Servus,
angeregt durch einen Thread im Plauderbrett mal eine ganz dämliche Frage…
Es geht darum ob ein Arbeitnehmer für einen Arztbesuch während der Arbeitszeit vom Arbeitgeber bezahlt freigestellt werden muss.
Ich beziehe mich auf folgenden Link:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/waehrend-der-arbeit…
Dort steht u.A.:
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"Nicht anders planbarer Arztbesuch:
Der wohl häufigste Fall in der Praxis ist der, dass man einen Arzt aufsuchen muss, aber außerhalb der eigenen Arbeitszeit keinen Termin bekommt.
Hier muss wieder differenziert werden.
Handelt es sich um notwendige Untersuchungen, die der Arzt nur zu bestimmten Zeiten durchführt, ist der Arbeitnehmer bei Lohnfortzahlung Freizustellen. Eine Einschränkung der freien Arztwahl des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber findet nicht statt.
Handelt es sich um Vorsorgeuntersuchungen, die an sich planbar sind, wegen der Terminvergabepraxis des Arztes aber in die Arbeitszeit fallen, so muss der Arbeitnehmer einen Termin außerhalb der Arbeitszeit finden, sich für einen Termin beurlauben lassen oder mit dem Arbeitgeber eine Einigung darüber erzielen, dass die Fehlzeit nachgearbeitet wird oder mit Überstunden verrechnet wird.
In jeder Fallgruppe ist es ratsam, zeitnah den Arbeitgeber über den Arbeitsausfall zu informieren."
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Soweit, so klar und verständlich.
Aaaber…
Da der Arzt der Schweigeplficht unterliegt, der Patient seinem Arbeitgeber auch nicht erzählen muss wegen was er bei einem Arzt in Behandlung ist - woher kann der AG entscheiden, ob es sich um „notwendige Untersuchungen, die der Arzt nur zu bestimmten Zeiten durchführt“ (und damit vom AG zu bezahlen sind) oder um „Vorsorgeuntersuchungen, die an sich planbar sind“ (und damit keine bezahlte Arbeitszeit sind) handelt?
Neugierige Grüße,
Tinchen