Arztausweis - Welche Medikamente bekommt der Arzt in Apo nicht?

In der FAZ lese ich in diesem Artikel:

„Das Dumme am Patienten Arzt ist der Arztausweis. Als Mediziner bekommen
Sie grundsätzlich fast alles in der Apotheke, wenn Sie es nicht ohnehin
schon irgendwo im Medikamentenschrank haben.“

Fast alles“? Welche Medikamente bekäme ich denn nicht wenn ich mit dem Arztausweis in eine Apotheke ginge?

Zum Beispiel

:wave:
KHK

Da fällt z.B. Diazepam unter. Das heisst dass ein Arzt per Arztausweis in der Apotheke keine Packung Valium bekommt (die er z.B. seiner Frau gibt weil ihre Mutter gerade gestorben ist oder sich selbst weil seine Frau gestorben ist), sondern sich (seiner Frau) dafür ein Rezept von einem anderen Arzt ausstellen lassen muss? Glaube ich nicht!

Den verlinkten Gesetzestext zu lesen könnte hier weiterhelfen.

Diazepam - ausgenommen in Zubereitungen, die […] nicht mehr als 250 mg je Packungseinheit, oder je abgeteilte Form bis zu 10 mg Diazepam enthalten

Er bekommt Diazepam, aber nicht in Reinform oder in Großpackungen.

Er kann, wenn erforderlich, das Rezept auch selbst ausstellen (bei manchem Stoffen ist nicht jeder Arzt dazu berechtigt). Aber die Vorlage des Arztausweises alleine reicht nicht.
Deine Frage war

Dann halt nicht.

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Das darf er sehr wohl, allerdings muß er dafür ein T Rezept verwenden.
http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/T-Rezept/muster/_node.html
ramses90

Genau, der Arztausweis reicht nicht.

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Genau, wollte ich gerade hinzufügen, Du hast es mir erspart. :smile: ramses90

OK: Also mit Arztausweis bekommt mal alle verschreibungspflichtigen Medikamente ausser Btm. Für Btm müsste sich der Arzt dann eben selbst ein Rezept ausstellen, was anscheinend auch kein Problem ist, siehe § 13 BtmG

„Die in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nur von Ärzten…verabreicht oder einem anderen zum unmittelbaren Verbrauch oder nach Absatz 1a Satz 1 überlassen werden, wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper begründet ist.“

Der Apotheker wird den Arzt sicher nicht fragen wofür er die Sachen braucht. Jedoch kann der Arzt wohl dauerhaft sich nicht seine Suchtmittel selbst verschreiben weil es wohl irgendwann auffällt da für Btm-Rezepte besondere Dokumentationspflichten gelten.

So richtig?

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Naja… das Prozedere bei BTM-Substanzen ist aufwendiger als für „normale“ Rezepte:

Das kann durchaus vorkommen, da auch der Apotheker den Verbleib der Substanzen nachweisen muss (nicht gerade die 10er-Packung Valium 5mg, aber 5 Ampullen Morphium sind z.B. eine ganz andere Hausnummer). Wenn er nicht belegen kann, dass er bei Abgabe die nötige Sorgfalt hat walten lassen, hat er ein Problem.

Ja, genau. Und es gilt
Es dürfen nicht mehr als zwei Betäubungsmittel gleichzeitig verschrieben werden, […] außerdem dürfen innerhalb von 30 Tagen nur bestimmte Höchstmengen verordnet werden

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Hallo Kasi,

natürlich bekommt ein Arzt alles, was er will (Und sofern es in der Apotheke vorrätig ist).

Denn

Der Apotheker wird den Arzt sicher nicht fragen wofür er die Sachen
braucht. Jedoch kann der Arzt wohl dauerhaft sich nicht seine
Suchtmittel selbst verschreiben weil es wohl irgendwann auffällt da für
Btm-Rezepte besondere Dokumentationspflichten gelten.

ebend, der Apotheker wird garantiert keine Fragen stellen, schließlich vergrault man sich nicht
seine „Ärtze“.

Auffallen würde das ganze wie bei Al Capone…nämlich bei der Steuer.

Betäubungsmittel sind Teuer (was ja den ganzen Drogenhandel erst ermöglicht, wegen der
exorbitanten Gewinnspannen) und somit würden natürlich die Privatrezepte eines
Arztes am Jahresende bei der Steuer auffallen.

Ehhh…ja, genau. Die korrekte Antwort wurde ja oben schon gegeben. Aber Danke.

Diazepam fällt nicht unter das Btmg.
Das mal nur am Rande.
Die Praxis sieht insgesamt anders aus. Mit Ausweis läuft der Arzt wirklich mit fast allem (außer BTM) aus der Aporheke. Das sind doch für die Apotheker die lukrativsten Kunden. Arzt zahlt die Medikamente voll, muss keinen Nachweis erbringen wofür er es braucht. Kein Nachrennen des Geldes weil Kasse (zu recht oder auch nicht) retaxiert hat.
Weitergabe von Medikamenten ist immer bedenklich. Aber wer kann das schon nachvollziehen wer die Medis am Ende nimmt? Der eine schluckt seine Diazepam selber, der andere mischt sie der nervigen Schwiegermutter unters essen, damit a Ruh is :wink:

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Seufz…

Diazepam ist in Anlage III des BtMG aufgeführt und fällt darunter, und zwar - wie oben erwähnt - „ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 1 vom Hundert als Sirup oder Tropflösung, jedoch nicht mehr als 250 mg je Packungseinheit, oder je abgeteilte Form bis zu 10 mg Diazepam enthalten
Alles darüber hinaus erfordert ein BTM-Rezept.

Und exakt darüber reden wir hier die ganze Zeit.

Hallo,

Legal auf Rezept aus der Apotheke sind die gar nicht wirklich teuer! Da gibt es viele Medikamente die teurer sind. Aber was unter das BtMG fällt, muss lückenlos von der Herstellung bis zur Abgabe in der Apotheke nachverfolgbar sein! Da muss über jede Packung Buch geführt werden.

Teuer wird es erst auf dem Schwarzmarkt!
Einerseits ist die Beschaffung nicht einfach und mit Risiken verbunden und andrerseits ist der Vertrieb auch nicht straffrei. Hinzu kommt noch, dass der Gewinn noch gesteigert wird, indem das Zeugs verschnitten wird.

Würde man weniger restriktiv bei den BtM vorgehen und wären diese Substanzen, natürlich auch nur gegen entsprechende Rezepte, in der Apotheke Kaufen, wäre der Schwarzmarkt nicht mehr rentabel und würde zusammenbrechen.
Es gäbe noch eine Reihe weiterer Vorteile:
Durch eine Abgabe in der Apotheke hätte man eine konstante Wirkstoffkonzentration. Jetzt gibt es immer eine Menge Tote, wenn zu reine Drogen auf den Markt kommen. Manche gesundheitlichen Schäden entstehen nicht durch die Drogen selbst, sondern dadurch, dass sie z.B. mit Rattengift gestreckt werden.
Polizei, Justiz und der Vollzug sind überlastet, nicht zuletzt mit Verstössen gegen das BtMG. Bei der aktuellen Lage mit Terrorismus, Flüchtlingen, Demos, Grossveranstaltungen usw. führt eine Entlastung auch nicht zu Entlassungen.
Mit den eingesparten Geldern, könnte man dann sogar, wo nötig, die Drogen und weiteren Kosten finanzieren (Sozial- und Gesundheitswesen).

Eigentlich eine Menge Vorteile und sogar Volkswirtschaftlich eine Entlastung.

Das eine restriktive Drogenpolitik nichts bringt, haben die USA mit der Prohibition hinlänglich bewiesen. Selbst die heutigen Probleme mit dem Alkoholismus, sind nichts zu den Zeiten als Al Capone aktiv war.

1920 musste D das erste Opium-Gesetz, als Folge des Krieges, bzw. auf Basis des Versailler Vertrag , erlassen. Streng geregelt wurde Opium, dessen Abkömmlinge und Kokain. Canabis gab es aber weiterhin legal in der Apotheke.
1929 wurde dann in D auch Cannabis verboten, allerdings war es weiterhin in der Apotheke erhältlich, bis dann die medizinische Verwendung verschwand.

MfG Peter(TOO)

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Nein.

Nein, das „Problem“ ist eben, dass die Dinge für Ottonormalkonsumenten nicht so einfach legal zu bekommen sind. Das, was teuer ist ist der … ähh … Risikoaufschlag für die Dealer.

Das Finanzamt erfährt nicht, was auf einem Privatrezept verordnet wurde. Und Privatrezepte gibt es für alles mögliche, zum Beispiel auch für Kamillentee.

Sebastian

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Hallo Sebastian,

ich glaube, dui verwechselt da Hersttellungskosten und Handelspreise :smile:

Und dazu

Nein, das „Problem“ ist eben, dass die Dinge für Ottonormalkonsumenten
nicht so einfach legal zu bekommen sind. Das, was teuer ist ist der …
ähh … Risikoaufschlag für die Dealer.

dafür illegal aber umso einfacher…loool

…einmal Döner 4,50 € und ein Päckchen 15,- € macht dann 20 €…

Das Finanzamt erfährt nicht, was auf einem Privatrezept verordnet wurde.
Und Privatrezepte gibt es für alles mögliche, zum Beispiel auch für
Kamillentee.

Für 4.000,- € Kamillentee im Jahr dürfte schon recht auffällig sein…:slight_smile:

Ich weiss nicht, was genau Du damit sagen willst …

10 Ampullen Morphin 20 mg kosten knapp 30€, Das entspricht 2 Packungen Penicillin oder fast einer Packung Cefaclor, alles beides Antibiotika die massenweise verschrieben werden. Wegen des Betrages wird Morphin wohl kaum auffallen, das ist wirklich ein recht günstiges Medikament …

Hallo,

eine Zusatzfrage:

Ein befreundeter Arzt (Kieferorthopäde) war im Urlaub, eins seiner Kinder erkrankte.
Er kontaktierte seinen Kinderarzt (hat die Praxis direkt neben seiner) telefonisch.
Der Kinderarzt war sich auf Grund der Symptome sicher, welche Krankheit es sein müsse und empfahl ein orales Antibiotikum. Nun ging der Kieferorthopäde zur Apotheke, zeigte seinen Arztausweis und bat um genau dieses Medikament. Der Apotheker lachte und sagte „Sie sind ZAHNarzt. Ich werde Ihnen ganz bestimmt nicht dieses Medikament verkaufen ohne Rezept eines Allgemeinmediziners!“

Durfte oder musste der Apotheker so reagieren?
(Der anderen Apotheke am Urlaubsort war es egal. Dem Kind ging es bald wieder besser. Das Ganze war in Deutschland.)

Aus Sicht der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) dürfen Zahn- und Tierärzte nur im Rahmen ihrer Approbation verschreiben. Hat der Apotheker Bedenken – die etwa beim Wunsch nach einer Antibabypille offenkundig wären – darf er das Arzneimittel nicht abgeben (§ 17 Abs. 5 ApBetrO). Dazu verweist die ABDA auf Kommentierungen zur Apothekenbetriebsordnung.

Bei dem oralen Antibiotika hatte der eine Apotheker dort deshalb wohl Bedenken, der andere offenbar nicht.

Zu der Zusatzfrage: auch Zahnärzte können mit ihrem Arztausweis beinahe alle Medikamente bekommen (mit den genannten Ausnahmen).