was ist erforderlich um die Urne eines Verstorbenen aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land zu überführen? Der Verstorbene hatte den Wunsch, das seine Asche an einem bestimmten Ort im Ausland verstreut wird. In diesem Land ist das erlaubt. Natürlich wäre es am einfachsten, wenn die Urne im Fluggepäck der Angehörigen mitreisen könnte, doch sicher gibts in D Gesetze, die das nicht möglich machen. Also wie geht das legal?
das ist eine wunderschöne Frage. Ich dachte erst, sie falle unter das Abkommen des Europarats zum Transport von Leichen. Da ist aber ausdrücklich geregelt, dass es bei Asche in Urnen nicht zur Anwendung kommt. Insofern dürften bei Leichenasche tatsächlich die normalen Regeln zur Beförderung von Gütern gelten.
Bei einigen Fluglinien gelten Urnen als Sondergepäck, das mit in die Kabine genommen werden darf, solange die Urne nicht die Maße für das Handgepäck übersteigt. Die europäischen Fluglinien haben sich wohl auf Regelungen für Urnen im Handgepäck geeinigt. Diese findest Du z.B. hier: www.transavia.com/hv/de-DE/service/sperriges-gepack.
Demnach gilt:
Die Urne muss solide verpackt sein.
Du musst eine Sterbeurkunde vorlegen können.
Du musst eine Bescheinigung des Krematoriums vorlegen können (bei der Zollkontrolle), die besagt, dass die Asche in der Urne die des Verstorbenen ist.
Meine Lieblingseinschränkung ist allerdings, dass es im Flugzeug ausdrücklich untersagt ist, die Asche auszupacken. Leuchtet ja auch irgendwie ein.
Ich würde mich trotzdem bei der Fluglinie und wohl auch bei der Security des Flughafens rückversichern. Es wird dort sicher nicht gefragt, ob gegen deutsches Bestattungsrecht verstoßen wird.
leider besteht in Deutschland Friedhofszwang. Und die Asche zu „klauen“ wird sicher irgendwo im Gesetz als Ornungswidrigkeit geahndet. Bleibt also nur der Weg über ein ausländisches Bestattungsunternehmen, was natürlich sich an solchen Sachen eine goldene Nase verdient.
Das diese Gesetzlichkeiten allein und ausschließlich sich auf einen würdevollen Umgang mit sterblichen Resten stützt und dazu noch fordert das sich Angehörige auch irgendwann verabschieden könnten (auch wenn sie es jetzt oder in ein paar Jahren nicht wollen) muß nicht ein Gesetz entscheiden.
Hier wird eindeutig in den Willen des noch lebenden Menschen eingeschritten, der nach seinem Tod die von ihm selbst gewünschte Ruhe wünscht in der ihm zusagenden Form.