Asche von Verstorbenen 'exportieren'

Hallo,

ist es möglich (weil testamentarisch so festgelegt), das man die Urne mit der Asche des Verstorbenen (Einäscherung erfolgte hier in Deutschland) ins außereuropäische Ausland schickt? Die Person, die dort die Urne erhält, soll die Asche dann verstreuen an einem bestimmten Ort. Ob dies die Landesgesetze zulassen, muß noch geklärt werden.

Also, darf eine Urne mit „Inhalt“ exportiert werden und wenn ja, welche Formulare etc. sind erforderlich?

Gruß
Selorius

Hallo,

das Problem besteht darin, dass aufgrund der Bestattungsgesetze der Länder die Totenasche dem Angehörigen gar nicht ohne besondere behördliche Genehmigung ausgehändigt werden kann.

Daher gibt es dann „Umwege“ ganz im Sinne der EU-Dienstleistungsfreiheit über Niederlande, Spanien oder CZ, wo die Asche dann nach dem Kremieren hin- und wieder rücküberführt wird.

http://www.urne-bestattung-privat.com/totenasche-dah…
http://www.vietje-bestattungen.homepage.t-online.de/

VG
EK

Nehmen wir an, der Empfänger der Asche im Ausland ist kein Angehöriger (aber eine Privatperson), und dann? Muß diese Person gegenüber Deutschland erst nachweisen, das sie sich diese Asche des Verstorbenen nicht nur hinters Haus kippt, sondern ordentlich beerdigt?

Gruß
Selorius

Hallo Selourius,

ich bin mir nicht ganz sicher, aber so weit ich weiß, darf der Auftrag für die „Überführung“ der Urne nur von einem Bestattungsunternehmen veranlasst werden. Einfach einmal bei dem Bestatter nachfragen.

LG
Sabine

Hallo,

guckst du hier:

http://www.postmortal.de/Bestattung-Beisetzung/Alter…

Es gibt aber noch viele andere Anbieter in der Schweiz

grüße
miamei