Asbest eingeatmet - rechtlicher Anspruch

Hallo,

wir haben am Wochenende ca. 100 qm Boden aus unserem neuen Haus rausgehauen mit der entsprechenden Staubbelastung. Nun habe ich vom Handwerker erfahren, dass die Platten, die wir entfernt haben zu 90% asbesthaltig sind.
Bei der Arbeit wurden größtenteils FFP2 Masken getragen aber eben nicht die ganze Zeit.
Nun habe ich eine Riesenpanik und weiß nicht wie ich reagieren soll.
Uns wurden von den Verkäufern (die das Haus selbst in 1977 haben bauen lassen) zugesichert, dass kein Asbest innen verbaut ist (in der Außenverkleidung schon). Habe ich nun auch einen rechtlichen Anspruch denen gegenüber?
Vielen Dank!

Guten Morgen,
lassen Sie erstmal prüfen, ob die Platten denn nun tatsächlich asbesthaltig sind.
Wenn Sie möchten, kann ich das gerne hier bei uns im Labor mal nebenher machen. das würde ca. 110 Euro kosten (Kosten für das Rasterelektronenmikroskop). Erst wenn das klar ist, kann man weitere, offiziellere Wege gehen.
Denn das Probleme ist auch eine evtl. Haftung Ihrerseits, weil man Ihnen unterstellen könnte, Sie hätten es vorher prüfen müssen.

Wegen der qualitativen Analytik können Sie sich gerne an mich wenden unter [email protected]

MfG

Thorsten Bechert

Hallo,

erst mal keine Panik und die Lage klären. Beschreiben Sie mal bitte den Fußboden und Untergrund oder besser noch, existieren Bilder? Liegt der Kleber noch frei?

Als Eigentümer ist man nach $3 der Landesbauordnug und §7 der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, vor Ausführung von Arbeiten zu untersuchen (zu lassen), welche Gefahrstoffe vorliegen und wie sie zu Sanieren und Entsorgen sind.

Haben Sie vom Vorbesitzer schriftlich, dass im Haus kein Asbest sein soll? Wenn nein, haben Sie Zeugen für die Aussagen des Vorbesitzers?

Wenn die Handwerker behauptet haben, dass der Boden asbesthaltig ist, hätte die den nicht entfernen dürfen, es sei denn als zugelassene Sanierungsfirma mit Anmeldung beim Amt für Arbeitsschutz und nach Vorschrift (z.B. die BT11 in der BGI664 bei Vinylasbestplatten.

Ich würde in jedem Fall vom Boden und vom Kleber Proben nehmen (lassen) und von einem Asbestsachverständigen oder einem Labor untersuchen lassen, wenn Zweifel bestehen. Die Kosten einer Probe bzw. Analyse liegen bei ca. 60 Euro, wenn man die selbst abgibt.

yafu

Sie müssten dem Verkäufer nachweisen, dass er von dem asbesthaltigem Bodenbelag Kenntnis hatte. Dies wird sich i.d.R. jedoch schwer nachweisen lassen.
Desweiteren ist in den meisten Kaufverträgen ein Passus gegen Gewährleistungsansprüche enthalten. Ähnlich wie beim Autokauf gilt auch hier: „Gekauft wie gesehen“. Sofern Sie dem Verkäufer keine Arglist nachweisen können, geht der Schaden zu Ihren lasten.

Wie allgemein bekannt können in Altbauten Schadstoffe verbaut sein. Bei Sanierungsarbeiten ist also Vorsicht geboten! Wer bei einer, in Eigenregie ausgeführten Altbausanierung eine Schadstoffkontamination verursacht, ohne sich zuvor über die Schadstofffreiheit der von der Sanierung betroffenen Baumaterialien zu versichern, …

MfG, D. Müller

Sachverständiger für Bau-
und Gebäudeschadstoffe

www.schadstofffrei.de

Es gibt ein Urteil des Bundesgerichthofes: (AZ: V ZR 30/08)

„Der Verkäufer eines Gebäudes muss darauf hinweisen, wenn Asbest verbaut wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Baustoff noch als unbedenklicher Baustoff galt. Verschweigt der Verkäufer die Belastung durch Asbest, ist er schadenersatzpflichtig, wenn bei der Nutzung oder Renovierung Asbest austrete.“

Gruß Sina