Guten Tag,
kann man Rechnungen „neu ausstellen lassen“, um sie bei der Krankenkasse einreichen zu können, wenn man nur noch die Mahnungen der Rechnungen hat?
Danke!
Guten Tag,
kann man Rechnungen „neu ausstellen lassen“, um sie bei der Krankenkasse einreichen zu können, wenn man nur noch die Mahnungen der Rechnungen hat?
Danke!
Hallo,
man kann es versuchen, hier wird aber dann wohl nur ein Duplikat ausgestellt, dieses würde ich zusammen mit der Mahnung einreichen.
Gruß
Gaby
Hallo,
dann wir man das wohl mal versuchen müssen. Aber die Krankenkasse wird schon nach den originalen fragen…
Weiß jemand, ob die Ärzte auch eine „original“ Rechnung nachmachen?
Danke!
Hallo.
als Krankenkasse haben wir damit keinerlei Probleme denn schliesslich erstatten wir nur einmal auf eine Rechnung (wenn der Anspruch besteht).
Dank der heutigen Technik ist eine Doppelerstattung zu 99% ausgeschlossen und da wir als GKV-Kasse die erste Anlaufstelle sind ist es Sache des Versicherten mit privater Zusatzversicherung, Beihilfe oder Finanzamt klar zu kommen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
Glaube ich nicht, damit könnte zu viel Unfug getrieben werden, und der Arzt hätte an der „Backe kleben“ das er für die gleiche Leistungen zwei Rechnungen ausgestellt hat.
Gruß
Gaby
Aber der Arzt wird ja keine „neue“ Rechnung erstellen, sondern nur die alte Rechnung (mit alter Rechnungsnummer) neu drucken und abschicken.
Hallo Benno
Aber der Arzt wird ja keine „neue“ Rechnung erstellen, sondern
nur die alte Rechnung (mit alter Rechnungsnummer) neu drucken
und abschicken.
Richtig, aber er wird auf jeden Fall auf dieser Rechnung kenntlich machen das es sich um eine zweite Ausfertigung handelt.
Gruß von TrixiMaus