Hallo
Angenommen, jemand hätte vor 2 Jahren eine hohe Arztrechnung von der Steuer abgesetzt. Wegen eines Kunstfehlers würde dieser Betrag zurückerstattet.
Die Arbeit müsste aber von einem anderen Arzt neu ausgeführt werden, aber möglicherweise fällt dann die Höhe der Arztrechnung anders aus.
Wäre es Steuerhinterziehung, wenn man das Zurück und wieder Hin dem Finanzamt einfachheitshalber nicht mitteilen würde?
Viele Grüße