Ein Arbeitnehmer hat Aufgrund massiver Rückenprobleme abends nach der Arbeitszeit regelmäßig Arzttermine und Krankengymnastiktermine. Der Arbeitnehmer arbeitet in einer 37,5 Std. Woche und arbeitet meist so zwischen 7:30 Uhr und 16:30 Uhr. Die Termine legt er sich meist zwischen 17 und 18 Uhr.
Die Situation in der Abteilung ist wie folgt: Es sind 3 Arbeitnehmer in der Abteilung wo ein Arbeitnehmer Teilzeit (vormittags) arbeitet.
Die Teilzeitkraft ist bereits nach Hause gegangen. Die andere Vollzeitkraft fällt auf Wochen wegen Krankheit aus.
Der Arbeitgeber kommt eines Tages um 15:45 Uhr zum Arbeitnehmer der alleine ist, und will das er noch nach 16:30 Uhr arbeitet, und drückt ihm die Arbeit des ausgefallenen Kollegen auf. Der Arbeitnehmer hat einen Termin beim Arzt.
Was kann der Arbeitnehmer in dem Fall tun? Arzttermine bzw. Krankengymnastiktermine könnten bei Ausfall dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt werden. Wann kann der Arbeitnehmer seine Termine wahrnehmen, wenn der Arzt bzw. die Krankengymnastik keine Termine nach 18 Uhr vergeben?
Gibt es rechtliche Regelungen bezüglich Arzt- und Krankengymnastikterime nach der Arbeitszeit und Überstundenforderungen durch den Chef? Was ist wenn der Arbeitnehmer diese Überstunden wegen seinen Terminen ablehnt, könnte es als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden?
Der Arbeitgeber kommt eines Tages um 15:45 Uhr zum
Arbeitnehmer der alleine ist, und will das er noch nach 16:30
Uhr arbeitet, und drückt ihm die Arbeit des ausgefallenen
Kollegen auf.
Klingt nach einer Ausnahmesituation mit der der AG wohl auch nicht gerechnet hat. Sind das Arbeiten, wo die Welt untergeht o.ä., wenn sie erst am nächsten Tag erledigt werden?
Was kann der Arbeitnehmer in dem Fall tun?
Arzttermine bzw. Krankengymnastiktermine könnten bei Ausfall dem :Arbeitnehmer in Rechnung gestellt werden.
Dies dem AG mitteilen?
Wann kann der Arbeitnehmer seine
Termine wahrnehmen, wenn der Arzt bzw. die Krankengymnastik
keine Termine nach 18 Uhr vergeben?
Zur Not - nach Absprache - auch während der Arbeitszeit, wenn Wahrnehmung des Termins nicht anders möglich.
Gibt es rechtliche Regelungen bezüglich Arzt- und
Krankengymnastikterime nach der Arbeitszeit und
Überstundenforderungen durch den Chef?
Es ist ganz unterschiedlich, manchmal wird es dringend gemacht, ist aber nicht wirklich dirngend. Aber es kommt auch vor das es dringend ist, und ohne Vorwarnung ins Haus flattert.