N’Abend,
nehmen wir an, ein Geschäftsführer erlangt Kenntnis darüber, bei welchem Arzt
einer seiner Mitarbeiter (der durchschnittliche Fehlzeiten aufweist) in Behandlung ist.
Nun stellen wir uns vor, dass der Chef sich über den Mitarbeiter ärgert, und er auch
auf den Arzt (aus nicht weiter benannten Gründen) nicht gut zu sprechen ist.
Ohne nachvollziehbaren Grund bitte der Chef den Mitarbeiter zum Gepräch unter
vier Augen; inzugedessen er dem Mitarbeiter mitteilt, dass er dessen Arzt kennt und
für vollkommen unfähig, ja gemeingefährlich halte und dieser ohnehin schon im
Visier der Ärztekammer sei. Stellen wir uns den Chef hierbei äußerst eindringlich vor.
Nehmen wir an, dass dem Mitarbeiter und dessen privatem Umfeld der Arzt beim
besten Willen nicht als „Krankschreiber“ oder auch Scharlatan bekannt sei, und
er auch sonst keine ungewöhnlichen Behandlungen u.ä. bemerkt habe, also durch
diesen Vorfall nun völlig irritiert und verunsichert sei.
Was wäre davon zu halten? Würde man dem Mitarbeiter raten, den Arzt zu wechseln,
damit vlt. etwas Ruhe in sein Verhältnis zu seinem Chef kommt? Oder im Gegenteil,
das gute Vertrauensverhältnis zu seinem Arzt nicht aufzugeben, nur weil es dem Chef
nicht passt?
Hätte das Verhalten des Chefs u.U. auch eine rechtliche Facette?
Danke für Eure Gedanken,
Hauke