Asbest in der Hausfassade - Mangel?

Hallo Forum!

Jemand hat Ende 2003 ein Haus gekauft. Nun hat er festgestellt, daß die Fassade des Hauses zu 100 % aus Asbest besteht. Ist das ein grober Mangel, den der Verkäufer von sich aus hätte sagen müssen? Was ist, wenn der Verkäufer behauptet, er habe gar nicht gewußt, daß es sich um Asbest handle? Kann man sich da mit Unwissenheit rausreden?

Ratlose (und hoffnungsvoller) Gruß,
Silja

Hallo Silja,

in aller Regel wird eine gebrauchte Immobilie unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft (schau mal im Notarvertrag nach, da steht üblicherweise drin).
Wenn du allerdings dem Verkäufer nachweisen kannst, dass er von der Asbestfassade wusste und dir vor Abschluß des Kaufvertrages nichts davon gesagt hat, dann hast du gute Karten (allerdings dürfte dir der Nachweis nicht einfach fallen).
Solltest du dem Verkäufer nicht nachweisen können, dass er das Asbest arglistig verschwiegen hat, dann hast du Pech gehabt!

Grüße von
Tinchen

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Hallo,

Asbest als Zugaben in Fassadenplatten ist solange vollkommen ungefährlich, wie man die Platten nicht mechanisch bearbeitet. Dementsprechend würde ich hier keinen Mangen sehen. Damit erübrigt sich dann auch die Frage nach einer Mitteilungspflicht. Asbesthaltige Fassadenplatten waren früher ein absolut gängiges Standardbaumaterial, und sind an sehr vielen Häusern verbaut. Insoweit ist es auch nicht überraschend, wenn man so eine Fassade mitkauft, was dann Hinweispflichten begründen könnte. Dmait bleibt es bei gekauft „wie es liegt und steht“.

Für Dich bedeutet die Fassade nur im Falle eines Austauschs insoweit ein Problem, dass die Demontage nur mit entsprechender Schutzkleidung vorgenommen werden darf, und das Material ziemlich teuer entsorgt werden muss. Solange Du an der Fassade nicht rührst, kannst Du damit sorgenfrei leben.

Gruß vom Wiz

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Hallo Silja,

die Fassade war ja zu sehen, also versteckter Mangel ist nicht. Und das die Fassadenplatten aus diesen Baujahren fast immer aus Asbest waren wird als allgemein bekannt vorausgesetzt.
Also, bei dem Verkäufer ist nichts zu holen.

Wie die anderen Schreiber auch möchte ich Dich aber beruhigen:
Wenn an diesen Platten nicht gesägt, gebohrt oder sonsteine Bearbeitung stattfindet, bleibt das Asbest gebunden und ist unschädlich.

Ich hatte auch eine Fassade (Giebelsite) damit verkleidet:

Habs selbst abgemacht, (Einmal-Ganzkörperoverall und Staubschutzmaske gibts im Baumarkt), dabei die Platten nicht zerstören, sondern mit dem Nageleisen abziehen, da staubt nichts. Zum Entsorgen gibt es auf dem Bauhof bzw. Gemeindverwaltung in aler Regel die passenden Spezialsäcke: sogenannte „Big Bags“ Kosten eines BicPacs ca. 10,- € ich brauchte 2 Stück.
Selbst mit Hänger zur Entsorgungsstelle/Mülldeponie gefahren Ensorgungsgebühr war ca. 90,- €
War wie gesagt eine Hausseite, eine komplette Verkleidung eines Einfamilienhauses würde dann ca. 500-600 € kosten.
Also muss das nicht so ein Drama sein…

Gruß elmore

Hallo Ratsuchende,

leider hast Du mit Zitronen gehandelt. Eine gebrauchte Immobilie wird i.d.R. unter „Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ und „wie besichtigt“ gekauft. Der Verkäufer hat nicht die Pflicht, auf die Asbest-Fassade hinzuweisen.
Der Käufer hat sich selbst darum zu kümmern. Dies wäre wieder ein Fall für einen Architekten oder Bauingenieur gewesen, der - kostenpflichtig - das Objekt begutachtet und auf die Mängel hinweist.
Es stellt ja auch derzeit keinen Mangel dar.
Erst bei der Entfernung dieses Materials beginnt das Problem, da es sich hierbei um Sondermüll handelt.
Leider ist es zu spät!
Sollte wider Erwarten der Vertragstext etwas anderes aussagen, lasse es mich wissen. Ich glaube aber nicht daran, dass der Notar irgendwelche Verpflichtungen des Verkäufers formuliert hat.
Als bezahltes „Lehrgeld“ abhaken.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch
www.immobilienratgeber.com

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Hallo an alle, die mir geantwortet haben!

Dann habe ich wohl wirklich Pech gehabt! Das traurige war nur, daß ich extra gefragt habe, ob die Platten aus Asbest sind. Das hat man mir verneint. Aber das habe ich mir nicht schriftlich gegeben lassen. Also wie Herr Pausch anmerkte: Teueres Lehrgeld, um zu lernen, daß man niemandem mehr vertrauen sollte. Ich hatte jetzt einfach gehofft, daß mir der Verkäufer das eh oder je hätte sagen müssen. Da hätte ich ihn dann ran kriegen können. Aber danke für die Tipps mit den Säcken, dem Einmal-Overall und so weiter! Auch wenn die Antwort nicht so ausfiel, wie ich es erhofft hatte: Danke für alle Antworten.

Gruß,
Silja

Hallo Silja,
Dein Problem mit den Asbest-Fassadenplatten ist zwar ärgerlich, aber soooooo schlimm nun auch wieder nicht.
Die Entsorgung solcher Platten kann auf fast jeder Deponie geschehen und kostet ca. zwischen 60 und 180 Euro pro TONNE ! Allerdings muß alles schön in Folie verpackt und verklebt sein. Dass für die Arbeit Schutzanzüge zwingend vorgeschrieben sind ist übrigens nicht richtig, es ist zwar sinnvoll einen Atemschutz zu haben, aber zwingend vorgeschrieben ist all das nur für Arbeiter von Entsorgungsfirmen, nicht jedoch für Privatleute. ALLERDINGS: Ratsam ist es sicherlich allemal.
Viele Grüße aus Paderborn,
Frank Scholtysek

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http://www.immo-X-pert.de
Immobilien NEUTRAL unter die Lupe genommen
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Hallo,
hier noch ein kleiner Hinweis. Baumangel muss genannt werden- Beweispflicht, dass dieser dem Verkäufer bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt, war trifft den Käufer.

Der Verkäufer eines Hauses ist verpflichtet, den Käufer auf Mängel im Objekt hinzuweisen. In einem Fall, den das OLG Saarbrücken jetzt entschieden hat, ging es um Feuchtigkeitsschäden im Keller des Hauses. Die Hinweispflicht besteht bereits dann, wenn der Verkäufer den bloßen Verdacht hat, dass ein Mangel vorliegt. Das hört sich besser an, als es in der Praxis ist. Denn: Dafür, dass der Verkäufer den Mangel kannte oder kennen musste, sind Sie als Käufer beweispflichtig

OLG Saarbrücken, Az: 7 U 126/03.

Diese Entscheidung zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, bei Erwerb einer Gebrauchtimmobilie einen Sachverständigen durch das Haus zu schicken, bevor Sie den Notarvertrag unterschreiben.
MfG
Ralph Kaiser
BHK-Beratung

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