Der Exmann beantragt das Sorgerecht für das gemeinsame Kind. der Vater der betroffenen Frau schaltet sich ebenfalls ein und sendet ein „medizinisches Gutachten“(er ist selber Arzt) mit Krankenberichten, in dem er die Frau für psychisch unzurechnungsfähig hält.
Ist hier eine Klage wegen Verletzung des Arztgeheimnisses möglich oder wegen übler Nachrede.Die Frau hatte dadurch sehr viele Schwierigkeiten.
Danke für die Antwort
Ist hier eine Klage wegen Verletzung des Arztgeheimnisses
möglich
Wenn der Vater keine Schweigepflichtsentbindung von seiner Tochter vorweisen kann, ist das ein Fall für einen Anwalt und die Ärztekammer.
oder wegen übler Nachrede.
Das wohl eher nicht.
Fraglich ist auch, wohin hat er es geschickt (an den Ex oder ans Gericht)und ist er als vermutlich vorher behandelnder Arzt dazu aufgefordert worden (durch Gericht, Exens Anwalt).
Und, was mich wundert, er ist Vater der Mutter, deren Ex das Sorgerecht will, also steht der Doc/Opa auf der Seite des Vaters und entgegen seiner eigenen Tochter…hab ich das richtig verstanden?
Dann ist sowieso „schmutzige Wäsche waschen“ höchst wahrscheinlich, auch noch in anderen Dingen, weshalb sich die Mutter sowieso dringlich einen Familienrechts-Anwalt nehmen sollte, der in soooo einer emotional geladen Situation den Überblick behält.
Boah ey, da ist echt die Luft am schwirren…da braucht man starke Nerven…doch man sollte sich auch fragen, wieso tut er das, evtl hat die Mutter wirklich eigene Probleme und das Kind würde nur zum Spielball für Machtspielchen zwischen den Eltern mutieren.
Gruß Susanne