Arztbesuch in EU-Ausland ohne Schein

Hallo Experten!

Zunächst sorry für den Titel. Es ist sehr verwirrend aber mir fällt kein besseres ein! Schon jetzt Danke für euren Verständnis.

Und nun zum Thema:

Ein Deutscher fährt im Urlaub zu einem EU-Land (zB Frankreich). Dort muß er zum Arzt. Da er in D, dummerweise, den E-111-Schein vergessen hat (dies berechtigt zum Arzt Besuch in den EU-Länder, mit dengleichen Bedingungen wie in Deutschland), bezahlt selber und aus eigener Tasche die ausgestellte Rechnung. Zusätzlich bekommt er ein Rezept, das er in die Apotheke einlöst. Es stellt sich heraus, daß die Dosierung und die mengen, die er erhalten hat und die auf der Rezept gestanden sind, nicht ausreichen um ihn von seine Erkrankung zu genessen. Also er meldet sich zwei Tage später wieder beim gleichen Arzt. Dort kriegt er nochmals ein Rezept. Und nun stellt der Arzt erneut!!! eine Rechnung. Anmerkung: Beide Rezepte haben den gleichen Betrag (je knappe 100 EUR!!).

Unser Deutscher sieht es nicht ein, nochmals diese zweite Rechnung zu begleichen. Und zwar, weil er der Meinung ist, es war eine Dosierungsfehler des behandelnden Arztes und ausschließlich aufgrunddessen wieder zu ihm mußte.

Mittlerweile ist bereits die zweite Mahnung angekommen.

Was würdet Ihr tun? Wie würdet Ihr den Arzt sagen, daß der Deutscher nicht gewillt ist, diese zweite Rechnung zu begleichen? (Anmerkung: einfach das ganze zu vergessen geht eigentlich nicht, denn unser Deutscher fährt öfters nach Frankreich und wird vermutlich nochmals zu diesem Arzt)

@ MOD: Ich hoffe sehr, das Problem allgemein genug dargestellt zu haben! Wenn nicht, bitte, bitte nicht löschen, sondern mir erst sagen! Vielen Dank!!

Ansonsten danke ich euch sehr für eure Hilfe und Tipps!

Ganz schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hallo Helena :smile:

zu deinem eigentlichen Problem kann ich dir nichts sagen, aber zu dem Arztbesuch.

Ein Deutscher fährt im Urlaub zu einem EU-Land (zB
Frankreich). Dort muß er zum Arzt. Da er in D, dummerweise,
den E-111-Schein vergessen hat (dies berechtigt zum Arzt
Besuch in den EU-Länder, mit dengleichen Bedingungen wie in
Deutschland), bezahlt selber und aus eigener Tasche die
ausgestellte Rechnung.

die deutsche, gesetztliche Krankenkasse erstattet dem Patienten einen Teil der Kosten auch ohne das dieser den Auslandskrankenschein benutzt hat. Das habe ich selbst auch schon gemacht. Man muss denen dann nur die Originalrechnungen vorlegen.
Vielleicht verringern sich dadurch die Kosten wenigstens ein wenig…

Liebe Grüße,
J~

Hi James!

Vielen dank für Deinen Beitrag!

Mir ging es vorallem um die zweite Rechnung. Die erste ist schon längst bezahlt und brauche sonst diesbezüglich nichts mehr.

Die zweite Rechnung wird wohl niemand -auch ersatzsweise- zahlen wollen…

Liebe Grüße
Helena *die sich über weiter Beiträge sehr freut*

Hallo Helena,
bist du da sicher ??
Ich würde auch eine Erstattung auf die zweite Rechnung vornehmen.

Gruss

Günter Czauderna (Krankenkassenmitarbeiter)

Hallo Günther!
vielen herzlichen dank für Deinen Beitrag!!!

Ich würde auch eine Erstattung auf die zweite Rechnung
vornehmen.

Ich habe mich offensichtlich falsch ausgedrückt, denn die zweite REchnung ist noch offen bzw NICHT bezahlt. Und darauf bezog sich mein Schreiben: Ich möchte sie nicht zahlen, da ich denke es ist unberechtigt. Was ich von WWW-lers eigentlich wollte ist wie ich dem Arzt auf diese Ungerechtigkeit hinweisen kann bzw ihn diese Tatsache klar mache.

Jedenfalls werde ich mich bei meiner Krankenkasse erkündigen.

Gruss

Günter Czauderna (Krankenkassenmitarbeiter)

Dir auch einen lieben Gruß und vielen herzlichen dank, nochmals!
Helena

Vielen herzlichen Dank…
Hi Ihr zwei!
Für eure antowrten möchtre ich mich nun auch bedanken!
Ganz liebe Grüße
Helena