Arzthelferin Urlaubsanspruch ohne Arbeitsvertrag

Hallo,bin bereits seit 17 Jahren als Arzthelferin ohne Arbeitsvertrag immer in der selben Praxis vollzeit tätig und hatte von Anfang an 34 Tage Urlaub. Nach 14 Jahren also seit 3 Jahren gibt es eine neue Cheffin die die Praxis übernommen hat einschließlich der Helferin, die im Übernahmevertrag mit allen Rechten und Pflichten übernommen wurde. Leider ist die neue Cheffin der Meinung das mir nur noch 28 Tage Urlaub zustehen, obwohl mir eigentlich ( Ich bin 41 )laut MTV wenigstens 30 Tage zustehen. Wie ist da nun die Rechtslage? Muss sie sich an den Übernahmevertrag halten oder ist sie im Recht?
Vielen Dank schon mal im voraus
Gruß Britta

Hallo Britta,

ein Manteltarifvertrag gilt nur, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglied der Tarifparteien (Arbeitgeberverband/Gewerkschaft) sind, er im Arbeitsvertrag vereinbart wurde (entfällt bei Dir) oder er allgemein verbindlich ist (hier nicht). Du wirst Dich daher nicht auf den MTV berufen können.

Wenn Du aber nachweisen kannst, dass Du schon immer 34 Tage Urlaub hattest, dann hat Deine Arbeitgeberin Pech. Sie muss Dir die selben Leistungen gewähren, wie sie bei Deinem vorherigen Arbeitgeber waren, § 613 a BGB. Sie kommt hiervon nur los, wenn sie eine Änderungskündigung ausspricht - und die muss schriftlich sein, sonst ist sie unwirksam.

Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.
Gruß, der lastkutscher

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