Arztkosten als außergewöhnliche Belastungen?

Eine Frage habe ich noch:
Ich hatte im letzten Jahr aufgrund von längerer Krankheit einiges an Arzt- und Krankenhausrechnungen (anteilig etc.) zu bezahlen. Das kann man doch u.U. auch als außergewöhnliche Belastungen deklarieren und absetzen? Oder wird der Betrag, wenn er eine gewisse Prozentzahl übersteigt, von der Krankenkasse erstattet?

MfG
Julia

Ja, ist richtig, steht auch so im Beiblatt vom Finanzamt.

Eine Frage habe ich noch:
Ich hatte im letzten Jahr aufgrund von längerer Krankheit
einiges an Arzt- und Krankenhausrechnungen (anteilig etc.) zu
bezahlen. Das kann man doch u.U. auch als außergewöhnliche
Belastungen deklarieren und absetzen?

Außergewöhnliche Belastungen sind nicht unbegrenzt abzugsfähig, einen Teil der Aufwendungen muss man selber tragen. Wie viel das ist, hängt von den persönlichen Verhältnissen (Einkünfte, Familienstand) ab.
Ein Berechnungsprogramm gibt es unter
http://finanzen.focus.msn.de/D/DA/DA65/DA65C/DA65CF/…

Oder wird der Betrag,
wenn er eine gewisse Prozentzahl übersteigt, von der
Krankenkasse erstattet?

Da gibt es Härtefallklauseln. Näheres unter:
http://finanzen.focus.msn.de/D/DA/DAL/DALD/DALDG/dal…

Gruß
Manfred Kiefer

MfG
Julia