Asparafa und Existenzgründer

hi,

mal angenommen, ein existenzgründer stellt eine „ansparabschreibung“ im JA 2003 ein und auf rückfrage des FA werden die investitionen näher bezeichnet und es wird als anschaffungszeitpunkt darauf hingewiesen, dass dies bis ende des jahre 2005 geschehen wird… is aber nicht geschehen und wird wohl auch nicht…

der existenzgründer hat ja nun 5 jahre zeit die ansparafa aufzulösen - müsste er hier im JA 2005 die sache auflösen, da er ja dem FA mitgeteilt hat, dass bis ende 2005 die anschaffungen erfolgen, oder kann er sich darauf berufen, dass sich die anschaffungen verschieben und die rücklage eben in die folgejahre „weitergeschleppt“ wird ?

gruß vom inder

Hi !

Die mitteilung an das FA wies lediglich auf einen Plan hin. Wenn sich der Plan aber nicht 1:1 umsetzen läßt, gilt immer noch das Gesetz. Und dieses läßt nunmal einen 5-Jahreszeitraum zu. Es besteht daher noch keine Notwendigkeit zur Auflösung.
Sollte allerdings die Absicht zur Anschaffung komplett aufgegeben werden, sollte die Auflösung erfolgen. Zur Vermeidung steuerlicher Folgen kann ja möglicherweise eine neue Anspar-AfA angesetzt werden.

Da aber die Absicht (zur Anschaffung/Nichtanschaffung) eine innere Tatsache ist, die nur durch Indizien belegt werden kann, läßt sich dort sicherlich noch einiges gestalten.

BARUL76