Hallo, wer kann dazu einen Tip geben?
Hypothetischer Fall 
Ein Arzt hat Zähne verpfuscht und zwar ordentlich. Der Gutachter meint, alles wieder raus und Neuaufbau. Ein Vertragswandel wurde gemacht und dem auch zugestimmt. Der Eigenanteil sollte erst dann zurück gezahlt werden, wenn die Brücke wieder abgegeben wurde. So auch geschehen, sogar gegen Empfangsquittung. Nun zahlt aber der Arzt das Geld partout nicht zurück und reagiert auch nicht auf Erinnerungen. Rechtschutz hat gekündigt, man kann -also- nicht gegen Arzt klagen (was er aber nicht weiß). Nun soll der Neuaufbau losgehen und es fehlt dazu das Geld, welches der Arzt nicht zahlt. Was also tun? Irgendwelche konstruktiven Ideen dazu? Vielen Dank
Hallo,
sehr verwirrend geschrieben!
Hallo, wer kann dazu einen Tip geben?
Hypothetischer Fall
Ein Arzt hat Zähne verpfuscht und zwar ordentlich. Der
Gutachter meint, alles wieder raus und Neuaufbau. Ein
Vertragswandel wurde gemacht und dem auch zugestimmt.
Hat also der gleiche Zahnarzt, die Behandlung mit Zahnersatz erneut durchgeführt und jetzt zur Zufriedenheit des Patienten ?
Der
Eigenanteil sollte erst dann zurück gezahlt werden, wenn die
Brücke wieder abgegeben wurde.
Geht es hier um den Eigenanteil des Patienten, der an den Arzt nach der 1. Behandlung gezahlt wurde ?
So auch geschehen, sogar gegen Empfangsquittung.
Na dann wurde doch der Eigenanteil zurückgezahlt.
Obwohl ich den Sinn der Rückzahlung nicht erkennen kann, denn die Zähne müssten doch nach der 2. Behandlung in Ordnung sein.
Nun zahlt aber der Arzt das Geld partout nicht zurück.
Welches Geld soll denn der Zahnarzt zurück zahlen ?
Steht ihm denn für die erneute 2. Behandlung nichts zu ?
Gruß Merger
Hallo!
Kann sich nur um 2 Zahnärzte handeln.
Der erste muss rückabwickeln und auch Eigenanteil auszahlen, bekommt dafür aber den Zahnersatz ausgehändigt(Edelmetallanteil?). Das ist wohl geschehen und wurde quittiert.
Neuen Zahnersatz fertigt 2. ZA, Dazu braucht man auch seinen alten Eigenanteil zurück um den dort neu zuzuzahlen.
Wäre es eine reine Gewährleistungssache des 1. ZA, dann bekäme man Eigenanteil auch nicht zurück. Man bekäme nachgebesserten oder ganz neuen Zahnersatz kostenlos angepasst.
Übrigens, wenn Rechtsschutz wegen des Verfahrens gegen ZA gekündigt hatte, dann müsste sie aber trotzdem noch haften. Denn die Geldforderung des Eigenanteils gehört zum alten Rechtsstreit dazu.
Da kann ruhig gekündigt worden sein. Alte Verfahren ja, neue nicht.
MfG
duck313
Es ist der 2. Zaharzt und die verpfuschte Konstruktion wurde dem 1. Zahnarzt gegen Empfangsbestätigung zurück gegegben und DER zahlt jetzt den, vom Patienten geleisteten Eigenanteil zu dem er, laut Gutachter, verdonnert wurde nicht zurück.
Was ist daran so schwierig zu verstehen?
Kopfschüttelnd über manche Antwortenen in einem wer-weiss-was- und nicht wer-weiss-nix Forum.
ramses90
Befinden wir uns hier in einer Plauderstube ?
Auf solchen Unsinn antworte ich nicht mehr!
Auf solchen Unsinn antworte ich nicht mehr!
Schade, vielleicht könnte man ja Deinen Verständnisproblemen mal irgendwie auf den Grund gehen?!
Du bist ja ein richtiger Schildbürger!
Auf solchen Unsinn antworte ich nicht mehr!
Schade, vielleicht könnte man ja Deinen Verständnisproblemen
mal irgendwie auf den Grund gehen?!
Mach weiter so, dann habe ich wenigstens auch was zu lachen,
in diesem manchmal so traurigen Forum!
Hallo,
sehr verwirrend geschrieben!
stimmt nicht. Es ist glasklar beschrieben, um was es geht.
Hat also der gleiche Zahnarzt, die Behandlung mit Zahnersatz
erneut durchgeführt und jetzt zur Zufriedenheit des Patienten
?
Diese (Deine!) Frage ist was für’s Deutschbrett. Es kann nur " derselbe Zahnarzt" heißen. Einen „gleichen Zahnarzt“ gibt es nicht.
Und logisch geht niemand ein zweitesmal zu einem Zahnarzt, der gepfuscht hat.
Der
Eigenanteil sollte erst dann zurück gezahlt werden, wenn die
Brücke wieder abgegeben wurde.Geht es hier um den Eigenanteil des Patienten, der an den Arzt
nach der 1. Behandlung gezahlt wurde ?
Um was sonst soll es gehen?
So auch geschehen, sogar gegen Empfangsquittung.
Na dann wurde doch der Eigenanteil zurückgezahlt.
Die Quittung war für die Rückgabe der ausgebauten Brücke.
Obwohl ich den Sinn der Rückzahlung nicht erkennen kann, denn
die Zähne müssten doch nach der 2. Behandlung in Ordnung sein.
Es gab keine 2. Behandlung beim selben Zahnarzt.
Nun zahlt aber der Arzt das Geld partout nicht zurück.
Welches Geld soll denn der Zahnarzt zurück zahlen ?
Den Eigenanteil.
Steht ihm denn für die erneute 2. Behandlung nichts zu ?
Es gab keine 2. Behandlung beim selben Zahnarzt.
Sachma, tust Du so […zensiert…] oder bist Du tatsächlich so […zensiert…].
Langsam glaube ich Letzteres.
Gruß weil Du so viel Wert darauf legst
Hi.
Rechtschutz hat gekündigt, man kann -also- nicht gegen Arzt klagen (was er aber nicht weiß). Nun soll der Neuaufbau losgehen und es fehlt dazu das Geld, welches der Arzt nicht zahlt. Was also tun?
Natürlich kann man klagen. Wie Duck weiter unten schon geschrieben hat, sollte die Rechtsschutzversicherung noch haften müssen. Und selbst wenn nicht, dürfte zumindest eine Beratung beim Fachanwalt, eventuell inklusive einem netten Brief seitens des besagten Anwalts (der oft schon Wunder bewirkt), um einiges günstiger sein, als das Geld komplett abschreiben zu müssen.
Ich wundere mich ja immerwieder, wie oft Menschen auf ihr Recht verzichten (und bare Münze) verzichten, weil sie Anwaltskosten scheuen…
MfG,
TheSedated
Mach weiter so, dann habe ich wenigstens auch was zu lachen,
in diesem manchmal so traurigen Forum!
unqualifiziert dummen Merger Beiträge.
ramses90