Arztrechnung Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Privatpatient in der Krankenversicherung. Mein Zahnarzt hat mir eine Rechnung auf Basis der GOÄ erstellt für Zahnbehandlung und Zahnersatz.

Meine Krankenversicherung schrieb mir, dass sie einen Teil der Rechnung nicht übernehmen werde, da sie überhöht sei. Diesem Schreiben liegt ein „Leistungsverzeichnis für Zahntechnik“ bei („Wichtige Information für Sie und Ihren Zahnarzt“). Die Versicherung hat aber nicht konkretisiert, welche Rechnungspositionen überhöht sein sollen.

Da der Zahnarzt sehr gut gearbeitet hat und auch die Krankenversicherung sich bisher korrekt verhalten hat, möchte ich eine Weg finden möglichst ohne Rechtsstreit usw. eine Klärung herbeizuführen.

Können Sie mir einen Tipp geben, wie geklärt werden kann, welche Position korrekt ist.

Vielen Dank

Hallo,

sorry, aber mit Leistungen der PKV kenne ich mich gar nicht aus.

Grüße
Andreas

Guten Tag,

schreiben Sie Ihre PKV an und bitten um eine konkrete Stellungnahme dazu. Dies legen Sie dann Ihrem Zahnarzt vor. Evtl. kann er medizinisch begründen (schriftlich), warum er für welche Position erhöht abgerechnet hat. Dies geben Sie dann zur erneuten Prüfung an Ihre PKV.
Häufig ist es so, dass dann die PKV dennoch leistet (wenn eine medizinische Notwendigkeit vorlag).

Grundsätzliche Empfehlung bei Zahnersatz: immmer „wirklich immer“ einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt im Vorfeld erstellen lassen und eine Leistungsprüfung vorab bei der PKV anfordern.

mfg
Bernhard Röder
www.finanz-konzepte.net

Hallo Martin 002,

gerne würde ich Ihnen weiterhelfen, doch wie ich Ihrer Anfrage entnehme, sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung. Ich bin jedoch für ein gesetzliches Krankenversicherungsunternehmen tätig und kann somit dazu keine konkrete Aussage tätigen.Ich vermute allerdings, dass Ihr Zahnarzt Sie bzgl. der Behandlung evtl. nicht richtig aufgeklärt hat oder vielleicht tatsächlich überhöhte Preise abgerechnet hat und meiner Meinung ist es durchaus Ihr Recht von der PKV die Positionen anzufordern, welche angeblich falsch berechnet wurden. Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg und hoffe, dass Ihnen vielleicht jemand anders weiterhelfen kann.

Mit freundlichem Gruß

I. Ronkholz

Trotzdem , danke für die Rückmeldung!!

Guten Tag,

leider gibt es immer wieder Ärger mit den Zahnärzten.
Seitdem die Honorare gesetzlich gekürzt sind ist alles
ein Kampf.Die meisten ZÄ lassen sich im Vorfeld vom Patienten Erlärungen unterschreiben,die eine Verpflichtung beinhalten alles was die Kasse nicht zahlt,selbst zu zahlen.Mir ist in den letzten Tagen als Privatpatient die Behandlung verweigert worden,weil ich ein derartiges Schreiben ,was für die Zahnklinik ein Freibrief war alles ohne Begrenzung zu berechnen nicht unterschrieben habe.

Einige Paxen lassen sich bereits Abtretungserklärungen für Rechnungen und in einem Fall sogar Bonitätsprüfungen unterschreiben,ich war ebenfalls gezwungen bei einem Notzahnarzt wo ich
nur ein Rezept für ein Antibiotikum brauchte dieses zu unterschreiben,ansonsten kam ich erst garnicht an der Rezeption vorbei.

Daher wird es in dem o.g Fall auch so sein,das dort evtl. eine Erklärung unterschrieben wurde mit dem Einverständnis das der behandelnde ZA auch Leistungen berechnen darf,die von der Kasse nicht gedeckt sind!
Dieses Geschäftsgebaren für den einseitigen Vorteil
der Praxis ist leider legal.

Lieber Martin,
tut mir leid, kann Dir leider nicht helfen.
Oldie

Guten Tag,

bei der bisherigen Diskussion wird darauf hingewiesen, dass der Zahnarzt möglicherweise sein Honorar zu hoch berechnet hat. Ich möchte einmal auf einen anderen Aspekt hinweisen: Möglicherweise erstattet die PKV nicht den Betrag, der eigentlich im Vertrag vereinbart ist.

Mir selbst ist es im letzten Jahr mittlerweile drei Mal mit meiner PKV so ergangen. Im ersten Fall erklärte meine PKV, dass sie die Laborkosten nur in Höhe der Kostenansätze der BEL-Liste erstattet. Die BEL-Liste dient der gesetzlichen Krankenversicherung zur Abrechnung und ist bei privaten Versicherungen eigentlich nicht anzuwenden. Doch da die Versicherung weiß, dass sie durch Mindererstattung ihre eigenen Kosten drücken kann, wendet sie dies gerne als probates Mittel an. Meine PKV zeigte sich völlig uneinsichtig, so dass ich sie verklagt habe. In der ersten Instanz habe ich zu 100 % Recht bekommen. Hiergegen hat die PKV nun Berufung eingelegt, die noch nicht entschieden ist.

Im zweiten Fall erklärte meine PKV alle Leistungen, die sie in ihren eigenen Versicherungsbedingungen als „zahnärztliche Leistungen klassifiziert“ und zu 100 % erstattet einfach zu „Zahnersatzersatzleistungen“, die sie nur zu 80 % erstattet. Nach umfangreichem Schriftverkehr, auch mit meinem Anwalt, zeigte sie sich wieder uneinsichtig, so dass jetzt wiederum Klage eingelegt wird.

Der dritte Fall betrifft zwei Kronen für meinen Sohn. Auch hier empfand die PKV den Kostenvoranschlag des Zahnarztes als „überhöht“. Auch hier erbrachte eine Argumentation, die die gesamte Behandlung nun um ein halbes Jahr verzögerten, nichts ein. Mein Anwalt riet mir schließlich, die Behandlung nun durchführen zu lassen und bei der Abrechnung ggf. wieder Klage einzureichen.

Ich möchte jetzt nicht alle privaten Krankenversicherungen über einen Kamm scheren. Meine jedenfalls ist bekannt dafür, sich der Kostenerstattung im vertraglich vereinbaren Umfang entziehen zu wollen.

Deshalb: nicht nur prüfen, ob der Ansatz des Zahnarztes tatsächlich zu hoch ist, sondern auch prüfen, ob die PKV überhaupt dazu bereit ist zu leisten, was veinbart worden ist.

Viel Erfolg!

Guten Tag,

ich bin selbst privatversichert und habe jetzt Schreck und Angst vor Zahnarztrechnungen die in unermessliche Höhe reichen. Ich habe vor, züruck in der gesetzlichen KK (mit Zahn-Zusatzversicherung)zu sein. Bei meinem niedrigen Einkommen wäre das möglich. Vielleicht letzten Endes ist das die einzige Lösung, um deprimierenden Geschichten mit Zahnärzten zu entgehen.