Arzt will nichts von seinen Vorgaben wissen

Nach einer längeren Krankschreibung wurde diese vom behandelnden Arzt noch einmal erneuert. Er schrieb auf den Auszahlungschein für die Krankenkasse, dass ich noch vermutlich bis 16. Dezember arbeitsunfähig sein würde.

Inzwischen hatte mir die Krankenkasse für 14 Tage Krankengeld gezahlt, und mir einen neuen Auszahlungsschein geschickt, für die Auszahlung von Krankengeld für weitere 14 Tage. Da ich so schnell bei meinem behandelnden Arzt keinen Termin bekam, habe ich ihm diesen Auszahlungsschein zugeschickt, mit der Bitte, ihn mir in einem beigelegten frankierten Rückantwortumschlag zurückzuschicken.

Das geschah dann auch (am 12 Dezember), doch war das Formular dergestalt ausgefüllt, dass ich bis zum 25. November krankgeschrieben sei (den Tag, an dem ich bei dem Arzt war, und er mich bis zum 16. Dezember weiter krankgeschrieben hat) - und ich ab dann wieder arbeitsfähig wäre. Daraufhin versuchte ich, dieses offensichtlichen Missverständnis zu klären.
Telefonisch bekam ich keine Auskunft. Nach einem ausführlichen, per Fax gesendeten Schreiben, hatte sich wohl die Ehefrau des Arztes dieser Angelegenheit angenommen, jedoch leider nicht auf eine Weise, die dem entsprochen hätte, was hier nötig und angemessen gewesen wäre. Statt einer Entschuldigung erhielt ich lediglich von ihr den Hinweis, das alles so in Ordnung sei, ich ja am 25. November beim Arzt gewesen sei – und da eine weitere Krankschreibung nicht stattgefunden hätte.

Am 16. hatte ich einen Facharzttermin. Hier wurde die Notwendigkeit einer Operation festgestellt. Ich wurde noch einmal eine Woche lang krankgeschrieben, mit dem Hinweis, mich für alles weitere an den behandelnden Arzt zu wenden, der einen ausführlichen Bericht erhalten würde.
Bei einem entsprechenden Versuch teilte mir die Sprechstundenhilfe mit, dass die Praxis geschlossen sei, und ich erst Anfang des neuen Jahres einen Termin bekommen könne.

Von der Krankenkasse erfuhr ich, dass der Arzt mir, da er ja die Krankschreibung bis zum 16. Dezember vorgenommen habe, nun auch dafür zuständig sei, den Auszahlungsschein auszufüllen. Ich möge mich noch einmal an ihn wenden.

Das tat ich, leider wiederum ohne Erfolg. Angeblich sei der Arzt im Urlaub.
Auf meine Frage, wer seine Vertretung wäre, gab die Sprechstundenhilfe mir einen Namen an. In der dortigen Praxis wusste man nichts von einer derartigen Vertretung übernahm.

Was ist hier zu tun?

Ich kann mir nur vorstellen, dass das ganze ein Missverständnis oder eine Verwechslung ist, mit allerdings folgenschweren Konsequenzen für mich.
Wenn ich bis zum neuen Jahr warte,um es mit dem Arzt in der Sprechstunde persönlich zu klären, wird mir ab Freitag der Versicherungsschutz verloren gehen. Eine Unterbrechung der Krankschreibung hätte zudem zur Folge, dass bei einer Wiederaufnahme eine längere Karenzzeit wirksam werden würde.

An welche Einrichtung kann ich mich jetzt wenden?
Oder geht das nur über einen Rechtsanwalt?

Ich wäre allen, die jetzt etwas sagen können sehr dankbar für bald möglicher Mitteilung.

Hallo,

der Arzt kann auf den Auszahlungsschein ein Datum draufschreiben, jedoch wird das Krankengeld nur bis zu dem Tag gezahlt, an dem der Schein ausgefüllt und bestätigt wurde (also keinesfalls in die Zukunft).

Von daher würde ich mich an Ihrer Stelle nochmals mit dem Arzt in Verbindung setzen, der den Schein bis 25.11. ausgestellt hat. Meines Erachtens kann er einen Auszahlungsschein nicht ohne persönliches Erscheinen des Patienten in der Praxis ausstellen, er muss sich ja von der vorliegenden Arbeitsunfähigkeit überzeugen und diese dann dokumentieren!

Ein anderer Arzt (hier der Facharzt) kann rückwirkend keinen Auszahlschein bestätigen, er hat Sie ja nicht zu diesem Zeitraum gekannt und ist daher nicht in der Lage, die Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen!

Der Versicherungsschutz geht erst mal nicht verloren, es gibt einen sogenannten nachgehenden Anspruch (für 4 Wochen). Allerdings könnte es tatsächlich Probleme mit dem Krankengeld geben. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, erklären Sie das Problem. Dort sollte Ihnen geholfen werden!!

Mfg

Matthias

Hallo,

zunächst mal sollte man den Sachverhalt klären.

Hat Sie der erste Arzt jetzt arbeitsfähig geschrieben, sprich einen Endzahlschein zum 25.11.2011 ausgestellt oder nicht ? Falls nicht, warum weigert er sich einen weiteren Auszahlungsschein auszustellen ? Hält er Sie für arbeitsfähig ?

Der Facharzt scheint ja keine weiteren Krankschreibungen vornehmen zu wollen sondern möchte das dem Hausarzt überlassen - mit Verweis auf den Bericht.

Das die Kasse einen gültigen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit haben will ist schon klar.

Sie sollten daher dringend mit Ihren Ärzten klären ob diese Sie für weiter Arbeitsunfähig halten und sich dann einen entsprechenden Auszahlungsschein besorgen.

MfG
Thomas H.

vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich habe den Eindruck, dass hier ein Missverständnis besteht: der Arzt hat mich mit dem Auszahlungsschein vom 25. November bis zum 16. Dezember krankgeschrieben… Dass er nun nichts mehr davon weiß oder wissen will, hängt möglicherweise damit zusammen, dass er überlastet ist, oder unter dem Einfluss seiner Frau steht (die in der Praxis die Regie zu führen scheint).

Anders kann ich es mir jedenfalls nicht erklären. ich bin bisher gut mit ihm ausgekommen. Wir hatten bei dem letzten Termin am 25. November noch darüber gesprochen dass ich einige weitere Fachärzte aufsuchen sollte. Dasist wie gesagt auch geschehen, zuletzt am 16. Dezember. Der Arzt hatte mir gesagt, dass die Meinung der Fachärzte abgewartet werden soll.- und wir dann noch einmal sprechen würden.

Nun erfahre ich, dass der Arzt bereits im Urlaub sein soll.

Können Sie mir sagen, an wen ich mich hier wenden kann (bei der Krankenkasse sagte man mir, ich möge dies mit dem Arzt klären) …

Ok,

also um Mißverständissen vorzubeugen, ein bis … krankschreiben gibt es beim Auszahlschein nicht. Der Zahlschein gibt nur an dass der Arzt am Tag der Ausstellung die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Das Datum wann der Arzt Sie wieder sehen will, bedingt nicht dass Sie auch bis dort hin krank geschrieben sind.

Ich muss der Kasse rechtgeben, es gibt leider keine andere Möglichkeit als das mit dem Arzt zu klären oder sich vom Facharzt einen Auszahlschein zu besorgen

MfG
Thomas H.

Hallo,
ich finde Ihre Frage etwas durcheinander wenn ich ehrlich bin.
Ich müßte erst einmal wissen…wenn Sie nicht krank geschrieben worden sind…
1.:Bekommen Sie dann Gehalt???
2.:Bekommen Sie dann Arbeitslosengeld???
Oder von wem bekommen Sie Bezüge???
Jeder bekommt nur Krankengeld wenn er vorher Bezüge erhalten hat. Wenn man nicht mehr Krank geschrieben ist, gehen diese eigentlich weiter.
Aus diesem Grund können Sie gar nicht nicht versichert sein.
Das verstehe ich schon einmal nicht.
Wenn Sie von einem Arzt einen OP Termin bekommen, muß er Sie Krank schreiben, und nicht ein anderer Arzt…das gibt es nicht. Außer es war ein Unfall und man kann dann nicht mehr zum Unfallarzt gehen.
Wer hat Sie denn Krank geschrieben, und warum???
Waren es die gleichen Diagnosen???
Jeder Arzt hat eine Vetretung, das ist Gesetzlich, also auch Ihr Arzt, außer er ist eine andere Fachrichtung, und schreibt Sie deshalb nicht Krank.
Auf jedem Auszahlungsschein muß stehen…wann Ihr Arzt Sie gesung geschrieben hat. Falls Sie davon überzeugt sind das etwas falsch gelaufen ist, und Ihr Arzt sie nicht gesund geschrieben hat…vordern Sie eine Kopie an. Die steht Ihnen zu, und dann können Sie selber sehen ob er Sie wirklich nicht gesund geschrieben hat.
Wie Sie sehen ist Ihre Anfrage nicht zu verstehen, da viele Angaben fehlen.
Sorry würde gerne weiter helfen, aber bei den Angaben kann ich es leider nicht.
LG
Glaub nicht alles

Hallo!

Schildern sie den Sachverhalt so, wie sie es hier getan haben, schriftlich Ihrer Kasse. Das Vorgehen ihres Arztes kann ich nicht nachvollziehen. Bitten sie Ihre Kasse um Vorlage der Unterlagen beim Medizinischen Dienst und um dortige Feststellung der tragfähigen Arbeitsunfähigkeit! Funktioniert das nicht, hilft nur der Gang zum Anwalt oder einem Sozialdienst… z.B. Sozialverband Deutschland.

Gruß, Christian

Guten Abend

Eine schwierige Situation. Habe eine solche Situation noch nie erlebt. Du solltest noch einmal das Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Krankenkasse suchen. Falls du dort nicht weiter kommst, kannst du ihm vorschlagen, deinen Fall vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) prüfen zu lassen.
Die Gutachter dort sind unabhängig und sollten deinen Gesundheitszustand realistisch einschätzen können.

Ein weiteres Gespräch mit dem Arzt wird wohl auch weiterhin vergebliche Mühe sein. Sollte dieser derzeit im Urlaub sein, kannst du aber auch gerne bei einem anderen (Vertretungs-)Arzt versuchen, dir die nötige Unterschrift einzuholen.

Drücke dir die Daumen und hoffe auf Verständnis bei den Sachbearbeitern. Außerdem wünsche ich dir und deiner Familie ein besinnliches Weihnachtsfest und weiterhin gute Besserung.

Viele Grüße
Thorsten

Guten Morgen,
ich an Deiner Stelle würde mich als erstes noch einmal mit der Krankenkasse auseinandersetzen. Es liegt der Krankenkasse ja eine Krankmeldung bis zum 16.12. vor. Solltest Du kein persönliches Gespräch mit dem Arzt führen können würde ich mich sofort an die Ärztkammer wenden, dort alles darlegen und mir von dort einen anderen Arzt zur Weiterbehandlung nennen lassen. Es gibt aber heute auch bei fast allen Krankenkasse eine Hilfe, damit man innerhalb von 3 Tagen zu einem anderen Arzt kann. Aus diesem Grund ist es auch wichtig immer die Krankenkasse mit einzubeziehen. Ich hoffe über die Ärztkammer wird Dir schnell geholfen, aus meiner Erfahrung klappt dies immer sehr gut. Ich hoffe ich konnte Dir wenigstens mit meinen Tipps etwas helfen und drücke Dir die Daumen, dass sich alles zum positiven wendet. Auch für Deine OP viel Glück.
Lieben Gruß Sabine Busch

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