Arztrechnung zu hoch, chancen vor Gericht bei Nichbezahlung

Liebe/-r Experte/-in,

es geht um eine Arztrechnung, die in der Höhe viel zu übertrieben ist.
Ich hatte eine ganzheitliche Ärztin aufgesucht und war zwei mal bei ihr, beim erstem mal wurde nur besprochen und eine Probe von meinen wurzelbehandelten Zähnen genommen, sie hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass diese Abstriche pro zahl 90 Euro Kosten würden und ich habe zugestimmt.
Beim zweiten Besuch wurden die Ergebnisse der Labor besprochen und eine Zahnfüllung wurde gemacht.
Da ich keinen guten Eindruck von der Ärztin hatte und mit der Behandlung nicht zufrieden war, habe ich meine Folgetermine abgesagt und um die Zusendung meiner Unterlagen gebeten.
Einge Tage später bekam ich die Unterlagen und danach auch zwei Rechnung, eine Rechnung für die Laboruntersuchung über etwa 360 euro und eine für die Behandlung und Besprechung über 750 Euro.
Die Ärztin hat zwei einige Unterschriften von mir bekommen, dennoch scheint mir die Summe viel zu hoch für das was gemacht worden ist, zumal ich bestimmt von der Versicherung nur einen Bruchteil der Rechnung gutgeschrieben bekomme, anderseits ist es eine Prinzipsache und ich finde das eine Unverschämmtheit und eine Geldmacherei von der Ärztin, meine Frage lautet jetzt, wie sind meine Chancen, wenn ich mich weigere die Rechnung in der Höhe zu bezahlen, auch wenn ich einige Unterschriften abgegeben habe, ich werde der Rechnung auch schriftlich widersprechen.
Soll ich mich deswegen mit einen Anwalt beraten?
Habe ich überhaupt Risiken wenn ich vor Gericht ziehen sollte?
Oder kommt die Rechtschutzversicherung sowieso für die Kosten auf?
Können Sie mir in Raum Ddorf einen guten Anwalt empfehlen?

Vielen Dank für Ihre Tipps

Mit freundlichen Grüßen

Suzie

Hallo Suzie,

ich könnte Dir höchstens sagen, zu welcher Anwältin (wurde von ihr hereingelegt, juristisch würde ich sagen arglistig getäuscht) Du nicht gehen solltest.
(ich wohne auch in Ddorf).

Ich würde mir zunächst von den Unterlagen, die Du unterschrieben hast (vielleicht Abrechnungsvereinbarung) eine Kopie zusenden lassen.
Eigentlich müßte Dir ein solche Durchschrift auch ausgehändigt worden sein.

Vielleicht solltest Du dies schriftlich anfordern, mit den Worten, die Praxis hätte Dir keine Dir zustehende Kopie mitgegeben.

Anschließend würde ich die Unterlagen genau durchlesen und dann eventuell zunächst hier Hilfe im Netz anfordern.

Es gibt hier wirklich einen sehr guten Juristen.

Gruß christine