Arztbescheinigung Arbeitgeber (Schwanger,Vorsorge)

Lt. Mutterschutzgesetz muss der Arbeitgeber einen ja für die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen freistellen.
Nun möchte aber meine Frauenarztpraxis für eine entsprechende Bescheinigung 5,00 EUR von mir haben.
Ehrlich gesagt, dafür kann ich die Zeit auch wieder rausarbeiten. Das dürfte sich dann mit dem Betrag in etwa decken.
Aber wie vereinbart sich das dann mit dem Mutterschutzgesetz? Ich nehme mal an, dass es einen Grund für diese kulante Klausel gab?
Erstattet die Krankenkasse in diesem Fall die Kosten?

Hallo,

also ersteinmal ist es im Ermessen des Arztes, ob und in welcher Höhe eine Gebühr für die Ausstellung eines „Attests“ verlangt wird. Dieses Geld wirst du von der Krankenkasse m.E. nicht erstattet bekommen.

Das mit dem „rausarbeiten“ verstehe ich nicht so ganz, da der Arztbesuch nach §16 MuSchG als bezahlte Arbeitszeit gilt. Daher muss nichts rausgearbeitet werden…

Schade eigentlich, hab ich mir aber schon gedacht. Hab schon gemerkt, dass meine Ärztin ziemlich auf’s Geld verdienen aus ist. Aber andererseits fühl ich mich dort fachlich sehr gut aufgehoben. Und das ist schon ne Menge Wert, diese Erfahrung hab ich gerade in letzter Zeit reichlich gemacht.

Die Frage war ja eigentlich nur, dass mein Arbeitgeber schon gerne was schriftl. hätte, dass ich auch wirklich beim Arzt war, wenn er mich schon freistellt. Aber dafür jedes Mal 5,- EUR bezahlen?!? Dann geh ich lieber in meiner Freizeit zum Arzt, das kostet nix …

Danke für die Antwort.