hallo.
es geht darum, ein haus abzureißen, das mit kunstschiefer verkleidet ist.
angeblich wäre dieser asbesthaltig.
angenommen, das ist tatsächlich so. verstehe ich dann die TRGS 519 richtig, wenn ich sage, daß
- ich das selbst machen kann (also keine fachfirma beauftragen muß), wenn:
- ich einen fünfstündigen lehrgang bzgl. umgang mit asbest besuche und
- ein verfahren mit „geringer exposition“ anwende und
- mich an die damit zusammenhängenden bestimmungen halte (betriebsanweisung, schutzkleidung usw.
was mir noch nicht ganz klar ist: muß das haus dazu „verpackt“ werden, um staubbelastung der anwohner zu vermeiden?
oder kann man bei einem verfahren geringer exposition sowieso davon ausgehen, daß wenn im unmittelbaren arbeitsbereich die faserbelastung unter 15000F/m³ liegt, sie das in größerer entfernung sowieso tut?
gruß
michae