Guten Tag,
bei der bisherigen Diskussion wird darauf hingewiesen, dass der Zahnarzt möglicherweise sein Honorar zu hoch berechnet hat. Ich möchte einmal auf einen anderen Aspekt hinweisen: Möglicherweise erstattet die PKV nicht den Betrag, der eigentlich im Vertrag vereinbart ist.
Mir selbst ist es im letzten Jahr mittlerweile drei Mal mit meiner PKV so ergangen. Im ersten Fall erklärte meine PKV, dass sie die Laborkosten nur in Höhe der Kostenansätze der BEL-Liste erstattet. Die BEL-Liste dient der gesetzlichen Krankenversicherung zur Abrechnung und ist bei privaten Versicherungen eigentlich nicht anzuwenden. Doch da die Versicherung weiß, dass sie durch Mindererstattung ihre eigenen Kosten drücken kann, wendet sie dies gerne als probates Mittel an. Meine PKV zeigte sich völlig uneinsichtig, so dass ich sie verklagt habe. In der ersten Instanz habe ich zu 100 % Recht bekommen. Hiergegen hat die PKV nun Berufung eingelegt, die noch nicht entschieden ist.
Im zweiten Fall erklärte meine PKV alle Leistungen, die sie in ihren eigenen Versicherungsbedingungen als „zahnärztliche Leistungen klassifiziert“ und zu 100 % erstattet einfach zu „Zahnersatzersatzleistungen“, die sie nur zu 80 % erstattet. Nach umfangreichem Schriftverkehr, auch mit meinem Anwalt, zeigte sie sich wieder uneinsichtig, so dass jetzt wiederum Klage eingelegt wird.
Der dritte Fall betrifft zwei Kronen für meinen Sohn. Auch hier empfand die PKV den Kostenvoranschlag des Zahnarztes als „überhöht“. Auch hier erbrachte eine Argumentation, die die gesamte Behandlung nun um ein halbes Jahr verzögerten, nichts ein. Mein Anwalt riet mir schließlich, die Behandlung nun durchführen zu lassen und bei der Abrechnung ggf. wieder Klage einzureichen.
Ich möchte jetzt nicht alle privaten Krankenversicherungen über einen Kamm scheren. Meine jedenfalls ist bekannt dafür, sich der Kostenerstattung im vertraglich vereinbaren Umfang entziehen zu wollen.
Deshalb: nicht nur prüfen, ob der Ansatz des Zahnarztes tatsächlich zu hoch ist, sondern auch prüfen, ob die PKV überhaupt dazu bereit ist zu leisten, was veinbart worden ist.
Viel Erfolg!