Einem Bekannten wurde von seiner Vermieterin mündlich auferlegt, die Wohnung zu renovieren. Nun ließ er von einem befreundeten Raumausstatter die Quadratmeterflächen für neue Fußbodenbeläge ausmessen. Dieser hat allerdings festgestellt, dass sich im Flur und in der Küche Bodenbeläge mit Asbest befinden und dieser sogar im Flur schon gebrochen ist.
Diese Kunststoff-Beläge wurden bei Hausbau im Jahre 1968 verlegt. Im Mietvertrag aus dem Jahre 1975 (nach den Tod seiner Eltern hat mein Bekannter diesen Vertrag übernommen) werden PVC-Beläge mitvermietet.
Bislang besteht „nur“ der Verdacht einer Asbest-Gefährdung. Ein Gutachter wurde noch nicht eingeschaltet. Mein Bekannter scheut hier die Kosten und würde den Belag am liebsten selbst herausreißen und entsorgen, damit er keinen Stress mit seiner Vermieterin bekommt (er ist aufgrund einer psychischen Erkrankung erwerbsunfähig und arbeitet in einer DRK-Behindertenwerkstatt). Die Vermieterin weiß, dass sie auf ihn unwahrscheinlichen Druck ausüben kann.
Nun meine Fragen: Wer muss bei einem Asbest-Verdacht einen Gutachter bestellen? Mieter oder Vermieter? Muss ggf. eine Behörde informiert werden? Ist die Vermieterin verpflichtet, eine Sanierung durchzuführen?
seit wann müssen MIETER die mitgemieteten Bodenbeläge ersetzen ?
Das ist und war stets Vermietersache,wenn verschlissen oder nach Ende der Nutzungsdauer muss ausgetauscht werden.
Und wenn sogar der Verdacht auf Asbest besteht umso mehr.
Die Jahreszahlen des vermuteten/tatsächlichen Alters sprechen nicht zwingend für Asbest,aber wenn des Anhaltspunkte gäbe,dann muss man dem nachgehen.
Auf keinen Fall alleine herausreissen ohne vorherige Abklärung und entsprechenden Schutz. Das kann nur ein Fachbetrieb machen,der die Vorschriften kennt und einhält. In einer bewohnten Wohnung ist so etwas kaum zu machen.
Cushion-Vinyl-Beläge („CV“-Beläge): lageartig aufgebaute PVC-Bahnenware, meist auffälliges Fliesendekor, z.B. strukturierte Oberfläche, auf der Unterseite mit Asbest-Pappe beschichtet, diese etwa 1 mm starke Schicht enthält 90 % schwach gebundenes Asbest. Diese Beläge haben wegen der schwachen Bindung der Asbestfasern ein wesentlich höheres Gefährdungspotential als Flex-Platten.
Es gibt PVC-Fußbodenbeläge aus den sechziger Jahren, die auf der Rückseite eine 5 mm starke Schicht aus Jutefilz besitzen. Diese sind in der Regel asbestfrei.
In folgenden Materialien kann ebenfalls Asbest enthalten sein:
Zwischenlagen von Linoleum- und Stragulabelägen
Estrich- und Klebematerialien: Asbest ist im Material gebunden, bei Fräs- und Schleifarbeiten werden Asbestfasern freigesetzt.
Wie kann ich einen Bodenbelag auf Asbest untersuchen lassen?
Sofern vorhanden, feuchten Sie ein loses Bruchstück an und verpacken es ohne weitere Beschädigung staubdicht, z.B. in einem Plastikbeutel. Wenn nicht, schneidet man von der Randleiste her nach entsprechendem Anfeuchten mit einem scharfen Teppichmesser ein kleineres Stück (Kantenlänge 1 bis 5 cm) heraus und verpackt es staubdicht. CV-Beläge mit möglicherweise schwach gebundenem Asbestrücken müssen vom Fachmann beprobt werden.
Die Probe senden Sie nach Rücksprache mit dem Labor zur Untersuchung ein. Entsprechende Institute finden Sie z.B. unter www.agoef.de (Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute) oder auf einer Übersicht des bayerischen Umweltministeriums (umfangreicher, aber ohne Aussagen zur Qualität). [http://umweltinstitut.org/fragen–antworten/asbest/a…]
Dieser hat allerdings festgestellt,
dass sich im Flur und in der Küche Bodenbeläge mit Asbest
befinden und dieser sogar im Flur schon gebrochen ist.
Dann müsste theoretisch der Vermieter für eine fachgerechte Sanierung sorgen.
Bislang besteht „nur“ der Verdacht einer Asbest-Gefährdung.
Ein Gutachter wurde noch nicht eingeschaltet. Mein Bekannter
scheut hier die Kosten und würde den Belag am liebsten selbst
herausreißen und entsorgen
Das sollte er er tunlichst unterlassen. Kann unter Umständen sehr teuer werden und auch noch ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Nun meine Fragen: Wer muss bei einem Asbest-Verdacht einen
Gutachter bestellen? Mieter oder Vermieter? Muss ggf. eine
Behörde informiert werden? Ist die Vermieterin verpflichtet,
eine Sanierung durchzuführen?
Einfach mal beim zuständigen Umweltamt der Stadt/Kreis anrufen,
die wissen inzwischen sehr viel darüber und geben auch Auskunft wann und wie ein Privatmann Asbest selbst entsorgen darf.
Gibt entsprechende Richtlinien dazu.
TÜV wäre auch gute Adresse, dieser macht auch Gutachten.
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe bereits beim hiesigen Umweltamt nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass nur „Fachfirmen mit
einem entsprechenden Sachkundenachweis mit Asbest umgehen dürfen“.
Wer für das Entfernen und Entsorgen zuständig ist, könne mir der Deutsche Mieterbund o.ä. sowie ein Rechtsanwalt beantworten.
Der Deutsche Mieterbund bzw. der hiesige Mieterverein verlangt für Auskünfte eine zweijährige Mitgliedschaft; ein Beratungsgespräche bei einem Rechtsanwalt kostet mind. 150,00 EUR.
Ich werde meinem Bekannten ins Gewissen reden und ihn davon überzeugen, einen fachlichen Rat einzuholen.
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe bereits beim hiesigen
Umweltamt nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass nur
„Fachfirmen mit
einem entsprechenden Sachkundenachweis mit Asbest umgehen
dürfen“.
öhm, glaub ich nicht. Ruf mal beim Umweltamt der nächsten Stadt an.
Zitat:
_Eine Ausnahme von dieser Regelung findet sich im Privatbereich. Privatpersonen benötigen bei eigenen Arbeiten kein Sachkundezeugnis.
Allerdings müssen die Arbeiten ebenso sorgfältig und unter den Schutzvorkehrungen erfolgen, wie dies von den einschlägigen Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung und Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 519 - gefordert wird. Die wichtigsten Vorgaben
sind:
eigenen Arbeitsschutz tragen (Schutzanzug,
P2 Atemschutz)
beim Abbau bis zum Einpacken die Abfälle mit Wasser besprühen und feucht halten
die Abfälle nicht mechanisch beanspruchen, nicht brechen und nicht werfen
die Abfälle nach dem Abbau sofort verpacken und staubdicht abkleben_