Hallo die Reiserecht-Experten,
jemand habe bei einem Reiseveranstalter einen Hin- und Rücklflug auf die Balearen gebucht, sitze nun da und will/muss zum gebuchten Termin in den nächsten Tagen zurückreisen.
Der Veranstalter verweist an die Airline. Bei der erreicht man keinen, wegen „glühender“ Leitungen. Insgesamt große Ratlosigkeit.
Nun die Fragen :
1.) Ist in einem solchen Fall höherer Gewalt der Veranstalter/die Airline aus der Beförderungspflicht heraus und kann es bei der Erstattung eines Teiles des Flugpreises belassen ?
2.)Wenn der Reisende seine Rückreise per Fähre und Bahn selber arrangiert, hat er dann Anpruch auf Kostenerstattung ?
3.) Muss die Airline den Reisenden zu einem späteren Zeitpunkt für dasselbe Geld befördern, auch wenn die Flüge dann teurer sind ?
4.) Hat der Reisende - falls 3.) zutrifft - „freie“ Terminwahl, oder muss er auch ggfls um drei Uhr nachts abflugbereit sein ?
Gruß
Karl
P.S.: Rückreisezeit Mallorca-Hannover : 36 Stunden.
Mietwagen am Flughafen Palma abgeben,
Taxifahrt Airport-Hafen
Fähre (7Std.)
Taxifahrt Hafen BCN - Bahnhof
Nachtzug BCN - Paris Austerlitz
Metro Gard du Nord 45 min
Zug nach Köln
Zug Köln - Hannover
Da merkt man erst, wie mühselig reisen sein kann.