Meine Schule führt regelmäßig im Jahr Drogen-screenings durch, hierfür verlangt sie eine allgemeine Schweigepflichtsentbindung. Nun ist meine Frage, gibt es sowas in allgemeiner Form, oder müsste ich (im Falle, dass ich schon volljährig bin) oder meine Eltern, jedes mal eine Unterschrift geben, wenn einer dieser Tests durchgeführt wird?
Meine Schule führt regelmäßig im Jahr Drogen-screenings durch,
Das ist ja schon eine große Ausnahme, die nur unter ganz bestimmten Umständen überhaupt gemacht werden darf.
Etwa, wenn das eine private Schule wäre und das zu den Bedingungen dort gehören sollte und bei Aufnahme auch so vereinbart war.
Und wenn das so war, dann gäbe es sicherlich bereits eine „Dauerbefreiung“ von der Schweigepflicht.
An staatlichen Schulen halte ich das allenfalls bei freiwilligen, nicht verpflichtenden Tests für rechtlich möglich.
Die Entbindung von der Schweigepflicht ist doch nicht das Problem, ob jedesmal erneut oder Dauerentbindung.
ob das für einmal oder für immer ist geht aus dem zettel hervor, der unterschrieben wird.
ich würde sowas aber auf gar keinen fall unterschreiben. es geht nämlich genau niemanden was an. und eine pflicht zur unterschrift gibt es selbstverständlich nicht - das wäre schließlich auch widersinnig.
und genausowenig würde ich am test teilnehmen. mich untersucht ein arzt, dem ich vertraue. kein anderer. erst recht nicht irgendein dahergelaufener, der nicht mal ausreichende fähigkeiten zur eigenen praxis oder zur anstellung im krankenhaus besitzt.
hallo Chris,
einen Drogentest muss Du nur dann über Dich ergehen lassen, wenn die „Ausführende Gewalt“, sprich Polizei, einen dringenden Verdacht auf eine Straftat hat. Elbst hier fragt diese zuerst, ob Du damit einverstanden bist. Nur bei Weigerung wird man dann mitgenommen und nach einem, so weit ich weis, richterlichen Beschluss dazu gezwungen. Private Drogentest´s sind immer freiwillig! An öffentlichen Schulen sehe ich da keine Handhabe, dass hier regelmäßige Test´s angesagt werden. Bei Privatschulen, müsste dies im Vertrag stehen.
Eine allgemeine Schweigepflicht´s-Entbindung finde ich hier aber übertrieben! Es reicht ja eine Entbindung für den aktuellen Drogentest.
Der Rest geht außer Dir und Deinem Arzt niemanden etwas an.