wurde am magen operiert eine manschette wurde eingesetzt nun habe ich erfahren,das der arzt
mir sie zu fest und falsch einsetzte ,bitte sage mir was ich tun soll bitte um antwort danke
Hallo Nirak,
wie lange ist die OP her? Wer sagt, dass die OP fehlerhaft verlaufen ist? Hast du Beschwerden, die über das normale Maß nach einer OP hinaus gehen? Welche?
Viele Grüße
Karin
ich wurde 2005 in hamburg am magen operiert,seid dieser zeit bleibt mir das essen stecken muss 10x alles herauskotzen das sind schmerzen,der chefarzt sagte mir er hätte seine arbeit gut gemacht,
nun bin ich seid jahren in einer anderen klinik und muss alle 6-8 wochen meine speiseröhre erweitern lassen,um das ich eine zeitlang wieder essen kann,nun wollte und konnte es nicht mehr ertragen und wollte die magen o.p. rückgängig gemacht bekommen,nun sagte mir der chefarzt von einer bekannten klinik ( hatte jetzt ein paar sonderuntersuchungen gemacht bekommen,das der chefarzt in hamburg mir 1,
die manchette zu eng gemacht hat und falsch eingesetzt hat,der jetzige chefarzt sagte mir,er kann mir helfen indem er mir die manschette entfernt und alles neu machen muss,deshalb meine frage…
kann man den chefarzt von hamburg nicht zur rechenschaft gezogen werden,ich hatte ja die ganzen jahre keine lebensQualität mehr oder wie siehst du es ??? würde mich wieder auf deine antwort freuen…
liebe grüße nirak1
Nicht nach über 10 Jahren.
Und ich verstehe auch nicht wieso man bei den ersten Beschwerden nicht wieder ín die erste Klinik zu diesem Arzt gegangen ist. Der muss doch Maßnahmen veranlasst haben.
Grundsätzlich musst Du beweisen, der Arzt hat einen Fehler begangen. Dazu sind umfangreiche Untersuchengen und Gutachten erforderlich, wobei der Erfolg ganz ungewiss ist.
Das Verfahren dauert Jahre und kostet viel Geld, was Du alles selbst bezahlen musst. Erst im Erfolgsfall kann man diese Kosten zurückbekommen.
Lass Dich bei einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten.
MfG
duck313
ich war ja 8x in der klinik,der chefarzt hat immer gesagt er habe seine arbeit gut gemacht,nun wollte und konnte so nicht mehr leben und die 4te klinik hat es jetzt festgestellt,das das band zu fest gemacht wurde und falsch eingesetzt wurde,ich hatte ja alles gemacht um das man mir helfen könnte nun dieses ergebniss ???
Hallo,
am besten bei der eigenen Krankenkasse die Abteilung für Behandlungsfehler kontaktieren. Die Krankenkasse hat ja auch ein Interesse daran, Kosten für fehlerhafte Behandlungen erstattet zu bekommen. Ggf. auch auf der Internetseiite der eigenen Krankenkasse nach dem Stichwort „Behandlungsfehler“ suchen.
Auch ein Gespräch mit der Landesärztekammer des betreffenden Bundeslandes kann sehr hilfreich sein.
Gruß
RHW
Die Auskunft ist so falsch. Die Verjährung bei einem Behandlungsfehler beginnt
„mit dem Schluss des Jahres, in dem
1.
der Anspruch entstanden ist und
2.
der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.“
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html
Wenn erst jetzt ein Arzt einen Hinweis gegeben hat, dass es sich um einen Behandlungsfehler handeln könnte bzw. hat, dann ist auch jetzt erst der Zeitpunkt der Kenntnisnahme, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit beim Patienten vor. Dafür besteht auf Basis des bisher Geschilderten noch kein Anlass, dies anzunehmen. Näheres wohl bei einem Fachanwalt oder der Krankenkasse.
Ist man nicht Rechtschutz, gibt es die Möglichkeit von Prozesskostenfinanzierern, die auch schon einen ersten Eindruck über den Erfolg vermitteln können. Ansonsten gibt es noch Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern, für die die gleichen Verjährungsfristen, wie bei juristischer Auseinandersetzung.
Das ist doch passiert. „der chefarzt sagte mir, er hätte seine arbeit gut gemacht“, so steht es schon im ersten Beitrag.
Ein Patient hat eine OP machen lassen. Die hat nicht das gewünschte und angekündigte Ergebnis gebracht. Die operierenden Ärzte samt Chef sagen, ist prima gelaufen. Der Patient ist unzufrieden. Er weiß jetzt nicht, ob das an seiner Einstellung oder Erwartung liegt, daran, dass sich ein OP-Risiko verwirklicht hat oder an etwas anderem. Er bekommt beim Operateur keine Hilfe und geht zu einem anderen Arzt. Der äußert sich nicht groß zur Ursache, sagt also auch nicht, dass ein Fehler vorliegt, sondern behandelt.
Warum genau liegt jetzt die Schuld beim Patienten? In welchem Korridor soll sich der Patient, der weder Medizin noch Jura studiert hat, bewegen?