Arztpraxis Wartezeiten: Trotz Termin zu lange warten

Hallo zusammen,

angenommen, ein Patient wartet in einer Arztpraxis trotz einem Termin immer mindestens eine Stunde und beim letzten Mal sich entscheidet, die Praxis für immer zu verlassen. Er hat somit mindestens eine Stunde gewartet und das noch umsonst. Länger warten konnte er nicht mehr, da krankheitsbedingt (chronisch krank) er nach Hause musste, um da zu essen. Außerdem hat er die Arzthelferin ja gefragt, wie lange es noch dauern würde, sie hat gesagt, höchstens 15 Minuten, was aber nach 15 Minuten passiert war, ist dass die Ärztin eine andere Patientin eingeladen hat, die sowohl nach mir als auch nach meinem Termin in die Praxis gekommen ist.
Das war ein neuer Quartal und die Krankenversichertenkarte wurde somit wieder eingelesen.
Soll man bei seiner Krankenkasse anrufen und Bescheid geben, dass die den Beitrag, den die Praxis beim Einlesen der Karte abgebucht hat, zurückfordern sollten?

Danke

[Titelzeile editiert vom www Team]

Nein. Kasse würde das sowieso nicht machen.

1 Std. ist (leider) nichts besonderes. Und die Reihenfolge der Patienten hat wenig mit dem Eintreffen in der Praxis zu tun. Das müsstest Du aber wissen, oft steht es im Wartezimmer angeschlagen warum das so ist . Zum Beispiel sind das kurze Nachkontrollen, Verbandwechsel usw.,meist durch die Assistentinnen vorgenommen wo der Arzt dann am Ende nur einen schnellen Blick draufwirft.

Frage: Warum hast Du dir nicht eine Kleinigkeit zu essen mitgenommen ?

MfG
duck313

2 Like

Hallo,
ja, das Recht hast du - informiere deine Kasse über den Sachverhalt - was die daraus macht, das steht allerdings in den Sternen.
Besserer Ansprechpartner wäre die Kassenärztliche Vereinigung (KV), welche aufgrund deiner Information/Beschwerde den Arzt anschreiben und zu einer Stellungnahme auffordern wird.
Ich habe von meinem Arzt mal erfahren, dass in solchen Fällen (Patient musste zu lange warten und ist gegangen), die Einlesung der egK. storniert würde. Ob das dein Arzt auch gemacht hat, das können wir nicht wissen.
Es ist aber schon möglich im Extremfall auch den Arzt zu verklagen, z.B. wenn trotz Terminvereinbarung eine Wartezeit von mehr als einer Stunde vorlag und der Patient dadurch einen Schaden erlitten hatte. Allerdings sind das die absoluten Ausnahmefälle, weil es auch immer eine logische Erklärung dafür gibt (siehe Beitrag von duck313). Erfolgversprechend sind solche Klagen in der Regel also nicht.
Gruss
Czauderna

1 Like