hi,
mal angenommen, ein existenzgründer stellt eine „ansparabschreibung“ im JA 2003 ein und auf rückfrage des FA werden die investitionen näher bezeichnet und es wird als anschaffungszeitpunkt darauf hingewiesen, dass dies bis ende des jahre 2005 geschehen wird… is aber nicht geschehen und wird wohl auch nicht…
der existenzgründer hat ja nun 5 jahre zeit die ansparafa aufzulösen - müsste er hier im JA 2005 die sache auflösen, da er ja dem FA mitgeteilt hat, dass bis ende 2005 die anschaffungen erfolgen, oder kann er sich darauf berufen, dass sich die anschaffungen verschieben und die rücklage eben in die folgejahre „weitergeschleppt“ wird ?
gruß vom inder