Arztbrief lesen

Hallo,

habe ich ein Recht darauf, nach einem Krankenhausaufenthalt den Arztbrief an den Hausarzt zu lesen oder brauche ich dafür das Einverständnis des Hausarztes?
Vielen Dank!

Gruß, Norma.

Arztbrief lesen: na klar
Hallo Norma,

alle Dich betreffenden Unterlagen darfst Du lesen (und ich kopiere sie mir auch).
Es gibt dahingehend nur ganz wenige Einschränkungen, z.B. bei psychiatrischen Befunden.
Die gibt man dem Patienten aber auch nicht in die Hand.

Angelika

Hallo,

meine Mutter läßt sich am Ende eines Aufenthalts noch im Krankenhaus den Arztbrief in Kopie geben. Es ist ihr noch nie verweigert worden. Also sollte es eigentlich auch kein Problem sein, Einsicht oder eine Kopie vom Hausarzt zu erhalten. Aber ich vermute nur!

LG Barbara

Tag zusammen,

Es gibt dahingehend nur ganz wenige Einschränkungen, z.B. bei
psychiatrischen Befunden.
Die gibt man dem Patienten aber auch nicht in die Hand.

Warum ist dem eigtl. so?

Gruß
Orakel

Das Recht auf Einsicht hat man immer, grundsätzlich auch bei psychiatrischen Befunden! Nur wenn konkrete (!), die Gesundheit des Betroffenen gefährdende Gründe dagegen sprechen, kann das Recht eingeschränkt werden. Einschränkung bedeutet aber selbst dann nicht, dass man gar kein Einsichtsrecht hat, sondern dass dieses bspw. auf Teile beschränkt bleibt oder eine angemessene Form der Einsicht gewählt werden muss.

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Auf was bezieht sich dieses Recht, in welchem Umfang?
Ich vermute, daß ich noch von keinem Arzt dessen gesamte mich betreffenden Aufzeichnungen bekommen habe. Früher waren die Aufzeichnungen des Arztes oft ohnehin unleserlich für Außenstehende. Und ich bin schon geschimpft worden für den Versuch, in meiner Karteikarte zu lesen, die auf dem Tisch lag in dem Sprechzimmer, in dem ich nochmal eine Viertelstunde alleine zu warten hatte. Hier wird eine Art Urheberrecht geltend gemacht. Heute sind es Datensätze, vielleicht in einem proprietären Format.

Bei meinem letzten Arztwechsel habe ich nur meine eigenen Notizen, Blutdruck-Meßwerte, zurückbekommen zusammen mit einem Zettel, auf dem stand bloß „unzureichend eingestellter Blutdruck“.

Man hat als Patient auch nicht die Möglichkeit, z.B. moralisch verwerfliche Psychiatrie-Befunde anzufechten oder die Weitergabe von Befunden zu unterbinden. Vor ca. 2 Jahren hat hier jemand berichtet, wie er sich mehrmals einer MTU unterziehen mußte, weil ihn sein Augenarzt beim Landratsamt denunziert hatte.

Ehrlich gesagt sehe ich hier einen Regelungsbedarf.

Tach zurück,

Es gibt dahingehend nur ganz wenige Einschränkungen, z.B. bei
psychiatrischen Befunden.
Die gibt man dem Patienten aber auch nicht in die Hand.

Warum ist dem eigtl. so?

Weil ein diesen Befunden oft a) die Aussagen anderer Personen als Fremdanamnese miteinbezogen werden und b) hier gegebenenfalls subjektive Einschätzungen des Arztes mitgeliefert werden. a) fällt unter die Schweigepflicht, b) ist kein Befund und muss damit dem Patienten nicht zugängig gemacht werden.

Grüße
niere

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Auf was bezieht sich dieses Recht, in welchem Umfang?

Ziemlich ausführlich kannst du das hier nachlesen:

http://www.aerzteblatt.de/archiv/58474

Ich vermute, daß ich noch von keinem Arzt dessen gesamte mich
betreffenden Aufzeichnungen bekommen habe.

Man muss sich halt aktiv darum kümmern und ab und an ist auch ein aufklärendes Wort nötig, wie man ja auch hier im Forum an der ein oder anderen Antwort von med. Personal zu dem Thema sieht. Aber in der Verantwortung steht an erster Stelle erst einmal der Patient selbst.

Man hat als Patient auch nicht die Möglichkeit, z.B. moralisch
verwerfliche Psychiatrie-Befunde anzufechten

Moralisch verwerflich - was auch immer damit gemeint ist - nicht. Aber falsche Diagnosen möglicherweise schon.

oder die Weitergabe von Befunden zu unterbinden.

Grundsätzlich hat man selbstverständlich die Möglichkeit, die Weitergabe von Befunden zu unterbinden. Das kann ich z.B. auch dann, wenn ich die Befundweitergabe an den überweisenden Arzt unterbinden will. (Zurück gestellt die Frage, wann dies sinnvoll ist und wann nicht!)

Vor ca. 2 Jahren hat
hier jemand berichtet, wie er sich mehrmals einer MTU
unterziehen mußte, weil ihn sein Augenarzt beim Landratsamt
denunziert hatte.

Das ist hättstewennstedannste Gerüchteküchte, zu der man gar nichts sagen kann.

Ehrlich gesagt sehe ich hier einen Regelungsbedarf.

In dem Bereich IST bereits eine Menge geregelt und eigentlich auch recht streng. Die Beteiligten müssen sich nur daran halten und Betroffene ihr Recht wahrnehmen und im Notfall verteidigen.

Blöderweise ist das gerade für Psychiatriepatienten besonders schwer, einerseits, weil sie damit aus individuellen Gründen besonders große Schwierigkeiten haben, andererseits, weil die Lobby fast gleich Null ist. Da ist es schon problematisch, überhaupt einen Rechtsanwalt zu finden, der sich damit auskennt und das Thema nicht mit spitzen Fingern fallen lässt…

http://www.aerzteblatt.de/archiv/58474

Herzlichen Dank für diese Info. Man scheint demnach geneigt zu sein, meine Bedenken demnächst ein wenig zu teilen.

sieht. Aber in der Verantwortung steht an erster Stelle erst
einmal der Patient selbst.

Nein. Der Patient ist nicht an erster Stelle dafür verantwortlich, was gemacht wird, gar noch hinter den Kulissen.