Arztabrechnung

guten abend,
mal ganz allgemein gefragt: ist ein arzt gesetzlich/ berufsrechtlich verpflichtet, nach goä abzurechnen, oder nicht. das heißt, darf er auch z.b. nach e-bm mit steigerungsfaktor nach vereinbarung abrechnen? bitte mit begründung.
freundliche grüße und herzlichen dank
heiko wetjen

mal ganz allgemein gefragt: ist ein arzt gesetzlich/
berufsrechtlich verpflichtet, nach goä abzurechnen, oder nicht.

Grundsätzlich darf ein Arzt mit seinem Patienten eine beliebige Honorarvereinbarung treffen, wenn denn der Patient damit einverstanden ist.

Na dann viel Freude, wenn der Notarzt demnächst erstmal eine beliebige Honorarvereinbarung zur Unterschrift vorlegt.
Auf welchem Grundsatz/Gesetz beruht denn die Aussage, es könnten beliebige Honorarvereinbarungen getroffen werden?
Kann ein Patient überhaupt abschätzen, ob das Ganze in irgendeiner Weise angemessen ist und er hier nicht über den Tisch gezogen wird?

Grüße

Hallo Heiko,
wenn es sich um Leistungen handelt, die von der Krankenkasse bezahlt werden, rechnet er auch nach GOÄ ab. Wenn es allerdings Leistungen sind, die nicht von den Kassen übernommen werden (z.B. Grippeschutzimpfung bei „normalen“ Menschen ohne Risiko o.ä.), darf er sie privat abrechnen. In der Regel mit dem 2,3 fachen Faktor. Steigern darf er diesen Faktor dann, wenn ein erhöhter Schwierigkeitsgrad vorliegt…