Hallo,
in unserer neuen (ab 1.9.2010) Wohnung liegen 30x30 grosse braune leicht melierte Bodenplatten. Sie erinnern mich an die Platten, die man in Wohnungen aus den 60er Jahren findet. Im Netz finde ich zu derartigen in den 50er bis 70 er Jahren verlegten Platten, dass sie zu einem grossen Teil aus Asbest bestehen. Wie kann ich herausfinden, welches Material hier vorliegt? Und welche Rechte habe ich dem Vermieter gegenüber. Er will mir die Wohnung unrenoviert übergeben. Es ist eine Sozialwohnung und er will „kein Geld reinstecken“. Ich befürchte, wenn ich den Zustand beanstande, bekommt jemand anders den Mietvertrag.
Gruß von Biggs aus NRW
Mein Dank gilt allen hilfreichen Antwortern
Hierbei handelt es sich wahrscheinlich um sog. Flexplatten. Die Platten sind asbesthaltig. Das Asbest liegt jedoch in einer fest gebundenen Form innerhalb der Platten vor. Solange die Platten nicht zu sehr beschädigt sind und Sie die Platten nicht rausreißen oder auch in sonstiger Weise bearbeiten (anbohren etc.) brauchen Sie keine Angst zu haben. Vereinbaren Sie mit dem Vermieter, dass Sie auf den Boden Laminat oder auch Parkett legen dürfen. Wenn Ihnen die Whg. gefällt, dann verhandeln Sie mit dem Vermieter und lassen sich das Geld für den Belag von Ihm bezahlen (verpflichtet ist er dazu nicht, da hinsichtlich des alten Bodenbelages keine Sanierungspflicht besteht).
MfG, Dieter
Sachverst. f. Bau- u. Gebäudeschadstoffe
www.schadstofffrei.de
Servus biggs,
so aus der Ferne kann ich da gar nichts dazu schreiben.
hast du da http://de.wikipedia.org/wiki/Vinyl-Asbest-Platten schon mal nach geschaut?
Wie die rechtliche Lage bezüglich einer Mietwohnung aussieht, kann ich dir auch nicht sagen, bin leider kein sehr gut verdienender Rechtsverdreher
)
Erkundige dich doch mal bei deinem örtlichen Mieterverein, der kann dir da vieleicht helfen.
Heraus zu finden, ob das Asbesthaltige Bodenbeläge
sind ist nicht ganz billig. Da mußt du eine Probe in ein fachkundiges Ingeneurbüro bringen. Die lassen sich das aber recht gut bezahlen. Wieviel das kostet und wer die Kosten trägt, weiß ich wie geschrieben nicht.
Hoffe, daß ich dir mit dem Mietverein wenigstens ein klein wenig geholfen habe, aber so ohne Bilder kann ich da nichts vernünftiges dazu schreiben.
Gruß
OldGeorge
Hallo Biggs,
Generell ist das bloße Vorhandensein von Asbest noch nicht bedenklich - erst wenn lungengängiger Staub entstehen kann!
zu klären gilt:
-
Wann wurden die Bodenfliesen verlegt?
Asbesthaltige „Flex“-Platten wurden v.a. in den 60-ger und 70-ger Jahren verlegt. -
Handelt es sich um asbesthaltige „Flex“-Platten oder ungefährliche Linoleum-Platten?
Absolute Sicherheit gibt NUR eine Laboranalyse, doch hier einige Praxistipps:
-immer mit Seifenwasser staubfrei arbeiten!!!-
Die asbesthaltigen Flex-Platten sind wesentlich härter und brechen bei hohem Druck spröde (ähnlich Vinyl-Schallplatten). Meist sind mit der Lupe an den Bruchkanten die mattgrauen Asbest-Fasern zu sehen. Generell: je kleiner die Platten sind desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Asbest enthalten ist.
Die harmlosen Linoleum-Platten sind meist beige-marmoriert und brechen zäh-spröde, lassen sich aber auch dann noch etwas biegen wenn sie altersbedingt verhärtet sind (Flex-Platten sind immer fest!).
Sieh auch nach dem verwendeten Kleber! Schwarzer, brüchiger Kleber ist oft asbesthaltig, der gummiartige beige Kleber hingegen nicht.
Bitte auch beachten: genausogut kann es sich auch um Linoleumplatten handeln!
Bei Gebäudeuntersuchungen auf Asbest mache ich immer die Messer-Stichprobe:
In Linoleumplatten kann man die Spitze etwas hineinpieken und die Platte reagiert zäh. Verdächtige „Flex-Platten“ sind härter & spröder…