ein PKV Versicherter hat um 9:00 Uhr einen Termin bei einem Facharzt.
Er füllt den obligatorischen Fragebogen aus und fragt wann er dran kommt, denn das Wartezimmer ist voll. Er wird auf eine dreiviertel Stunde Wartezeit vorbereitet.
Nach 65 min Minuten verlässt er die Praxis und lässt sich den Fragebogen wieder zurück geben.
Darf der Arzt eine Rechnung stellen?
die Daten des Patienten wurden während der Wartezeit bereits in den Computer eingegeben.
Dass der Patient keine medizinische Leistung zahlen muss ist klar, denn es wurde keine erbracht.
Die Frage bezog ich auf den Verwaltungsaufwand, der möglicherweise als Rechnung kommen könnte.
Es gibt Gerichtsurteile, nach denen ein Arzt einen Patienten mit Termin maximal eine halbe Stunde warten lassen darf. - Das ist zwar nicht direkt eine Begründung, aber hilft vielleicht weiter.
Ärzte sind Erbringer von medizinzische Dienstleistungen und nicht Vermieter von Sitzmöbeln, die Erfassung der Daten vor der Behandlung ist reines Privatvergnügen des Arztes und daß der gebuchte Termin ungenutzt verstrichen ist, kann der Arzt angesichts des vollen Wartezimmers und der Wartezeit nicht ernsthaft behaupten.