Arztbewertung durch den Chef

N’Abend,

nehmen wir an, ein Geschäftsführer erlangt Kenntnis darüber, bei welchem Arzt
einer seiner Mitarbeiter (der durchschnittliche Fehlzeiten aufweist) in Behandlung ist.

Nun stellen wir uns vor, dass der Chef sich über den Mitarbeiter ärgert, und er auch
auf den Arzt (aus nicht weiter benannten Gründen) nicht gut zu sprechen ist.

Ohne nachvollziehbaren Grund bitte der Chef den Mitarbeiter zum Gepräch unter
vier Augen; inzugedessen er dem Mitarbeiter mitteilt, dass er dessen Arzt kennt und
für vollkommen unfähig, ja gemeingefährlich halte und dieser ohnehin schon im
Visier der Ärztekammer sei. Stellen wir uns den Chef hierbei äußerst eindringlich vor.

Nehmen wir an, dass dem Mitarbeiter und dessen privatem Umfeld der Arzt beim
besten Willen nicht als „Krankschreiber“ oder auch Scharlatan bekannt sei, und
er auch sonst keine ungewöhnlichen Behandlungen u.ä. bemerkt habe, also durch
diesen Vorfall nun völlig irritiert und verunsichert sei.

Was wäre davon zu halten? Würde man dem Mitarbeiter raten, den Arzt zu wechseln,
damit vlt. etwas Ruhe in sein Verhältnis zu seinem Chef kommt? Oder im Gegenteil,
das gute Vertrauensverhältnis zu seinem Arzt nicht aufzugeben, nur weil es dem Chef
nicht passt?

Hätte das Verhalten des Chefs u.U. auch eine rechtliche Facette?

Danke für Eure Gedanken,
Hauke

Dass der GF Kenntnis darüber hat, bei welchem Arzt der AN sich behandeln lässt, ist nicht verwunderlich, denn das steht auf der AU.

Ansonsten kann der GF seine Meinung über diesen Arzt gerne äußern. Den AN hat das aber nicht zu interessieren und rechtliche Auswirkungen hat das auch nicht. In Deutschland gibt es freie Arztwahl und man muss diese nicht davon abhängig machen, was der GF dazu sagt.

Wenn man mit seinem Arzt zufrieden ist, kann man dem GF das so sagen.

Sollte er Zweifel an den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben, hätte er andere Möglichkeiten.

Insgesamt ein plumper Versuch der Einschüchterung. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, würde ich dem das stecken. Ansonsten einfach ignorieren.

Guten Morgen!

Danke für Deine Einschätzungen und Vorschläge.

> Dass der GF Kenntnis darüber hat, bei welchem Arzt der AN sich behandeln lässt, ist nicht verwunderlich, denn das steht auf der AU.

OK, naiverweise würde ich annehmen, dass bei, sagen wir 100 MA der GF besseres zu tun hätte,
als sich die Krankmeldungen, insbes. wenn sie das übliche Maß nicht übersteigen, überhaupt
anzusehen. V.a. wenn er außer Marketing und Sekretariat alle Funktionen und betreblichen Entscheidungen in sich vereinte. Auf Basis der Annahmen würde ich hier eher unterstellen, dass (sorry) „geschnüffelt“ wird, wo es im Detail kein Einwirken des Chefs geben dürfte.

> Ansonsten kann der GF seine Meinung über diesen Arzt gerne äußern. Den AN hat das aber nicht zu interessieren und rechtliche Auswirkungen hat das auch nicht. In Deutschland gibt es freie Arztwahl und man muss diese nicht davon abhängig machen, was der GF dazu sagt.
> Wenn man mit seinem Arzt zufrieden ist, kann man dem GF das so sagen.

Würde ich aus dem Bauch heraus genauso sehen. Das delikate ist im Beispiel der Druck, den der Chef versucht aufzubauen, was je nach MA durchaus gelingen kann. Der MA hätte ja nun einen Konflikt, wie geschildert, zwischen seinen (eigentlich legitimen) und den „Interessen“ seines Brötchengebers.

> Sollte er Zweifel an den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben, hätte er andere Möglichkeiten.

Das klingt interesssant. Da kenne ich mich nicht aus, was könnte er tun?

> Insgesamt ein plumper Versuch der Einschüchterung. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, würde ich dem das stecken. Ansonsten einfach ignorieren.

Meine Beispielfälle gehen häufiger in die Richtung, dass früher oder später in den Antworten ein Betriebsrat erwähnt wird. Vlt. sollte ich dann immer ergänzen, dass wir annehmen, dass das Klima ziemlich autoritär und „angstgeprägt“ ist, so dass es keiner wagt, einen solchen zu gründen. Welche anderen Möglichkeiten hätten AN, ohne gleich in die rechtliche Sphäre vorzudringen?

Danke und Gruß,
Hauke

Sollte er Zweifel an den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
haben, hätte er andere Möglichkeiten.

Das klingt interesssant. Da kenne ich mich nicht aus, was
könnte er tun?

Hi,
der Arbeitgeber ruft bei der Krankenkasse an und sagt, dass er vermutet, dass die Krankschreibung nicht rechtens ist. Die KK lässt den Arbeitnehmer dann beim Vertrauensarzt antanzen. Der Arbeitgeber bekommt dann Bescheid, ob die Krankschreibung richtig ist oder nicht.

Gruß

vV

I C

danke! :smile:

Ah, kleine Rückfrage:
wie ist das bei den privat versicherten Kollegen?
Haben die privaten KV auch solche Vertrauensärzte?

OK, naiverweise würde ich annehmen, dass bei, sagen wir 100 MA
der GF besseres zu tun hätte,
als sich die Krankmeldungen, insbes. wenn sie das übliche Maß
nicht übersteigen, überhaupt
anzusehen. V.a. wenn er außer Marketing und Sekretariat alle
Funktionen und betreblichen Entscheidungen in sich vereinte.
Auf Basis der Annahmen würde ich hier eher unterstellen, dass
(sorry) „geschnüffelt“ wird, wo es im Detail kein Einwirken
des Chefs geben dürfte.

Womit sich der Geschäftsführer selbst beschäftigt und was er an andere delegiert, ist allein seine Entscheidung. Und selbstverständlich kann ein Geschäftsführer Einblick in die AU der Mitarbeiter haben. Was sollte dagegen sprechen?

Würde ich aus dem Bauch heraus genauso sehen. Das delikate ist
im Beispiel der Druck, den der Chef versucht aufzubauen, was
je nach MA durchaus gelingen kann. Der MA hätte ja nun einen
Konflikt, wie geschildert, zwischen seinen (eigentlich
legitimen) und den „Interessen“ seines Brötchengebers.

Welchen Konflikt soll es da geben? Wenn der GF ungefragt die Arztwahl der MA zu kommentieren meint, ist das ungewöhnlich. Aber selbstverständlich muss man dem nicht Folge leisten.

> Sollte er Zweifel an den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
haben, hätte er andere Möglichkeiten.

Das klingt interesssant. Da kenne ich mich nicht aus, was
könnte er tun?

Siehe die bereits gegebene Antwort hierzu.

> Insgesamt ein plumper Versuch der Einschüchterung. Wenn ein
Betriebsrat vorhanden ist, würde ich dem das stecken.
Ansonsten einfach ignorieren.

Möglichkeiten hätten AN, ohne gleich in die rechtliche Sphäre
vorzudringen?

Siehe oben: Einfach ignorieren.

Hallo Hauke,

nehmen wir an, ein Geschäftsführer erlangt Kenntnis darüber, bei welchem Arzt
einer seiner Mitarbeiter (der durchschnittliche Fehlzeiten aufweist) in Behandlung ist.

So er dann lesen kann,steht die Anschrift des Arztes auf der Krankschreibung.

Nun stellen wir uns vor, dass der Chef sich über den Mitarbeiter ärgert, und er auch
auf den Arzt (aus nicht weiter benannten Gründen) nicht gut zu sprechen ist.

Dies tritt öfter auf als man denkt.

Ohne nachvollziehbaren Grund bitte der Chef den Mitarbeiter zum Gepräch unter
vier Augen; inzugedessen er dem Mitarbeiter mitteilt, dass er dessen Arzt kennt und
für vollkommen unfähig, ja gemeingefährlich halte und dieser ohnehin schon im
Visier der Ärztekammer sei.

Man könne auch den Spieß umdrehen und sagen,das dem Arzt und der Ärztekammer
die Firma und dessen Geschäftsführer alsrücksichtslosen Ausbeuter bekannt ist und
schon im Visier der Handwerkskammer,des Zoll,etc. steht.

Was wäre davon zu halten?

Würde mich einfach nach einem neuen Job umschauen.Das Vertrauensverhältniss ist doch eh gestört.

Hätte das Verhalten des Chefs u.U. auch eine rechtliche Facette?

Da dies Gespräch unter 4 Augen stattgefunden hat,wohl eher nicht.

LG Bollfried

Hallo,

Hätte das Verhalten des Chefs u.U. auch eine rechtliche
Facette?

Da dies Gespräch unter 4 Augen stattgefunden hat,wohl eher
nicht.

Du schmeißt damit aber munter Beweisfragen und Rechtsfragen durcheinander, oder?
Gruß
Rübe

Hallo Rübe,

Du schmeißt damit aber munter Beweisfragen und Rechtsfragen durcheinander, oder?

Nö.

Jeder wird etwas anderes behaupten,dies oder jenes gesagt zu haben und ohne
eine dritte Person,die dann auch noch das Gesagte bestätigt ist alles unter 4 Augen
für die „Katz“.

Sei doch mal ehrlich,wenn der Richter einen „Guten Tag“ hat,lässt er diese Ausssage
als Beweis(ohne Beweiskraft „Aussage gegen Aussage“) zu,wenn nicht hat der AN
im Gespräch mit dem AG etwas verkehrt interpretiert oder verstanden.

Wenn schon auf die Frage des UP nicht geantwortet wird,dann bitte nicht nur mit einem belehrenden Kommentar,sondern auch gleich mit einem Hinweis wie Des anders geht.

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Hallo,

tut mir leid,aber leider spinnt hier wieder alles.
Kann keinen Text zu Ende schreiben.

LG Bollfried

PS:Besserwisserei ist nicht verkehrt,sollte nur durch Fachwissen oder berufliche
Kompetenz untermauert sein und dann auch so dargestellt werden.

Hallo,

Du schmeißt damit aber munter Beweisfragen und Rechtsfragen
durcheinander, oder?

Nö.
Jeder wird etwas anderes behaupten,dies oder jenes gesagt zu
haben und ohne
eine dritte Person,die dann auch noch das Gesagte bestätigt
ist alles unter 4 Augen
für die „Katz“.

Und genau das nennt man eine Beweisfrage. Die Frage lautete aber:
„Hätte das Verhalten des Chefs u.U. auch eine rechtliche Facette?“ und das verstehe ich als Frage nach der Strafbarkeit oder nach irgendwelchen Ansprüchen, die sich daraus ergeben könnten.
q.e.d.
Gruß
Rübe

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Hallo,

PS:Besserwisserei ist nicht verkehrt,sollte nur durch
Fachwissen oder berufliche
Kompetenz untermauert sein und dann auch so dargestellt
werden.

na, dann untermauer doch mal. Bisher bist Du da ziemlich unbeleckt.

Btw., Auch ein kompletter Laie kann durchaus richtige Antworten geben. Und sie werdenb in keiner Weise dadurch falsch, dass sie von einem Laien kommen. ‚Ich habe recht, weil ich … bin‘ war schon immer das lächerlichste aller Argumente.
Gruß
Rübe

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Moin moin,

ich seh schon - ein Fall aus der Kategorie „darf er machen“.
Auch wenn er damit dem Vertrauen und damit letztlich seinem eigenen
Erfolg massiv schaden kann.

Warum ist das für einen solchen Chef so schwer zu sehen?
Vermutlich begründet auf eigenes erhebliches Misstrauen, verursacht
vlt. durch schlechte Erfahrungen mit schwarzen Schafen unter den MA.

Danke und viele Grüße,
Hauke

Hallo Rübe,

eine hilfreiche und kompetenteAntwort auf die Frage vom UP hast du aber noch?

na, dann untermauer doch mal.

Wenn Du es besser weisst,dann antworte doch auf die Frage.

Bisher bist Du da ziemlich unbeleckt.

Mag sein,aber nicht besserwisserisch auf Antworten anderer Antworter reagierend
ohne selber Fakten zum UP beizusteuern.

LG Bollfried

PS:Klinke mich hier aus,weil alles weitere nicht zur Fragestellung des UP gehört.

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Hallo,

eine hilfreiche und kompetenteAntwort auf die Frage vom UP
hast du aber noch?

Es wurde alles gesagt. Soll ich’s wiederholen? Wozu genau?

na, dann untermauer doch mal.

Wenn Du es besser weisst,dann antworte doch auf die Frage.

Die hat mit Deiner Forderung genau gar nichts zu tun. DU hast Dich weit aus dem Fenster gelehnt, nu mal Butter bei die Fische.

PS:Klinke mich hier aus,weil alles weitere nicht zur
Fragestellung des UP gehört.

Ja klar. Nichts als heiße Luft also. Um beim Bild oben zu bleiben: Du bist grad rausgefallen beim rauslehnen.

Guten Flug.

Btw., forumsüblich zitieren kannst Du auch nicht.

Gruß
Rübe

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Du schmeißt damit aber munter Beweisfragen und Rechtsfragen
durcheinander, oder?

Nö.

Jeder wird etwas anderes behaupten,dies oder jenes gesagt zu
haben und ohne
eine dritte Person,die dann auch noch das Gesagte bestätigt
ist alles unter 4 Augen
für die „Katz“.

Aha. Ein Mord hat deswegen keine „rechtlichen Facetten“ (um mal bei der Ursprungsformulierung zu bleiben) weil dabei nur Mörder und Ermordeter anwesend waren? Falsch. Er wäre selbstverständlich strafbar aber ggf. nicht beweisbar.

Der Einwand Beweisfragen und Rechtsfragen tüchtig zu vermischen ist absolut korrekt. Das sind nämlich komplett unterschiedliche Dinge. Das materielle Recht wird im BGB bzw. StGB definiert, das formelle Recht in der ZPO bzw. StPO.

Ungeachtet dessen ist es natürlich Unsinn, was Du da behauptest.

Ein Beweis ist erbracht, wenn der Richter von der Richtigkeit der strittigen Tatsachenbehauptung überzeugt ist. Das Regelbeweismaß ist dabei die volle persönliche Überzeugung des Richters. Er kann also dem einen mehr glauben als dem anderen und außerdem gibt es neben den Zeugen andere Beweismöglichkeiten.

Siehe hierzu auch http://dejure.org/gesetze/ZPO/286.html bzw. http://dejure.org/gesetze/StPO/261.html

Regeln wie „Durch zweier Zeugen Mund wird allwegs die Wahrheit kund“ galten im Mittelalter, haben aber mit der Realität nichts zu tun. Dass Du diese für offensichtlich immer noch gültig hältst, zeigt, dass Du Deine „Rechtskenntnisse“ aus der Bild Zeitung oder RTL2 beziehst. Mit der Realität hat das aber nichts zu tun.

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