr ich, dass der Arzt mir, da er ja die Krankschreibung bis zum 16. Dezember vorgenommen habe, nun auch dafür zuständig sei, den Auszahlungsschein auszufüllen. Ich möge mich noch einmal an ihn wenden.
das tat ich, leider wiederum ohne Erfolg. Angeblich sei der Arzt im Urlaub.
Auf meine Frage, wer seine Vertretung wäre, gab die Sprechstundenhilfe mir einen Namen an. In der dortigen Praxis wusste man nichts von einer derartigen Vertretung übernahm.
Was ist hier zu tun?
ich kann mir nur vorstellen, dass das ganze ein Missverständnis oder eine Verwechslung ist.
Wenn ich nun allerdings bis zum neuen Jahr warte,um es mit dem Arzt in der Sprechstunde persönlich zu klären, wird mir der Versicherungsschutz verloren gehen.
An welche Einrichtung kann ich mich jetzt wenden?
Oder geht das nur über einen Rechtsanwalt?
Ich wäre allen, die jetzt etwas sagen können sehr dankbar für bald möglicher Mitteilung.