Ärztliche Schweigepflicht

Hallo zusammen,

auf einer online Plattform habe ich einen Arzt negativ bewertet. Diese Beurteilung wurde an ihn weitergeleitet. Daraufhin nahm er Stellung, das wurde wiederum wurde auch an mich gesant.
Ich war sehr sachlich und dirskret, was man aber von ihm nicht behaupten kann. Der „Nachrichtenverkehr“ ist bisher nur für die Mitarbeiter dieses Online-Portoal sichtbar. Mir stellt sich die Frage in welchem Umfang er „einem unbeteiligten Dritten“ Details des Gespräches und Diagnose mitteilen darf. Auf die schnelle habe ich auf dieser Web-Seite keine Information gefunden…

Über eine Antwort würde ich mich freuen

Gar nicht. -> https://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/30_Berufsrecht/08_Berufsrechtliches/06_Behandlung_von_Patienten_Pflichten_Empfehlungen/35_Merkblatt_Schweigepflicht.pdf

Hallo,
hast du deine Bewertung zu dem Arzt mit deinem richtigen Namen unterschrieben oder mit einem Pseudonym.
wenn letzteres der Fall ist, wurd die Kritik so formuliert, dass der antwortende Arzt wissen konnte, wer du bist ?.
Wenn das nicht der Fall ist - was willst du dann erreichen ?.
Gruss
Czauderna

Hallo Czauderna,

meine Angaben waren anonym. In der Stellungnahme des Arztes stand dass er ganz genau wisse wer ich sei, mehrfach betont. Das klingt irgendwie drohend, finde ich. Des weiteren schrieb er, mich in den kommenden Tagen anrufen zu wollen und mir die Möglichkeit zu geben ihm das persönlich zu sagen.
Dass er weiss wer ich bin, mag folgenden Grund haben: In meiner Bewertung schrieb ich dass ich es als unhöflich empfinde wenn ein Arzt minutenlang für andere Patienten OP Termine am Telefon vereinbart, während wir eigentlich grade im Gespräch sind. Anders kann ich mir nicht erklären weshalb er weiss, wer ich bin…

Plane nicht ihn wegen Schweigepflichtverletzung anzuzeigen. Es ist mir aber unangehnem dass er Details des Gespräches und die Diagnose in diese Stellungnahme schreibt und es die Mitarbeiter der Plattform lesen, oder der Gedanke dass es veröffentlicht wird…

Grüße

Woher weisst du denn dass er das tut?

Weil mir Mitarbeiter der „Qualitätssicherung“ seine Stellungnahme weitergeleitet haben und ich geben wurde mich dazu zu äußern

Und da stehen wirklich Details zum Gespräch und zur Diagnose drin?? Dann wird sich die zuständige Landesärztekammer da sehr für interessieren! Sofort melden!

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