Hallo
Meine Frau war vor 3 Wochen beim Frauenarzt, wegen Bauchweh. Dieser stellte dann fest, daß da wohl eine kleine Zyste war, sie ist wohl aufgeplatzt und würde lt.Arzt einfach so verschwinden. Nun wurde aber ohne darauf hinzuweisen welche Kosten entstehen werden verschieden Untersuchungen von Blut und Abstrich durchgeführt, unglaublich welche Vielzahl an Untersuchungen von 3 verschiedenen Labors. Kosten: 363,- Privatversichert Ich möchte mich gerne weigern diese Kosten zu zahlen, da man, meines Erachtens, diese Untersuchungen einfach so durchgeführt hat.
Danke für jeden hilfreichen Tip
Viele Grüße
Einfach so?
Also wurde kein Blut abgenommen?
Kein Abstrich gemacht?
Kein Ultraschall?
Wenn diese Leistungen durchgeführt wurden, kommt man um die Zahlung nicht drum rum.
Vor allem sie bleiben ja nicht darauf Sitzen ihre Kasse (privat) erstattet es zurück.
Hallo,
bevor mir ein Arzt irgendwelche Körperflüssigkeiten entnehmen dürfte, würde ich nachfragen, ob und wozu er dies für notwendig erachtet und mich als Privatpatient mit Eigenbeteiligung auch nach den insoweit anfallenden Kosten erkundigen.
Danach treffe ich meine Entscheidung.
LG
sine
Hallo Stephanmsp,
Nun wurde aber ohne darauf hinzuweisen welche
Kosten entstehen werden verschieden Untersuchungen von Blut
und Abstrich durchgeführt, unglaublich welche Vielzahl an
Untersuchungen von 3 verschiedenen Labors. Kosten: 363,-
Privatversichert Ich möchte mich gerne weigern diese Kosten zu
zahlen, da man, meines Erachtens, diese Untersuchungen einfach
so durchgeführt hat.
bevor du dich weigerst, lass dir erst mal vom Arzt genau erklären, warum die zahlreichen Untersuchungen durchgeführt wurden. Man darf voraussetzen, dass er sich etwas dabei gedacht hat. Wenn du dann noch glaubst, du wärst im Recht, und das begründen kannst, käme eine Weigerung in Betracht. Andernfalls ziehst du den Kürzeren.
Gruß
Montanus
Hallo lucia,
Vor allem sie bleiben ja nicht darauf Sitzen ihre Kasse
(privat) erstattet es zurück.
das ist kein gutes Argument. Denn unnötige Untersuchungen (sofern es solche sind) tragen letzten Endes zur Erhöhung der Prämien bei. Jeder Privatpatient kann, besonders im Alter, ein Lied davon singen.
Montanus
Servus Montanus,
jede - ausnahmslos jede - invasive Maßnahme erfordert eine rechtswirksame Einwilligung des Patienten. Diese kommt regelmäßig nicht zustande, wenn eine entsprechende vorherige Aufklärung nicht erfolgt-, oder nicht dokumentiert ist. IMHO ist eine Blutabnahme eine invasive Maßnahme.
Lieg’ ich da falsch?
Gruß
Kai Müller
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Immerhin ist laut Aussage die Zyste aufgeplatzt, bin mir sicher das kein Blut abgenommen wurde ohne die Patientin darüber aufzuklären oder, wie soll man sich erklären das sie es einfach so hin nahm?
Der Satz der Zitiert wurde war nicht als Argument gedacht, sondern eher als Denkanstoß.
Warum soll man Leistungen die auch wirklich durchgeführt wurden nicht bezahlen? Hätte es ja verstanden wenn diese nur so verrechnet wurden ohne Durchführung.
Gruß
Richtig
Hi,
die Aufklärung setzt aber nicht die Schriftform voraus. Bei Blutabnahmen ist bereits die bewußte Duldung nach Ankündigung ausreichend. Stell Dir spaßenshalber vor, vor jeder Blutabnahme im Krankenhaus müßte ein 3seitiges Formular vorgelesen, hinterfragt und unterschreiben werden.
pp
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Warum soll man Leistungen die auch wirklich durchgeführt
wurden nicht bezahlen? Hätte es ja verstanden wenn diese nur
so verrechnet wurden ohne Durchführung.
Gruß
Hi
genau das ist der Knackpunkt , ist nachweisslich die Untersuchung durchgeführt worden oder nicht ?
wenn Sie ausgeführt wurde , dann hilft nichts , dann müssen Sie zahlen.
Einem Handwerksmeister ziehen sie ja auch nicht die Arbeitszeit ab , weil er die Nägel mit dem Hammer in die Dachbalken geschlagen hat und nicht mit einem Schussgerät , der Handwerker weiss auch warum er das gemacht hat obwohl es eindeutig mehr arbeitszeit bedeutet.
Passiert allerdings folgendes , das Sie Untersucht wurden , dies und das und jenes berechnet wurde und bei jeder Leistung /Untersuchung auch zugegen waren , was ja bei einer Laboruntersuchung kaum möglich ist , aber beispielweise Reizstrommessen, CRT , Röntgen bei Chirugischen problemen , Sie dann 3,5 Std in Rechnung gestellt bekommen , Ihr Parkticket der Tiefgarage mal auf 55 Minuten lautet , dann denke ich sollte man schon nochmal den Arzt ansprechen ob er eine neue Rechnung schreibt oder diese dem Rechtsanwalt anstelle der Krankenkasse schickt
( leider schon vorgekommen , bei der Diagnose Karpaltunnelverengung )
gruss
Toni
Moin,
jede - ausnahmslos jede - invasive Maßnahme erfordert eine
rechtswirksame Einwilligung des Patienten. Diese kommt
regelmäßig nicht zustande, wenn eine entsprechende vorherige
Aufklärung nicht erfolgt-,
das schöne bei solcher Art „Internet-Meckerei“ des Ursprungsposters ist ja, dass man vermutlich nur die Hälfte der Geschichte erfährt oder die Sachlage unvollständig dargelegt wird. Nachfragen ist auch oft nicht drin, hier wird die Geschichte ja sogar auch noch „für jemand anderen“ erzählt.
Aber lesen wir doch noch mal nach:
Ursprungsposter:
"Nun wurde aber ohne darauf hinzuweisen welche Kosten entstehen werden "
Da steh nun nicht, dass die Patientin nicht gefragt wurde OB SIE WILL, sondern nur, dass ihr nicht gesagt wurde was es kosten wird.
Die von dir geforderte „rechtswirksame Einwilligung“ könnte also durchaus gegeben worden sein 
Es soll auch Leute geben, die lassen ihr Auto „TÜV-fertig“ machen. Da wurde auch vorher nicht über den preis geredet 
VG
J~
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Hallo…der Stephan
Danke für die Hinweise, bis jetzt bin ich aber noch nicht richtig schlau geworden außer daß ich mit der Sprechsundenhilfe einen Telefontermin ausgemacht habe…wegen der Erklärung.
Ich will noch sagen, man kennt diesen Satz: „…so und jetzt nehmen wir Ihnen noch ein bisschen Blut ab, das ist aber gar kein Problem, nur vorsorglich, das mach ich Ihnen noch schnell, sooo…das wars schon, sie können sich wieder anziehen;“ macht 365,- so nicht!!! Ich finde das der Hammer. Und das, wo man ja mittlerweile nur zu gut weiss, dass es den Ärzten und Krankenkassen so schlecht geht, die ziehn einem die Hunderteuroscheine aus der Tasche. Punkt. Danke Sozialstaat.
Viele Grüße…und nochmal Danke…
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Hi,
du hast oben gesagt, dass du privat versichert bist, dürftest also bei keiner der Kassen sein, denen es finanziell so schlecht geht und demzufolge (wenn ich mal für einen Moment lang deine Polemik gelten lasse) von keinem abzockenden Arzt bedroht sein.
Weiterhin sind die reichlich 360 Euro ja nicht nur für den Pieks, sondern für das gesdamte Labor und drumherum. Guck mal auf die Rechnung, was da allesdraufsteht und was da alles untersucht wurde. Ich kann mir gut vorstellen, dass bei der aufeplatzten Zyste so routinemäßig einiges ausgeschlossen wird - und ausgeschlossen werden muss. Stell Dir mal vor, der Arzt sagt „Ach ja, aufgeplatzte Zyste, kein Thema, gehen sie wieder heim … ne nixvon wegen Pieks, das passt schon.“ und ein paar Wochen oder nur Tage später stellt sich heraus, Fehldiagnose … muss ich weiter beschreiben, was Frau da haben kann, außer einer harmlosen Zyste, und was passiert, wenn nicht richtig diagnostiziert wird?
Auch wenn ich natürlich die detaillierte REchnung hier nicht sehe, wage ich zu vermuten (nachdem icheine ganz ähnliche Situation als Kassenpatientin hatte, da sieht man die Rechnung nicht): Deine Frau ist fachgerecht und gründlich untersuchdetaillierteren Einblick in die Gründe für die Finanznot der gesetzlichen KK erhalten. Und letzteres gratis!
die Franzi
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Rätsel, Rätsel… schlecht bezahl.Forumsschreiber?
Moin,
Ich will noch sagen, man kennt diesen Satz: "…so und jetzt
nehmen wir Ihnen noch ein bisschen Blut ab, das ist aber gar
kein Problem,
man kennt aber auch diesen Satz:
„Ja, warum wollen sie das denn machen? Ist das mit Extrakosten verbunden und wenn ja in welcher Höhe?“
Und das, wo man ja mittlerweile nur zu gut weiss, dass es den
Ärzten und Krankenkassen so schlecht geht,
Seit wann geht es denn den Krankenkassen schlecht??? Das habe ich ja lange nicht, wenn nicht gar noch nie gehört. Kann es sein, dass du da was verwechselst?
Danke Sozialstaat.
Jetzt wird’s richtig lustig. Du bist privat versichert, kaufst dich damit aus dem Sozialstaat frei, nimmst an diesem gar nicht mehr teil, aber schimpfst auf ihn? Ich lach mich kaputt… Offenbar hast du wenig Ahnung von den Zusammenhängen in unserem Staat.
Nun wundert mich an deinen Postings gar nix mehr. Bist du evtl einer dieser schlecht bezahlten Forumsschreiber die es hier geben soll?
Vg
J~
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Bevor hier alles in die Richtung läuft, Privatversicherte bekommen alles, sind Leute, die sich aus dem Sozialsystem stehlen, die Pkv zahlts sowieso, usw. usw.
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Privatversicherte müssen die Rechnung erstmal selbst bezahlen. Erstattungen bekommen Sie dann nur, wenn das der Vertrag vorsieht. Oft wird ein jährlicher Selbstbehalt vereinbart, d.h. der Privatpatient trägt die Kosten selbst (meist wie jetzt zum Jahresanfang). Schon daher hat er ein Interesse an korrekter Rechnungserstellung.
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Auch Privatversicherten darf der Arzt nur berechnen, was medizinisch notwendig ist (§ 1 (2) GOÄ). Ansonsten muss der Patient das selbst verlangen (und das muss natürlich dokumentiert werden). Auch muss die Rechnung korrekt nach der GOÄ erstellt worden sein.
Für den Fragesteller ergeben sich also zwei Ansatzpunkte:
a.) die medizinische Notwendigkeit der Untersuchungen
b.) die korrekte Abrechnung.
zu a.) was medizinisch notwendig ist, muss nach objektiven Kriterien beurteilt werden. Ob diese Laboruntersuchungen hier alle notwendig waren, kann man aus normalerweise nur sehr schwer beurteilen, schon gar nicht aus der Ferne und als Laie.
Zwar ist davon auszugehen, dass viele Laboruntersuchungen nur aus finanziellen Gründen gemacht werden (die Laborleistungen sind im Vergleich PKV-GKV neben der Radiologie der größte Unterschied bei der ambulanten Versorgung), der Nachweis dessen ist naturgegeben schwierig und event. zu aufwändig (aber nicht unmöglich).
zu b.) Die Überversorgung im Laborbereich kommt u.a. daher zustande, dass die in der GOÄ recht hoch bewertet sind für den tatsächlichen Aufwand der dahintersteht. Ob die korrekt der GOÄ entsprechen, kann man hier jetzt natürlich auch nicht beurteilen.
Schöne Grüße, Bernhard.
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Hi J.,
Da steh nun nicht, dass die Patientin nicht gefragt wurde OB
SIE WILL, sondern nur, dass ihr nicht gesagt wurde was es
kosten wird.
Da triffst Du einen Punkt der durchaus relvant sein kann. Der Arzt hat nämlich (neben anderen Dingen) auch eine Aufklärungspflicht darüber, welche finanziellen Auswirkungen seine Behandlung haben kann.
Die ist jetzt bei diesem Betrag natürlich nicht so gegeben (er kann hier schon davon ausgehen, dass der Patient diese Kosten bzw. den Restbetrag ohne weiteres stemmen kann), in anderen Fällen, v.a. im Zahnersatzbereich siehts da schon anders aus.
I der GKV ist der Patient hier schon von Gesetz wegen in einem geschützem Raum, bei der PKV nicht. Der Patient hat hier ein wesentlich größeres Risiko zu tragen als die 10 € Praxisgebühr. Daher diese nebenvertragliche Pflicht des Arztes.
Schöne Grüße, Bernhard.
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Hi,
die Aufklärung setzt aber nicht die Schriftform voraus. Bei
Blutabnahmen ist bereits die bewußte Duldung nach Ankündigung
ausreichend. Stell Dir spaßenshalber vor, vor jeder
Blutabnahme im Krankenhaus müßte ein 3seitiges Formular
vorgelesen, hinterfragt und unterschreiben werden.
Servus pp,
Aufklärung in Schriftform? Muss bestimmt sehr oft nicht sein. Dokumentation in Schriftform? Muss!
Das ist die rechtliche Seite, die dann in den Vordergrund tritt, wenn aus einem Patienten (oder einer KV/KZV/Krankenkasse oder dem Staatsanwalt) ein Prozessgegner geworden ist. Dass die Ausübung von Zahn/Medizin angesichts all der Rechtsnormen und Gesetze heute nur noch am Rande dieses Risikos ausgeübt wird, ist eine Tatsache, die allen Profis bekannt-, wenn auch nicht immer bewusst ist.
Gruß
Kai Müller