Arztrechung nach Nothilfe

Hallo zusammen,

angenommen Herr Mustermann fährt nachts eine unbelebte Straße entlang. Er beobachtet, wie ein Mann A auf einen am Boden liegenden Mann B eintritt. Er hält an und versucht verbal zu schlichten, wird von Mann A aber überraschend mit einem Messer attackiert und erleidet zwei Schnitte im Unterarm. Mann A und B fliehen und können von der Polizei nicht gefasst werden.

Ärgerlich genug, nun kommen auf Herrn Mustermann aber zusätzlich noch Arztrechnungen in Höhe von über 1000€ zu. Wir nehmen einmal an, dass Herr Mustermann privatversichert ist und einen hohen Selbstbehalt hat, so dass er die Rechnung im Endeffekt komplett selbst zahlt.

Nun die Frage:
Kann Herr Mustermann irgend woher Unterstützung für die Begleichung der medizinischen Kosten erhalten? Letztendlich hat er ja Nothilfe geleistet.

Ich danke euch für eure Antworten!

Mann A und
B fliehen und können von der Polizei nicht gefasst werden.

ist etwas über den stand der ermittlungen der StA bekannt ?

Ja, blieben bisher erfolglos. Da Herr Mustermann Mann A und B nicht erkannt hat, gibt es auch keinen großartigen Ansatzpunkt.

=HALLO()

Hier sollte die Berufsgenossenschaft die Kosten der Behandlung übernehmen, denn Lebensretter (so muss man das begründen) sind darüber versichert.

Ansonsten leistet ggf. ein Verein wie der „Weiße Ring“ Hilfen in solchen Fällen.

=TSCHÜSS()

Hallo.

Wenn nicht bereits eine Organisation wie der Weisse Ring eintritt, könnte man zivilrechtlich über das Rechtsinstitut der „Geschäftsführung ohne Auftrag“ vom Opfer versuchen,das Geld zu holen.

Textaufgabe
Hallo,

könnte man zivilrechtlich über das Rechtsinstitut
der „Geschäftsführung ohne Auftrag“ vom Opfer versuchen,das
Geld zu holen.

drei Fragen zum Text: Wie heißt der Täter? Welches Problem hat Herr Mustermann? Wo wohnt Herr B?

Gruß
C.

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Hallo,

der bereits angesprochene wahrscheinlich bestehende Unfallschutz der gesetzlichen Unfallversicherung gründet sich auf § 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html

Herr Mustermann sollte sich schnellstmöglichst an den regional zuständigen Dachverband wenden:
http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/lv/index.jsp

&Tschüß
Wolfgang

luschtig …

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Hallo,

Hier sollte die Berufsgenossenschaft die Kosten der Behandlung
übernehmen, denn Lebensretter (so muss man das begründen) sind
darüber versichert.

Welche Berufsgenossenschaft?

Rätselnde Grüße,
Tinchen

=HALLO()

Das machen m.E. die Unfallkassen der öffentlichen Hand, die sind nach Bundesländern gegliedert. Der behandelnde Chirurg oder Allgemeinarzt müsste es aber genau wissen.

=TSCHÜSS()

Hallo,
das könnte ein Fall nach dem OEG sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentschädigungsgesetz
Ansprüche nach dem OEG sind normalerweise über das zuständige Versorgungsamt zu beantragen. Die Behördenmühlen laufen allerdings sehr langsam…
Gruß J.K.

Der weiß es leider nicht. Bundesland des Herrn Mustermann oder Bundesland der Tat? Sind nämlich zwei verschiedene…