hallo,
trifft es zu, dass asbesthaltiges eternit zu verschenken oder verkaufen strafbar ist?
angenommen, in einer kleingartenkolonie wird ein pachtgarten mit laube verkauft. der kaufpreis wurde vom vorstand festgesetzt. der alte pächter, der während seiner pachtzeit einige quadratmeter eternit im garten verbaut hat, erhält das geld vom neuen pächter. macht er sich damit strafbar? kann der neue pächter vom alten die entsorgung verlangen?
danke schon mal für schlaue antworten
hallo,
trifft es zu, dass asbesthaltiges eternit zu verschenken oder
verkaufen strafbar ist?
angenommen, in einer kleingartenkolonie wird ein pachtgarten
mit laube verkauft. der kaufpreis wurde vom vorstand
festgesetzt. der alte pächter, der während seiner pachtzeit
einige quadratmeter eternit im garten verbaut hat, erhält das
geld vom neuen pächter. macht er sich damit strafbar? kann der
neue pächter vom alten die entsorgung verlangen?
Das Thema hatten wir grade vor 1-2 Wochen. So wirklich eine Antwort gab es aber auch nicht. Meine persönliche Meinung wäre, daß es kein Problem ist, da nur bei der Be/Verarbeitung der gefährliche Staub auftritt, da kommt es aber auch auf das Material an und wie gut das ganze noch in Schuss ist, notfalls kann man solche Platten auch mit einem Speziallack versiegeln. Hier würde aber nur eine Luftmessung im Innenraum Klarheit schaffen - teuer und für eine Gartenhütte nicht so wirklich in Relation.
Allerdings fände ich es auch eine gute Idee, wenn in der Satzung generell aufgenommen werden würde, daß Asbet vor einem Verkauf/Abtretung entsorgt werden muss oder der Verein ggf. später die Kosten der Entsorgung übernimmt, wird mWn inzwischen oft so geregelt.