Hallo,
Herr X ist gesetzlich krankenversichert und hat für einen Krankenhausaufenthalt eine Zusatzversicherung für die freie Arztwahl in der Klinik - Behandlung wie ein Privatpatient.
Herr X hatte einen Aufenthalt im Krankenhaus und bekam nachdem eine Rechnung vom Professor ABC für seine (angeblichen) Leistungen. (Herrn X seine gesetzliche KV hat auch eine Rechnung erhalten.) Die Honorarrechnung hat Herr X seiner Zusatzversicherung weitergeleitet und diese hat nach 14 Tagen den Rechnungsbetrag bezahlt.
Herrn Professor ABC hat bei vier kurzen Visiten Herrn X die Hand geschüttelt, die durchgeführte diagnostische Untersuchung (Katheder) wurde nicht von Herrn Professor ABC ausgeführt, von diesem aber berechnet.
Herrn Xens schriftliche Anfrage bei Herrn Professor ABC um eine Aufstellung seiner Leistungen wurde nicht beantwortet. Telefonisch teilte der Professor ABC mit, dass seine Vertreter die medizinischen Leistungen erbracht haben, dass das in Rechnung gestellte Honorar entsprechend aufgeteilt werde.
Kann der Arzt (Professor) ein Honorar festlegen, obwohl er, wie oben beschrieben, keine persönliche Leistung (bis auf viermal Händeschütteln) erbracht hat?
In der Rechnung wurde aufgeführt: ärztliche Leistung Honorar Professor ABC und medizinisch technische Leistung Professor ABC, alles jedoch ohne nähere Erläuterung. In einer anderen Rechnung die Gebühren der Kathedereinbringung: die Geb.Nr., die Beschreibung hierzu und der Eurobetrag.
Ist es möglich, dass Mediziner in einer kommunalen Klinik angestellt sind, Gehalt beziehen und zusätzlich (sehr hohe!) Rechnungen stellen können, obwohl sie die (hoch technisierten) medizinischen Einrichtungen der kommunalen Klinik benützen, Gehalt beziehen und dazu noch persönliches Entgelt erhalten.
Wo ist hier die entsprechende Rechtsgrundlage? Freue mich das Feedback zu lesen.
Hallo
In der Rechnung wurde aufgeführt: ärztliche Leistung Honorar
Professor ABC und medizinisch technische Leistung Professor
ABC, alles jedoch ohne nähere Erläuterung. In einer anderen
Rechnung die Gebühren der Kathedereinbringung: die Geb.Nr.,
die Beschreibung hierzu und der Eurobetrag.
Ist es möglich, dass Mediziner in einer kommunalen Klinik
angestellt sind, Gehalt beziehen und zusätzlich (sehr hohe!)
Rechnungen stellen können, obwohl sie die (hoch technisierten)
medizinischen Einrichtungen der kommunalen Klinik benützen,
Gehalt beziehen und dazu noch persönliches Entgelt erhalten.
Wo ist hier die entsprechende Rechtsgrundlage? Freue mich das
Feedback zu lesen.
Ja, das was Herr X da erlebt hat, mag für ihn neu sein, für einen (angeblich privilegierten) Privatversicherten ist sowas Routine.
smalbop
Hallo,
Ist es möglich, dass Mediziner in einer kommunalen Klinik
angestellt sind, Gehalt beziehen und zusätzlich (sehr hohe!)
Rechnungen stellen können, obwohl sie die (hoch technisierten)
medizinischen Einrichtungen der kommunalen Klinik benützen,
Gehalt beziehen und dazu noch persönliches Entgelt erhalten.
der Chefarzt liquidiert privat. Von den Erlösen führt er einen bestimmten Prozentsatz an die Klinik ab, für die Nutzung von Räumen und Geräten sowie die Hilfe durch das Pflegepersonal. Ein weiterer Teil wird (auch meist prozentual, manchmal aber nach Gutsherrenart) auf die Oberärzte und Assistenten aufgeteilt („gepoolt“), die die tatsächliche Behandlung leisten, denn so ein Chefarzt hat ja nicht ständig selber Zeit und nimmt auch kein Blut ab etc.
Das ist auch in kommunalen Krankenhäusern normal, die Erlöse aus Privatliquidation stellen einen wesentlichen Teil der Vergütung des Chefarztes dar, dafür bekommt er weniger Gehalt.
Ob Chefarztbehandlung immer besser ist als die normale, darüber kann man streiten, denn mancher Chef eines großen Bereichs hat in speziellen Fragen deutlich weniger Ahnung als die sonst zuständigen, hochspezialisierten Oberärzte. Muss aber natürlich nicht so sein.
Gruß, Bernd
Hallo,
ja, die Abrechnung ist korrekt. Die Chefarztbehandlung ist mit seinen zwei Visiten und damit, dass er sich mit dem Fall des Herrn X beschäftigt (Chefarztbesprechungen, bekommt kein Patient mit aber da wird jeder Privatpatient durchgesprochen - Kassenpatienten nur die ganz schwer Kranken) erfüllt. Es gilt also: das, was der Chef auch nur anordnet gilt als dessen Behandlung.
Grüße
Jessica