Arztkosten

Kann jemand der ein Ärztliche Behandlung 2005 hatte, die Rechnung 2006 bezahlte, diese als Außergewöhnliche Belastung im Jahre 2006 geltend machen?
Und umgekehrt:
Wenn jemand 2006 die Behandlung hatte,die Rechnung 2007 erhalten und bezahlt hat, kann/muß er sie dann in der Steuererklärung 2006 oder 2007 gelten machen?
Gibt es da wohl möglich Wahlfreiheit?

Sprich gilt für die Steuererklärung das Rechnungsdatum oder das Behandlungsdatum?

… oder wie mir der Beamte sagt: Donn wonn sie bezahlt hobbä (war in Mannheim). In dem Fall war es ein Zeitschriftenabo, mit 1 × jährlicher Abbuchtung.

Gruß

Stefan

Hallo,

auch bei agBs gilt das Abflußprinzip des § 11 EStG, d.h. die Ausgabe ist in dem Jahr steuerlich zu berücksichtigen, in dem sie tatsächlich getätigt wurde. Wenn also die Rechnung vom Dezember 2005 im Januar 2006 bezahlt wird, dann ist sie in der Einkommensteuererklärung für 2006 anzugeben, nicht in der für 2005.
Behandlungs- und Rechnungdatum sind hierfür unerheblich.

Gruß
Markus