Ärztliche Schweigepflicht gebrochen ?

Habe seit 7 Jahren täglich starke Rückenschmerzen, nehme
seit 5 Jahren eine hohe Dosierung an Schmerzmitteln. Mein Hausarzt spricht mich
oft als Junkie an, und sagt immer die Dosierung ist nicht normal.

Bin (war) jetzt seit 5 Monaten bei einer Neuen Fachärztin in
Behandlung. Die hat meine Hausärztin wegen einer Bewilligung eines Neuen
Medikament angerufen. Da hat Ihr (ohne mein Wissen) meine Hausärztin allerhand
erzählt, was weiß ich nicht (Dosierung). Seitdem behandelt mich der Facharzt
nicht mehr!

War das Rechtlich in Ordnung, was mein Hausarzt gemacht hat?
Hat er damit seine Schweigepflicht gebrochen?

Da ich schon zig Spitäler, Ärzte durchhabe und nicht
erfolgreich war, bin ich jetzt am Ende. Bei der Fachärztin habe ich Hoffnung
auf Erfolg gesehen. Werde jetzt auch meinen Job verlieren, da ich mit den
derzeitigen Schmerzen, nicht länger als 1 Stunde sitzen oder stehen kann. Schlafen
maximal 5 Stunden, da werde ich noch einige Male wach.

Wenn mein Hausarzt tatsächlich seine Schweigepflicht
gebrochen hat, überlege ich gegen meinen Hausarzt rechtliche schritte
einzuleiten.

Das kannst Du natürlich tun.

Du bist offenbar bei vielen Ärzten bekannt. Zumindest ist Dein Problem kein ganz triviales. Dass die neue Fachärztin sich nun vor der Verordnung von Schmerzmitteln, die vermutlich nicht die erste Wahl sind in einer Dosis, die vermutlich ungewöhnlich hoch ist mit dem vorbehandelnden Kollegen in Verbindung setzt ist nachvollziehbar.

Sie könnte natürlich auch „ganz von vorne“ anfangen, wäre Dir vermutlich auch nicht recht gewesen.

Zu der rechtlichen Würdigung kann ich wenig sagen, aber in Deiner Situation bei einem erstmal für mich nachvollziehbaren Verhalten der Ärzte gleich mit einer Klage zu drohen ist sicher unklug.

Das steigert weder die Motivation der behandelnden Ärzte noch führt es zu einer schnelleren Lösung Deines Problems.

Das, was Du damit erreichst, ist, dass Dein Arzt die Zeit mit Dir in Zukunft verbringen wird, Schhweigepflichtsentbindungen und sonstige Aufklärungsbögen für vergleichsweise banale Dinge mit Dir durchzukaspern, einfach um sich abzusichern. Dann geht die von Dir unterschriebene Schweigepflichtsentbindung zu dem mitbetreuenden Arzt und der schreibt beizeiten einen Bericht.

Man kann seine Ärzte zu sowas erziehen. Muss man aber nicht. Und man kommt damit als chronisch kranker Patient ganz bestimmt nicht schneller an Hilfe,

Nur so als Tipp.

Sebastian

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Schwer, umfassend zu beantworten (nicht nur, weil mir nicht klar ist, was du davon überhaupt weißt, oder ob du nur davon ausgehst, dass dich die Fachärztin seit einem Gespräch mit der Hausärztin nicht mehr behandelt).

Grundsätzlich unterliegen Ärzte einer recht umfassenden Verschwiegenheitsverpflichtung, so dass das von dir Geschilderte wie ein Bruch der Schweigepflicht klingt, weil die Verschwiegenheitsverpflichtung natürlich auch ärztlichen Kollegen gegenüber gilt.

Da gibts aber Ausnahmen, u.a. erstens, wenn davon auszugehen ist (auch ohne explizite Einwilligung von Dir), dass der Austausch von Hausärztin und Fachärztin von dir gewünscht ist. Die Überweisung vom HA zum FA wäre zum Beispiel so ein Aspekt usw.

Zum zweiten könnte der Austausch im Sinne einer „Güterabwägung“ ein bewusster und vertretbarer Bruch der Verschwiegenheitsverpflichtung sein, um Schaden von dir abzuwenden. Da prallen einfach zwei unvereinbare Verpflichtungen gegeneinander.

Es steht dir natürlich offen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Davon wird dein Gesundheitsproblem aber aus meiner Sicht nicht gelöst, so dass ich mir das nicht auch auf den Buckel packen würde. Deine Rückenschmerzen sind schon stark genug. Es ginge darum, ein bisschen Last herunter zu nehmen.

Gruß
F.

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