eine Frage die ich schon immer stellen wollte ist, warum es nicht jedem Patienten erlaubt wird, seine Patientenakte zu lesen, sodass dies sogar nach §203 StGB bestraft werden kann?
Soll heißen, ein Psychiater z.B.: erlaubt seinen Patienten nicht, die eigene Akte zu lesen.
m.E. ist der Patient i. d. R. eh über seine Erkrankung informiert, und wieso darf er dann seine Akte nicht lesen?
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir diese Frage beantwortet könnt.
eine Frage die ich schon immer stellen wollte ist, warum es
nicht jedem Patienten erlaubt wird, seine Patientenakte zu
lesen,
Der grundsätzliche Anspruch auf Einsichtnahme in die einen selbst betreffenden ärztlichen unterlagen ist vom BVerfG bereits 1998 bestätigt wurden.
sodass dies sogar nach §203 StGB bestraft werden kann?
Das ist einfach nur Unfug
Soll heißen, ein Psychiater z.B.: erlaubt seinen Patienten
nicht, die eigene Akte zu lesen.
m.E. ist der Patient i. d. R. eh über seine Erkrankung
informiert, und wieso darf er dann seine Akte nicht lesen?
Psychiater und Psychotherapeuten reklamierten auch nach der o.a. Entscheidung des BVerfG für sich aus therapeutischen Gründen ein besonderes Verweigerungsrecht. Auch dies war gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Als endgültig geklärt gilt die Angelegenheit seit einem Gutachten des Prof. Gutmann http://www.gesundheitundrecht.de/urteile/?id=13
das sich das LG Münster dann in einer Entscheidung zu eigen gemacht hat http://www.job-sharing.de/media/pdf/ptr_muenster.pdf
eine Frage die ich schon immer stellen wollte ist, warum es
nicht jedem Patienten erlaubt wird, seine Patientenakte zu
lesen, sodass dies sogar nach §203 StGB bestraft werden kann?
ich wüsste nicht, was § 203 stgb damit zu tun haben soll. denn die vorschrift betrifft den berufsträger (arzt, ra etc.) und nicht den patienten…
wenn ein behandlungsvertrags vorliegt, besteht ein umfassendes einsichtsrecht,§ 630g bgb. (übrigens seit 29.3.13 in kraft - galt aber bereits vorher).
Hier hat die Behörde die Pflicht zu prüfen, ob der betreffende Patient durch die Akteneinsicht Schaden nehmen kann.
Stellen wir uns eine Person vor, die erkrankt ist und einen Bericht über seine Erkrankung liest. Der Arzt kann das Erkrankungsbild des Patienten anders deuten als der Patient es macht (Stichwort Somatisierung). Folge wäre z.B., dass der Patient sich nicht oder falsch verstanden fühlt, was der Gesundheit sicherlich nicht zuträglich ist.
Weiterhin sind in Arztberichten Fachausdrücke genannt, die der Laie nicht unbedingt versteht oder falsch deutet.
Daher dient die etwaige Verweigerung der Akteneinsicht eher dem Schutz des Betroffenen. Es geht hierbei nicht um Geheimniskrämerei, denn welches Interesse sollte die Einsicht verweigernde Person daran auch haben?
Sicherlich wird aber der behandelnde Arzt den Bericht mit dem Patienten durchgehen und erläutern.
Ich denke, dass die Intention des § 25 SGB X analog auf andere Rechtsgebiete außerhalb des Sozialrechtes Anwendung finden könnte.