Aspecta: Füchse Deutschlands vereinigt euch

Guten Abend,

ich habe mir mal die Bedingungen der Aspecta-Fondpolice angesehen. Ich habe hierbei festgestellt, dass das Guthaben bei einer eventuellen Kündigung exorbitant hoch ist:

Deshalb habe ich mir die Mühe gemacht, Euch die guten Leistungen hier darzustellen:

Textanfang:
(2) Nach § 176 VVG haben wir nach Kündigung - soweit bereits entstanden

  • die Rückvergütung zu erstatten.

Diese entspricht dem aus laufender Beitragszahlung
gebildetem Fondsvermögen (vgl. § 1 Abs. 3) vermindert um einen als
angemessen angesehenen Abzug in Höhe von 100 Prozent zum Ende
des ersten Versicherungs­jahres, 90 Prozent im zweiten.
70 Prozent im dritten, 60 Prozent im vierten, 50 Prozent im fünften,
40 Prozent im sechsten, 25 Prozent im siebten,
10 Pro­zent im achten und 5 Prozent ab dem neunten Versicherungsjahr.
Beitragsrückstande werden von der Rückvergütung abgesetzt.
Das aus einer Zuzahlung gebildete Fondsvermögen wird bei einer
vol1ständigen Kündigung um 5 Prozent vermindert.
Bei einer teilweisen Kündigung gilt der gleiche prozentuale Abzug
wie bei dem aus laufender Beitragszahlung gebildetem Fondsvermögen.
Ab dem 55. Lebensjahr der versicherten Person und einer bis dahin erreichten Laufzeit
des Vertrages von mindestens zwölf Jahren entfällt der Abzug.

Beträgt die Rückvergütung weniger als EUR 30. wird der Betrag nicht ausge­zahlt,
sofern kein weiterer Zahlungsvorgang (z. B. Beitragsrückzahlung) erfolgt.

Die Kündigung Ihrer Versicherung ist mit Nachteilen verbunden.
In der Anfangs­zeit Ihrer Versicherung ist wegen der Verrechnung
von Abschlusskosten kein Rückkaufswert vorhanden.
Der Rückkaufswert erreicht auch in den Folgejahren nicht unbedingt die Summe der eingezahlten Beitrage.

Textende:

960.000 treue Kunden hat die Aspecta: alles studierte Mathematiker und
im Zweitstudium „Fuchs“ studiert?

Gruß

Detlev

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