Habe mich über meinen Hausarzt jetzt zum 2ten mal richtig geärgert und möchte nun meinen Arzt wechseln bzw. habe ich schon, nun möchte ich das meine Krankenakte mein neuen Hausarzt bekommt wie stelle ich das an kann ich sie abholen und weiter reichen oder bitte ich den alten die Akte meinem neuen Arzt zu zuschicken oder vordert der Neue die Akte an.Danke im vorraus Doris
normalerweise kommt dein neuer HA selber darauf, seiner sprechstundenhilfe zu sagen, dass sie deine akte beim alten HA anfordert. du mußt dafür allerdings dem neuen HA namen und telefonnummer des alten HA geben.
Laura
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normalerweise kommt dein neuer HA selber darauf, seiner
sprechstundenhilfe zu sagen, dass sie deine akte beim alten HA
anfordert.
Hallo Laura, auf welcher Basis sollte der alte Hausarzt die Akte denn an den neuen Hausarzt rausgeben?
MfG
Hallo Laura, auf welcher Basis sollte der alte Hausarzt die
Akte denn an den neuen Hausarzt rausgeben?
vorerkrankungen, OP`s, medikation, kommt drauf an.
wenn du nix weiter hast als einmal nen schnupfen im jahr, dann braucht er die akte auch nicht.
wenn es relevante erkrankungen gibt, dann wird er sich die akte schon holen.
so macht man es im krankenhaus auch.
wenn du mal im KH auf der inneren gelegen hast wegen magendarmbeschwerden und bekommst im nächsten jahr im gleichen KH den blinddarm herausoperiert auf der chirurgie, dann fordern die auch die alte akte an. dafür sind akten da, dass man die krankengeschichte eines menschen kennt und keine falschen oder doppelten diagnosen stellt. das kostet nämlich unnötig zeit und geld.
Laura
wenn es relevante erkrankungen gibt, dann wird er sich die
akte schon holen.
Laura, du weißt aber schon, dass nach Berufsordnung der Ärzte der Arzt die Krankenakte des Patienten 10 Jahre aufbewahren muss und das es mit einer einfachen Anforderung von neuem Hausarzt zu alten Hausarzt ohne Schweigepflichtentbindung des Patienten nichts wird?
so macht man es im krankenhaus auch.
Innerhalb eines Krankenhauses mag das auch was anderes sein.
dafür sind akten da, dass
man die krankengeschichte eines menschen kennt und keine
falschen oder doppelten diagnosen stellt. das kostet nämlich
unnötig zeit und geld.
Der neue Arzt bekommt vermutlich paar relevante Befunde vom alten und das wars dann. Klar werden jetzt einige sagen: „Das ging bei mir beim Arztwechsel aber gaaanz problemlos“. Tja, Theorie und Praxis…
Also wenn der alte Hausarzt von Doris sich weigern sollte die Krankenakte rauszugeben…nicht wundern.
MfG
P.S. http://www.bundesaerztekammer.de/30/Berufsordnung/10… (
Hallo Doris
Dein neuer Hausarzt kann den alten Hausarzt bitten, wichtige Daten (Labor etc) ihm zu übermitteln. Die Krankenakte selber bleibt ja Eigentum des Hausarztes.
Ich (als Facharzt jedenfalls) würde nicht meine Patienten-Akten herausgeben. Das wäre ungefähr so, als wenn ich meine Tagebücher in der Presse veröffentlichen würde. Ich schreibe ja meine (logischerweise sehr subjektiven) Eindrücke während der Therapiestunden auf. Aber auch als ich noch eine Praxis als Praktischer Arzt in den 80er Jahren führte, habe ich handschriftlich alles mögliche in die Patientenakten geschrieben, was nur als Orientierung für mich gedacht war.
Gruß,
Branden
Hallo,
erzähl deinem Arzt doch einfach dass du umziehst.
Bei meinem letzen Umzug in eine andere Stadt hat mein (ex)Hausarzt mir eine Mappe zurechtgemacht, ohne das ich ihn dazu auffordern musste.
Mein neuer Arzt hat sich gefreut, haben sich doch für ihn einige Fragen erübrigt.
Ich wüsste auch keinen Grund, warum ein Hausarzt die Unterlagen vorenthalten sollte, denn was soll er noch damit und es erleichtert dem neuen Arzt die Arbeit.
Gruß
Rocco
Hallo,
bei soviel geheimem Geschreibsel in die Akte, vorallem als Hausarzt, muss ja ein sehr gutes Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinen Patienten bestanden haben, wenn der Patient oder der neue Arzt das nicht lesen darf. Da passt auch der Vergleich mit deinem Tagebuch wie die Faust aufs Auge.
Ansonsten, wie ich es schon Doris schrieb, besteht kein Grund für einen seriösen Arzt, die Akte nicht weiterzugeben.
Es sei denn es ist reine Boshaftigkeit weil der Patient die Frechheit besitzt, den Arzt zu wechseln.
Gruß
Rocco
Hallo,
schon erstaunlich, was Du alles weißt. Wusstest Du auch, dass eine Akte aus einzelnen Blättern besteht, die man selektiv bearbeiten kann? Wenn sich ein Arzt Merkzettel und Notizen macht, kann er die in die Akte legen, heften oder auch woanders deponieren, das hat doch mit der Krankengeschichte des Patienten nichts zu tun.
Und da B. kein praktischer Arzt ist, sondern sich eher mit psychisch kranken Menschen befasst, kann er sich auch Tonbandaufzeichnungen von den einzelnen Sitzungen machen. Ob er die Casetten dann mit dem Locher traktiert und in die Akte heftet, wage ich zu bezweifeln.
Gruß R.
bei soviel geheimem Geschreibsel in die Akte, vorallem als
Hausarzt, muss ja ein sehr gutes Vertrauensverhältnis zwischen
dir und deinen Patienten bestanden haben, wenn der Patient
oder der neue Arzt das nicht lesen darf. Da passt auch der
Vergleich mit deinem Tagebuch wie die Faust aufs Auge.
Ansonsten, wie ich es schon Doris schrieb, besteht kein Grund
für einen seriösen Arzt, die Akte nicht weiterzugeben.
Es sei denn es ist reine Boshaftigkeit weil der Patient die
Frechheit besitzt, den Arzt zu wechseln.Gruß
Rocco
Hallo,
schon erstaunlich, was Du alles weißt.
mit welchen Wissen habe ich denn geglänzt?
Nach nochhmaligem Durchlesen meiner Antwort kann ich nur eine subjektive Meinung finden. Liest du daraus was anderes?
Wusstest Du auch, dass
eine Akte aus einzelnen Blättern besteht, die man selektiv
bearbeiten kann? Wenn sich ein Arzt Merkzettel und Notizen
macht, kann er die in die Akte legen, heften oder auch
woanders deponieren, das hat doch mit der Krankengeschichte
des Patienten nichts zu tun.
Hast du denn das Posting von Branden gelesen?
Er schrieb, das er die Akte nicht weitergibt, weil er dort auch Notizen macht. Wenn dem so ist wie du schreibst, könnte er ja die Blätter mit den Notizen entfernen und die Akte weitergeben.
Macht er aber nicht.
Und da B. kein praktischer Arzt ist, sondern sich eher mit
psychisch kranken Menschen befasst, kann er sich auch
Tonbandaufzeichnungen von den einzelnen Sitzungen machen. Ob
er die Casetten dann mit dem Locher traktiert und in die Akte
heftet, wage ich zu bezweifeln.
Auch hier die Frage, ob du sein Posting gelesen hast.
Schrieb er nicht irgendwas von Praktischer Arzt?
Darauf bezog ich mich. Als Psychiater oder was auch immer, sind persönliche Bemerkungen wohl normal. Ob er sie auf die Akte knallt oder aufnimmt, ist eine andere Frage.
Ausserdem ging es um Akten des Hausarztes, die der Fragesteller gerne hätte.
Also, lesen, verstehen und falls letzteres nicht möglich ist, zur Sicherheit die persönliche Schiene weglassen.
Gruß
Rocco
erzähl deinem Arzt doch einfach dass du umziehst.
Bei meinem letzen Umzug in eine andere Stadt hat mein
(ex)Hausarzt mir eine Mappe zurechtgemacht, ohne das ich ihn
dazu auffordern musste.
Mein neuer Arzt hat sich gefreut, haben sich doch für ihn
einige Fragen erübrigt.
Hallo Rocco, ich weiß nicht, was dir dein Exhausarzt da zurecht gemacht hat (vielleicht waren es Kopien von wichtigen Befunden?), aber für die Nichtherausgabe der Patientenakte gibt es schon einen Grund und das wäre die Berufsordnung der Ärzte, die nicht nur die Dokumentationspflicht enthält, sondern auch die Vorschrift, das die Patientenakte bis 10 Jahre nach der Behandlung aufbewahrt werden muss.
Ich wüsste auch keinen Grund, warum ein Hausarzt die
Unterlagen vorenthalten sollte, denn was soll er noch damit
und es erleichtert dem neuen Arzt die Arbeit.
Der Arzt wird ja Befunde rausgeben, aber eben nicht seine angelegte Akte. Er dokumentiert ja darin auch solche Sachen wie z.B. die Verweigerung des Patienten zu einer bestimmten Untersuchung (die sich manche Ärzte sogar unterschreiben lassen vom Patienten). Was ist denn, wenn der Patient, nach geraumer Zeit kommt und den Arzt in die Verantwortung nehmen will, weil festgestellt wurde, dass er an einer fortgeschrittenen Krankheit leidet, die durch eben diese Untersuchung, die der Patient damals verweigert hat, hätte festgestellt werden können? Dann hat er - wenn er seine ganze Akte aus der Hand gibt - nichts mehr, womit er den damaligen Sachverhalt beweisen kann. Vorheriges war nur ein Beispiel und hat nicht direkt mit subjektiven Notizen, die sich Ärzte sonst noch zu Patienten machen zu tun.
MfG
Hallo,
ich weiß nicht, was dir dein Exhausarzt da
zurecht gemacht hat (vielleicht waren es Kopien von wichtigen
Befunden?),
ich war dabei wie er den Aktenschrank öffnete und alles mögliche zusammenkramte, bis die Ablage leer war. Er meinte noch scherzhaft, das er jetzt wieder Platz im Schrank hätte, Alles die Originalpapiere.
Zuhause habe ich mir das alles mal angesehen. Ich wollte mal wissen, warum und wie oft ich die letzten 20 Jahre bei ihm war.
aber für die Nichtherausgabe der Patientenakte
gibt es schon einen Grund und das wäre die Berufsordnung der
Ärzte, die nicht nur die Dokumentationspflicht enthält,
sondern auch die Vorschrift, das die Patientenakte bis 10
Jahre nach der Behandlung aufbewahrt werden muss.
Über die Berufsordnung der Ärzte kann ich nichts sagen, ich weiss nur, das er alles auch im Computer speichert.
Wenn ich ihn aufsuchte, kramte er nicht erst die Akte aus dem Schrank, sondern öffnete den entsprechenden Ordner im PC.
Ich weiss nicht wie andere Ärzte es handhaben, aber das es mit gutem Willen vom Arzt geht sehe ich anhand meines Exarztes.
Gruß
Rocco
Hallo Rocco
Hast du denn das Posting von Branden gelesen?
Er schrieb, das er die Akte nicht weitergibt, weil er dort
auch Notizen macht. Wenn dem so ist wie du schreibst, könnte
er ja die Blätter mit den Notizen entfernen und die Akte
weitergeben.
Macht er aber nicht.
Ginge auch garnicht, weil die Akte sozusagen nur aus meinen persönlichen Aufzeichnenungen und Kürzeln besteht. Ein anderer könnte 1. garnichts damit anfangen, 2. wäre es -wiegesagt- so, als wenn ich höchtpersönliche, höchst subjektive Aufzeichnenungen weggebe.
Die Vorstellung, die Patienten-Akte wäre das Eigentum des Patienten ist einfach irrig. Nur weil es darum um ihn geht, ist es noch lange nicht seine Akte. Wenn ich einen Roman über Napoleon oder einen Menschen mit einem Napoleon-Komplex schreibe, gehört mein Manuskript noch lange nicht Napoleon, selbst wenn er der Kaiser ist.
Schrieb er nicht irgendwas von Praktischer Arzt?
Darauf bezog ich mich. Als Psychiater oder was auch immer,
sind persönliche Bemerkungen wohl normal. Ob er sie auf die
Akte knallt oder aufnimmt, ist eine andere Frage.
Es macht keinen Untercshied. Auch als Praktiker habe ich mir meine subjektiven Aufzeichnungen gemacht. Ich hätte es ja auch lassen können und alles meinem phänomenalen Gedächtnis zutrauen, aber das tue ich lieber nicht. 
Ausserdem ging es um Akten des Hausarztes, die der
Fragesteller gerne hätte.
Siehe oben.
Also, lesen, verstehen und falls letzteres nicht möglich ist,
zur Sicherheit die persönliche Schiene weglassen.
Ganz und gar naiv bzw. vom „grünen Tisch“ her gesprochen. Realitätsfern. Ungefähr so, als wollte ich einem Handwerker sagen,er soll sich da mal keine Zeichnung hinter meinem Rücken machen, ich will jeden Schritt und jede Kitzelei für mich haben.
Gruß,
Branden
Hallo Branden,
Also, lesen, verstehen und falls letzteres nicht möglich ist,
zur Sicherheit die persönliche Schiene weglassen.Ganz und gar naiv bzw. vom „grünen Tisch“ her gesprochen.
Realitätsfern.
mit der persönlichen Schiene meinte ich so Sprüche wie: Was du nicht alles weisst.
Hatte nichts mit dir zu tun.
Naja, zumindest scheint es Ärzte zu geben, die da keinen Nachteil drin sehen, die Patientenakte weiterzugeben. Was solls, wie sagt man im Rheinland? Jeder Jeck ist anders.
Gruß
Rocco
Mein Hausarzt, der mich 25 Jahre lang betreute, ist letzte Woche verstorben.Nun muß ich mich ja nach einem anderen Arzt umsehen.Wie sieht es denn in diesem Fall mit der Herausgabe meiner Patientenakte aus?
Fragende Grüße
Michaela
Hallo, Michaela
Mein Hausarzt, der mich 25 Jahre lang betreute, ist letzte
Woche verstorben.Nun muß ich mich ja nach einem anderen Arzt
umsehen.Wie sieht es denn in diesem Fall mit der Herausgabe
meiner Patientenakte aus?
bei dem Tod des Praxisinhabers bleibt die Aufbewahrungspflicht für die Erben bestehen.
Diese Pflicht wird u.a. erfüllt durch:
- Übergabe an den Praxisnachfolger
- Aushändigung an Patienten
- Übergabe an benachbarte Praxis mit Einverständnis des Patienten
Wenn Erben vorhanden sind, würde ich um Herausgabe meiner Akten bitten.
Gruß
karin