Arztfehler?

Hallo,
mal angenommen einem Zahnarzt kommt bei der Arbeit im Mund die Krone aus. Es folgt ein starker Husten und beim Spucken kommt Blut (nicht von der eigentlichen Behandlung). Der Arzt kann nicht ausschließen, ob die Krone nicht in die Luftröhre gelangt ist, ruft den Notarzt, der den Patienten sofort mit Blaulicht in die Notaufnahme des Krankenhauses bringen läßt. Dort wird geröntgt - zum Glück sind die Atemwege frei. Nach gut 3 Stunden (für effektiv ein Röntgenbild!) wird der Patient dort entlassen.
Muß der Patient mit den Kosten (Selbstbeteiligung bei Notarzt, Krankentransport, Krankenhaus; Arbeitsausfall, Strafzettel, weil die Parkzeit bei weitem überschritten war, neue Krone, dadurch noch mehr Arbeitsausfall, …) leben oder ist der Arzt (bzw. natürlich seine Haftpflichtversicherung) da schadensersatzpflichtig?

Cu Rene

Servus René,

das ist eigentlich eine Frage für Juristen oder Versicherungsfachleute. Hier einmal ein Zitat

Verschuldenshaftung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss man im Allgemeinen grundsätzlich für einen Schaden aufkommen, den man einem anderen schuldhaft zugefügt hat.

Quelle:
https://www.kuv24.de/IT-Haftpflicht+von+KuV24/Servic…

Gruß

Kai Müller

Hallo,

das ist eigentlich eine Frage für Juristen oder
Versicherungsfachleute.

sehe ich grds. auch so, aber als Jurist braucht man dann wieder einen Sachverständigen, der beurteilen kann, ob das „Aushauen“ der Krone durch Schusseligkeit geschah oder quasi unvermeidbar war.

Hier einmal ein Zitat:

Verschuldenshaftung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss man im Allgemeinen
grundsätzlich für einen Schaden aufkommen, den man einem
anderen schuldhaft zugefügt hat.

Genau, wobei „schuldhaft“ vorsätzlich (scheidet sicher hier aus) oder fahrlässig (käme evtl. hier in Betracht) bedeuten kann. Leichte Fahrlässigkeit reicht normalerweise aus.

LG
sine

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Danke,

das ist eigentlich eine Frage für Juristen oder
Versicherungsfachleute. Hier einmal ein Zitat

Mir ging es aber erst mal um die medizinische Sicht, also ob das mehr oder weniger „normal“ ist, daß der Arzt die Krone los läßt (nicht ausgeschlagen, wie sine schrieb, die sollte ja gerade erst rein), bevor sie da ist, wo sie hin soll. Oder muß er sie im Angesicht der denkbaren tödlichen Folgen „sichern“, wie etwa jeder Handwerker etwa bei Dacharbeiten dafür zu sorgen hat, daß den Passanten nicht irgend etwas auf den Kopf fällt.

Cu Rene

Mir ging es aber erst mal um die medizinische Sicht, also ob
das mehr oder weniger „normal“ ist, daß der Arzt die Krone :los läßt

Servus René,

natürlich ist das nicht ‚normal‘ - was sollte das auch für eine Zweck haben? Manchmal ist das ‚Hinbalancieren‘ einer Krone, die ihm eben noch, mit frischem Befestigungsbrei gefüllt, von der Assistenz in die Hand gedrückt wurde, eben nicht ganz so einfach. Dann glitscht einem so ein Ding aus den haltenden Fingern.

Was gibt es für Sicherungsmöglichkeiten?

  1. Kofferdam

http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.endo-e…

Das ist der goldene Weg für die Einzelkrone. Der Zahn bleibt trocken, was den dauerhaften Halt der Krone gewährleistet. Wenn einem die Krone runterfällt, landet sie im ‚Trampolin‘ des Kofferdam. Bei mehreren Einzelkronen oder bei Brücken muss man schon sehr energisch mit seinem inneren Schweinehund reden, damit man nicht lieber die Abkürzung (Watterolle) wählt.

Klebewachs

Es gibt ein technisches Wachs, das abgekühlt ziemlich fest wird. Man kann die Kaufläche der Krone mit Klebewachs an einen Kugelstopfer kleben

http://h1431222.stratoserver.net/dc_b2b/DC/images/10…

. . . und die Krone damit ans Ziel schwindeln. Stößt man unterwegs irgendwo an, kann die Krone auch runterfallen.

Tesafilm

Ganz kleine Teile (Inlays) habe ich auch schon mal an ein Bändchen aus Tesafilm geklebt, das man dann zum Halten verwenden kann - Riesenfummelei.

Mein Fazit: Ich habe mich fast immer auf meine Finger verlassen - es het noch immer joot jejange. Die erwähnten Hilfsmittel habe ich gelegentlich eingesetzt. Man muss halt die Patienten so lagern, dass die Schwerkraft das abgestürzte Objekt in ungefährliche Richtungen führt - das geht schon.

Oder muß
er sie im Angesicht der denkbaren tödlichen Folgen „sichern“,
wie etwa jeder Handwerker etwa bei Dacharbeiten dafür zu
sorgen hat, daß den Passanten nicht irgend etwas auf den Kopf
fällt.

Ja, muss er. Methoden? Siehe oben.

Gruß

Kai Müller

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