Wie schätzen Sie folgenden Fall rechtlich ein:
Wir haben bereits einen Anwalt, der aber wenig Chancen sieht und von daher unserer Meinung nach nicht geeignet ist, unseren Fall zu vertreten. Der Fall wurde bereits vor dem Amtsgericht verhandelt und soll im April beim Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden werden. Unsre Rechtsschutzversicherung hat bereits Deckungsschutz zugesagt.
Wir kauften im Februar 2003 ein Haus aus dem Jahre 1958 in Krefeld. Die Verkäuferin wohnt in München, es war das Haus Ihres verstrobenen Vaters und sie wollte nie mehr in dieses Haus zurück, sie beauftragte einen Makler mit dem Verkauf. Da meine Eltern in der Nähe wohnen, erfuhren wir von der Kaufabsicht. Die Verkäuferin nannte uns einen Kaufpreis von 215.000 €, schickte uns dann ein Wertgutachten eines Sachverständigen, wo der Preis von 185.000 € genannt wurde. Wir haben nach zähen Verhandlungen das Haus für 185.000 € gekauft. Im Gutachten heißt es, daß Altlasten nicht bekannt sind. Im haus befand sich in einigen Räumen ein Bodenbelag mit Floor-Flex-Platten, die teilweise zerbrochen und lose waren, darunter trat ein schwarzer Teerkleber zum Vorschein. Wir entfernten die Platten selbst, als wir sie entsorgen wollten, stellte sich heraus, daß sie Asbest enthielten, dies bestätigte eine Untersuchung durch den TÜV. Noch schlimmer aber, als wir erfuhren daß der Kleber schwachgebundenes Asbest enthielt und nicht nur daß, sondern auch noch PAK.
Der Richter beim Amtsgericht Krefeld hat entschieden, daß der Gutachter uns gegenüber nicht schadensersatzpflichtig sei, weil das Gutachten in einer Erbsache erstellt worden ist. Das steht auch im Gutachten. Desweiteren wären Abschläge für Modernisierung berücksichtigt worden, im Gericht behauptete die gegnerische Seite dann, daß das Asbest bereits berücksichtigt worden ist. Dies kann aber nicht sein, da das Haus erhebliche andere Modernisierungen benötigt (Fenster nur einseitig verglast, 1. Etage keine Heizung, alte Bodenbeläge, komplette Elektrik mußte getauscht werden, da kein Schutzleiter da war und vieles mehr.
Wir sind der Meinung, daß es nicht sein kann, daß Verkäuferin und Gutachter so davon kommen und wir die Leidtragenden sein sollen. Der PAK-Wert im Hausstaub war schon grenzwertig, sodaß wir die erste Etage bereits saniert haben (dafür mußten wir einen Kredit aufnehmen). Der Richter im Amtsgericht kannte PAK gar nicht und erklärte uns, daß Asbest gar nicht so gefährlich wäre.
Wir sind der Meinung, daß wir als Dritte trotzdem schutzwürdig waren, hätten wir denn den Gutachter ein zweites Mal beauftragen müssen, um das selbe Gutachten zu erstellen und hätte der Gutachter dann plötzlich auf die Schadstoffe hingewiesen? Uns erscheint das alles unseriös, aber wir fühlen uns auch rechtlich schlecht beraten.
Nun unsere Frage an Sie: Wie ist ihre Meinung zu dem vorliegenden Fall? Haben wir eine Chance, das Verfahren zu gewinnen? Kann uns jemand einen guten Anwalt zu diesem Thema empfehlen? Nur ein Anwalt der von unserem Recht zumindest ansatzweise überzeugt ist, kann doch vor Gericht überhaupt glaubwürdig erscheinen.
Vielen Dank!
Susanne