Asbestplatten demontieren

Hallo
wir wollen Asbestgaragenplatten von der Decke demontieren und nach der Leitungsverlegung wieder
montieren!!Die Befestigungsschrauben sind vorgebohrt und werden nicht vergrößert.Platten können in einem Stück demontiert und wieder montiert werden.Ist dieses
erlaubt und welche Vorsichtsmaßnahmen sind zutreffen!!
Gruß A.Overath

Hallo

Da stellst du eine Gewissensfrage die dir unterschiedlich beantwortet wird .

Normalerweise sollte ales Asbesthaltige Material entsorgt werden .
Das muss dann eine Fachfirma machen und wird ein Teurer Spass .

Die andere Antwort
Du machst die Garagentüren zu , was dann darin vorgeht sieht Niemand und geht Niemanden etwas an außer die Emissionen deines tuns betrift andere .

Was du machst bleibt dir überlassen denn du hast auch die Verantwortung .

Allgemeines zu asbest und dem Umgang damit .

Astbest ist ein Natürlicher Stoff der in Berkwerken abgebaut wurde .
Asbest ist nicht giftig es besteht nur die Gefahr das sich Fahsern aus dem Material lösen wenn diese Fahser dann einen bestimmten Bruchwinkel hat und eingeahtmet wird kann sich in die Lunge eines Lebewesens bohren und die Sogenannte Lungenkreinkheit Asbestose veruhrsachen .
Deshalb ist es zu vermeiden das sich Fahsern lösen können .
Je nach möglichkeit kann dieses durch versiegeln befeuchten oder andere Möglichkeiten der Abrieb und Staubentwicklung erreicht werden .
Nun zu deinem Projekt .

Durch das lösen der Schrauben kötte z.b. sich schon Fasern lösen und eine Gefahr darstellen deshalb müssen solche Arbeiten von geschuhlten Personal ausgeführt werden . Wärend der Arbeiten an Asbesthaltigen Material ist komplette Schutzkleidung zu tragen die auch Entsorgt werden muss um eine Verschleppung der Fahsern zu vermeiden .Selstverständlich ist der Ahtemschutz sehr wichtig .
Und wärend der Arbeiten und mindestens ein Stunde länger ist die Luft des Raumes mit einem Speziellen Staubsauger zu reinigen .

Alles ist dann noch abhänig vom Gewerbeaufsichtsamt die die Verfahrensweise und ausführungen prüfen und genehmigen müssen .
Leider gibt es dafür keine einheitliche Richtliene und es liegt im Ermessen des Bearbeiters .

m.f.G. Horst

Hi,

Das muss dann eine Fachfirma machen

Sicher?

Wenn das asbesthalige Material fachgerecht demontiert und entsorgt wird, dürfte es auch durch Privatpersonen demontiert werden:

http://www.wgv-quarzbichl.de/index.php?id=186

Wir haben letztes Jahr ein Asbestdach nach den Vorschriften TRGS 519 demontiert, in BigBags verpackt und auf die zuständige Deponie gebracht. Die Entsorgungskosten waren damals 119,00 €/to.

Den einzigen Nachweis, den die Gewerbeaufsicht von uns wollte, war der Nachweis der Entsorgung.

Soweit mir bekannt ist, darf man ein einmal demontiertes Dach aus asbeshaltigem Material nicht wieder montieren.

Zudem dürften die Platten auch nicht mehr die Besten sein, d. h. unter Umständen könnte es schon beim Abbau zum Bruch der Platten kommen.

Gruß
Tina

Hallo!

wir wollen Asbestgaragenplatten von der Decke demontieren

bist Du sicher das es Asbestplatten sind und keine Fermacellplatten, vielleicht hier mal ein Foto rein setzen.

Sepp.

Was, Ihr wollt die Asbestplatten wieder montieren? Wenn ja, wird da definitiv am falschen Ort gespart.
Noch ein hilfreicher Trick zur Selbstdemontage:
Wässert die Platten vorher gut mittels Gartenschlauch. Das verhindert bei der Demontage schonmal, dass die Fasern lustig durch die Luft fliegen.
MfG ramses90

Hallo

Wie heisst es so schön man darf alles nur halt nicht erwischen lassen .

Arbeiten an Asbesthaltigen Gegenständen darf nur jemad der einen Speziellen Lehrgang bei TÜv oder Dekra oder gleichwertiger Organisation besucht hat und dann vor dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt eine Prüfung erfolgreich abgelegt hat .
So ist die offizielle lesart .
Das hat auch einen Grund . Um sich und andere nicht zu gefärden bedarf es etwas an Kentnisse mit dem als gesundheitsgefärdenen Stoff eingestuften Material zu arbeiten Halbwissen von sich selbstüberschätzenden Hobbybastler reicht defenitiv nicht .
Aber wo kein Kläger ist auch kein Richter. Aber sieht es der richtige dann wird es teuer allein eine dann nötige Luftmessung um die belastung festzustellen liegt im bereich von tausenden € .

m.f.G. Horst

Hi,

Wie heisst es so schön man darf alles nur halt nicht
erwischen lassen .

ähm nö, wie der Link ja nun schon bewist.

Arbeiten an Asbesthaltigen Gegenständen darf nur jemad
der einen Speziellen Lehrgang bei TÜv oder Dekra oder
gleichwertiger Organisation besucht hat und dann vor dem
zuständigen Gewerbeaufsichtsamt eine Prüfung erfolgreich
abgelegt hat .

Auch nö, zumindest hier in Bayern nicht. Das gilt nur für Firmen, nicht für Privatpersonen.

So ist die offizielle lesart .

Hier in Bayern nicht.

Das hat auch einen Grund . Um sich und andere nicht
zu gefärden bedarf es etwas an Kentnisse mit dem als
gesundheitsgefärdenen Stoff eingestuften Material zu
arbeiten Halbwissen von sich selbstüberschätzenden
Hobbybastler reicht defenitiv nicht .

Naja, wenn ein Zimmermann und Bautechniker ein selbstüberschätzer Hobbybastler ist… In seiner Zeit als Zimmermann hat mein Mann einen entsprechenden Kurs besucht. Aber unabhängig davon das der damalige Arbeitgeber das Prüfzeugnis hat, war seitens des Gewerbeaufsichtsamtes nur der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung von nöten.

Aber damit hat es nichts zu tun. Im Privatbereich darf er das machen.

Aber wo kein Kläger ist auch kein Richter. Aber sieht
es der richtige dann wird es teuer allein eine dann
nötige Luftmessung um die belastung festzustellen liegt
im bereich von tausenden € .

Das mag sein, aber wie ich bereits schrieb und auch der Link aussagte, wenn der Abbau gemäß der Richtlinien durchgeführt wird, dann braucht man keine Fachfirma. Zumindest hier in Bayern letztes Jahr nicht. Sollte sich das geändert haben, bitte ich Dich das kurz zu verlinken.

Gruß
Tina

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Hallo Engelchen,
war bei mir in Hessen genauso.
Habe selbst demontiert und in spez. Bigpacks zur Entsorgungsstation gefahren, dort den entsprechenden Entsorgungsnachweis erhalten.
Ich glaube Dein Vorschreiber schreibt vom Hörensagen…
Gruß elmore

Hallo
Also was hinter den 7 bergen und bei den 7 Zwergen abgeht weiss ich nicht hir ist das Bundesland Niedersachen dor nimmt man das mit Umweltschutz genauer Hamburg ist noch schlimmer .
Ach ja Zum hörensagen ich bin Sachverständiger für den Umgang mit umweltgefärdene Stoffe Ich darf mit allen Stoffen überall arbeiten , bilde Sachkundige aus .
Wer in Niedersachsen so verfährt wie beschrieben wurde kann schon mal n Kredit beantragen weil 1 Busgeld für unsachgemäße umgang mit Umweltgefärdenen Stoffen .
2 Busgeld und wohl verlust der Fahrerlaubnis wegen unsachgemäßen und ungenehmigten transport von Sondermüll .
Aber ist alles ne angelegenheit der Bundesländer .

M.f.G. Horst

Hallo
Also was hinter den 7 bergen und bei den 7 Zwergen
abgeht weiss ich nicht hir ist das Bundesland
Niedersachen dor nimmt man das mit Umweltschutz genauer
Hamburg ist noch schlimmer .
Ach ja Zum hörensagen ich bin Sachverständiger für den
Umgang mit umweltgefärdene Stoffe Ich darf mit allen
Stoffen überall arbeiten , bilde Sachkundige aus .
Wer in Niedersachsen so verfährt wie beschrieben wurde
kann schon mal n Kredit beantragen weil 1 Busgeld für
unsachgemäße umgang mit Umweltgefärdenen Stoffen .
2 Busgeld und wohl verlust der Fahrerlaubnis wegen
unsachgemäßen und ungenehmigten transport von Sondermüll .

Hi,

naja, solange man nur das Geld für den Bus zahlen muss…

Mal im Ernst, in Bayern muß man die nächstgelegene Deponie anfahren, Eine Genehmigung dafür braucht nicht einmal eine Fachfirma.

Aber da Du Dich in Niedersachsen so gut auskennst, kannst Du diese Verordnungen hier doch sicherlich verlinken.

Gruß
Tina

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Hm komisch, auch in Wittmund in Niedersachsen, dürfen Privatpersonen Asbest selbst abbauen, sofern sie die Vorschriften des TRGS 519 beachten.

Sie dürfen die Abfälle auch selbst transportieren und dies ohne Genehmigung:

http://www.abfallwirtschaft.wittmund.de/Infof%C3%BCr…

Selbst Baufirmen benötigen keine Transportgenehmigung für kleinere Mengen asbesthaltiger Abfälle.

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