Arztkosten nach handfester Auseinabdersetzung?

Ich war gestern Abend leider in einer handfesten Auseinandersetzung mit Türstehern (Sicherheitspersonal) involviert, wobei ich mich am Handgelenk verletzt habe.

Eine Anzeige gegen unbekannt wurde gestellt.

Nun möchte ich mich morgen am Handgelenk behandeln lassen.
Ich bin gesetzlich Krankenversichert und möchte wissen wer die Behandlungskosten bezahlt.
Oder bleibe ich unter Umständen selber auf den anfallenden Kosten sitzen?

Hallo deMattos,

also ich bin zwar auch kein „richtiger“ Experte, wuerde aber meinen dass deine Kasse das ganz normal uebernimmt.

Hallo.

Keine Sorge. Die Kosten werden auf jeden Fall erst mal von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Sollte ein Fragebogen der Krankenkasse kommen, einfach wahrheitsgemäß antworten. Falls es ein Haftpflichtschaden werden sollte, holt sich die Krankenkasse das Geld von dort zurück. Der Versicherte trägt keine Kosten.

Gruß
Karsten

PS: Und beim nächsten Mal einfach in
einen anderen Laden gehen

Hallo.

Keine Sorge. Die Kosten werden auf jeden Fall erst mal von der
gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Sollte ein
Fragebogen der Krankenkasse kommen, einfach wahrheitsgemäß
antworten. Falls es ein Haftpflichtschaden werden sollte, holt
sich die Krankenkasse das Geld von dort zurück. Der
Versicherte trägt keine Kosten.

Gruß
Karsten

Vielen Dank für die Antwort, dies beruhigt mich ungemein.

PS: Und beim nächsten Mal einfach in
einen anderen Laden gehen

Bisher hatte ich mit dem Laden keine schlechten Erfahrungen gemacht, ist nämlich auch ein sehr guter und gehobener Club. Wurde lediglich von einem Barkeeper zurückgeschubst, dabei gegen einen Stehtisch geknallt und schon waren 4 Türsteher da, die mich im Würgegriff und sonstigen Griffen in Schach gehalten haben. Dadurch Würgestellen an Hals, Druckstellen am Rücken und vermutlich ein verstauchtes Handgelenk.
Werde den Laden aber trotzdem vorerst meiden :wink:

Hallo!

Bislang hatte ich nur den Fall mit Behandlungskosten nach Arbeitsunfall oder (privatem) Verkehrsunfall. Dabei kommt dann die Berufsgenossenschaft bzw. die Haftpflicht des Unfallgegners für die Kosten auf (in letzterem Fall muss natürlich erst die Schuldfrage geklärt sein).
Üblicherweise wird daher stets ein „Unfallbogen“ ausgefüllt, so dass sämtliche Befunde und auch die aus ärztlicher Sicht abzusehenden Folgebehandlungen (auch die, die erst nach Jahren entstehen könnten) dokumentiert und festgehalten.
Wie das nun nach einer „Auseinandersetzung“ ist kann ich nicht genau beantworten, würde aber als Arzt auch alles genau dokumentieren und dann eben abwarten, wie die Schuldfrage geklärt wird. Sicherlich werden zunächst Sie als Patient mit der Krankenversicherung dafür aufkommen müssen. Bei Anzeige gegen unbekannt fragt man sich natürlich, ob jemals ein Schuldiger gefunden wird…

Viel Glück!

Hallo,

zunächst übernimmt deine Krankenkasse die Behandlung. Diese wird dir dann einen Unfallfragebogen zusenden, auf dem du den Sachverhalt schildern musst.

Sofern kein Vorsatz deinerseits vorlag, wird die Krankenkasse dann versuchen, die Kosten vom Schädiger zu holen. Wenn es Vorsatz war, dann KÖNNTE die Krankenkasse die Kosten von dir einfordern.

Nebenbei hast du - auch falls das Strafverfahren gegen den Türsteher eingestellt werden sollte- die Möglichkeit, im Wege der Zivilklage gegen den Schädiger vorzugehen, um z.B. Schmerzensgeld oder Ersatz für beschädigte Kleidung zu fordern.

Hallo,
da du sicherlich deine gesetzliche KK beim Behandler angegeben hast oder die Krankenversicherungskarte vorlegen konntest, übernimmt zunächst einmal deine KK die Kosten. Bei einem Unfall oder einer Verletzung wird deine KK jedoch prüfen, inwieweit jemand anderes für dieses Verletzung bzw. Unfallfolgen verantwortlich ist und ggfs. die anfallenden Kosten von dem Schuldigen oder seiner Haftpflichtversicherung (falls vorhanden) zurückfordern.

Wenn du dir die Verletzung nicht selbst grob fahrlässig zugefügt hast, wirst du im Regelfall nicht für die anfallenden Kosten gerade stehen müssen.
VG
ayro

du kannst dich behandeln lassen und erstmal deine krankenversicherungskarte abgeben. die krankenkasse ist immer erste zahlenden stelle. sollte es dann möglich sein das geld über den unfallgegener zubekommen wird die krankenkasse das mit denen klären

Hallo deMattos,

deine gesetzliche Krankenversicherung kommt dafür auf.

Teile bitte allen Leistungserbringern mit, dass die Verletzung Folge der „Schlägerei“ ist. Diese werden dann auf den Verordnungen das Feld „Unfall“ ankreuzen.

Nach einigen Tagen oder Wochen bekommst du einen Fragebogen von deiner Krankenkasse zugeschickt. Diesen unbedingt ausfüllen und zurücksenden! Schickst du den Fragebogen nicht zurück, werden dir alle Behandlungskosten in Rechnung gesetellt.

Deine Krankenkasse wird sich schließlich die Kosten von dem Schädiger zurückholen.

Gute Besserung!

Andi

Hallo,

zunächst wird Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernehmen. Aufgrund der Diagnose erhalten Sie von der Kasse dann einen (Unfall-) Fragebogen in dem Sie aufgefordert werden darzulegen, wie es zu der Verletzung kam. Die Kasse wird dann ggf. Regressansprüche gegen den Verursacher geltend machen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

Nein, eine Betriebskrankenkasse (wahrscheinlich auch AOK oder Ersatzkassen wie Barmer) zahlt in der Regel die Behandlungskosten und versucht sich die Kosten bei einem Verursacher zurückzuholen. Ist dieser nicht ermittelbar, müssen Sie diese Kosten nicht tragen. Wahrscheinlich wird Ihnen Ihre Krankenkasse einen sogenannten Unfallfragebogen senden, in dem Angaben zum Tathergang, etc. von Ihnen eingetragen werden müssen.

Beste Grüße
neil0815

Hallo,

du kannst ganz normal zum Arzt gehen und deine eigene Versichertenkarte benutzen. Anhand der Diagnose, wirst du von deiner Krankenkasse einen Fragebogen erhalten, wie das ganze passiert ist und die Krankenkasse wird dann schauen, ob ggf. die entstandenen Kosten von einer anderen Einrichtung oder einer anderen Versicherung (z.b. Haftpflicht des Türstehers) zurückzuholen sind.

Also: Keine Sorge, macht die Kasse. :smile:

Gute Besserung!

Hallo,

grundsätzlich bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten, auch bei einer Schlägerei. Allerdings wird danach ermittelt, ob ein Schädiger vorhanden ist bzw. eine private Haftpflicht ggf. die Kosten wieder erstatten muss. Es wird also die Schuldfrage gestellt. Nachdem eine Anzeige bei der Polizei gestellt wurde, wird das Ergebnis der Ermittlungen und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft für eine evtl. Rückforderung abgewartet werden müssen. Aber, wie bereits gesagt, leistet die ges. Krankenversicherung auf jeden Fall grds. im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

G. Neupert

Hallo,

sorry, hab deine Anfrage leider erst jetzt gelesen.

Also, natürlich kannst du dich mit deiner Versichertenkarte ganz normal behandeln lassen.
Du solltest jedoch deiner Krankenkasse den Vorfall schildern, da diese ggf. ja auch Ersatzansprüch bei dem Schädiger geltend machen kann - wenn er denn gefunden wird.

Außerdem gibt es evtl. bei Dauerschäden die Möglichkeit, beim Versorgungsamt einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz zu stellen. Dann würden Kosten ggf. auch dort abgerechnet.

Gute Besserung
und Gruß
Traveller

Hallo deMattos,

du warst sicherlich bereits beim Arzt und hast dein Handgelenk behandeln lassen.
Die Behandlungskosten übernimmt deine Krankenkasse.
Diese wird Dir einen Unfallfragebogen zuschicken, welchen Du beantworten musst.(vielleicht schon passiert). Darin wird der Hintergrund der Verletzung erfragt.
Die Krankenkasse kann nämlich unter Umständen von einer anderen Versicherung die Kosten zurückfordern.
Für Dich besteht darin grundsätzlich kein Risiko. Du musst nicht für die Kosten aufkommen(es sei denn, du hast dich grob fahrlässig verhalten).
Mit der korrekten und genauen Beantwortung der Unfallanfrage hilfst du deiner Krankenkasse und somit auch dir und uns allen selbst. Denn spart die Kasse Kosten, sparst Du auch Versicherungsbeiträge.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe