Asserverbrauch bei abgelauferner Wasseruhr

Hallo,

mal angenommen, man besitzt einen Campingplatz mit 100m² Gesamtfläche, ist lediglich in den Sommermonaten dort anwesend, hatte in den letzten 6 Jahren einen Wasser- und Abwasserverbrauch von ca. 8 bis 13 cbm und nu kommt eine Wasserrechnung von über 510 cbm ins Haus geflattert!!
Wobei das Wasser von November bis April komplett vom Pächter abgestellt wurde!

Nach dem man sich die Wasseruhr genau angesehen hat, stellt man fest, diese ist aus dem Jahre 1996! Ein weiterer Wartungszeitpunkt ist nicht ersichtlich…lediglich 96!

Der Betreiber des Campingplatzes besteht auf eine Begleichung!
Er gibt vor, es würde ein Wasserschaden vorliegen und der Pächter hätte dies zu tragen.

Da nu der Pächter sich keiner Schuld bewusst ist und auch von einem Wasserschaden in der Menge von 510cbm (Überflutung der Gesamtfläche!?) nichts bemerkt, ist die völlig verzweifelte und überforderte Frage: WAS SOLL ER TUN?

Wasserzähler, die zu einer Abrechnung dienen haben eine Eichdauer von 6 Jahren, d. h. nach dieser Zeit muß ein neuer Wasserzähler mit neuer Eichgültigkeit eingebaut werden. Wasserzähler ohne gültige Eichung dürfen nicht zu Verrechnungszwecken verwendet werden. Handelt es sich hier um einen Unterzähler, oder einen Hauptzähler des Wasserversorgers oder des Pächters. Der Verbrauch eines Unterzählers ist ja auch im Verbrauch des Hauptzählers enthalten, und vielleicht gibt es hier einen Hauptzähler von den Wasserwerken.

Da nu der Pächter sich keiner Schuld bewusst ist und auch von
einem Wasserschaden in der Menge von 510cbm (Überflutung der
Gesamtfläche!?) nichts bemerkt, ist die völlig verzweifelte
und überforderte Frage: WAS SOLL ER TUN?

Irgendwo muss das Wasser ja hin gelaufen sein und wenn die Uhr korrekt gezählt haben sollte, würde ich die Möglichkeit eines Rohrbruchs (oder Haarriss etc) vielleicht in doch Betracht ziehen. Wenn das Wasser ständig versickert, muss es nicht zwingend zu einer Überflutung kommen.
Diesen Schaden sollte dann eigentlich auch eine Versicherung übernehmen.

Das heisst nu, dass der Pächter sich zurücklehnen könnte und der Rechnung keine Gültigkeit zuweisst?!
Und wenn ein Wasserrohrbruch vorliegen würden (Wasseruhr läuft im Stillzustand nicht), die Kosten der Betreiber des Campingplatzes tragen würde, da der Pächter keine Hausratversicherung hier für hat?

Moin, Petra,

Das heisst nu, dass der Pächter sich zurücklehnen könnte und
der Rechnung keine Gültigkeit zuweisst?!

so ist es.

(Wasseruhr läuft im Stillzustand nicht),

dann liegt kein Wasserrohrbruch vor, sowas repariert sich doch nicht von selbst!

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

ich glaub es nicht…Antwort zur richtigen Zeit!
Es kann ja sein, dass gerade mal heute die Wasseruhr überprüft wird, in dem das Wasser im Gebäude angestellt wird, und eine kleine verschreckte Person nu dem Betreiber die Stirn bieten kann.

Logo, möchte die Pächterin wissen, wofür die ihr angerechneten 510.000 Liter hingekommen sind, aber das sie hierfür nicht finanziell herangezogen werden kann, ist sehr beruhigend.
Denke mal, die Wasseruhr hat einen Knacks und hoffe weiterhin, dass es sich beim heutigen Test beweisen wird.
Und wenn nicht?! Denke ma, ist Sache des Betreibers?!

LG
Petra…die wieder ein kleines Lächeln hat :wink:

Hmmm, gehen wir nun davon aus, dass der Betreiber des Campingplatzes der Pächterin unterstellt, dass der Toilettenspülkasten durch gelaufen wäre und es somit zu den 510.000 Liter Wasserverbrauch kam.
Wie lange muss denn dann ein Spülkasten durchlaufen?
Wie kann man dem entgegentreten?

Wasseruhr - Eichfrist abgelaufen

Das heisst nu, dass der Pächter sich zurücklehnen könnte und der Rechnung keine Gültigkeit zuweisst?!

So einfach sehe ich das nicht.
Komisch, dass immer erst dann näher auf Wasseruhren/Messeinrichtungen geschaut wird, wenn ein übermäßiger Verbrauch vorliegt …
I.d.R. hat während der Pacht-/Mietzeit der Nutzer die alleinige Verfügung über die Pacht-/Mietsache (samt Wasseruhren), daher hat der Mieter/Pächter auch die Pflicht etwaige Mängel dem Verpächter/Vermieter anzuzeigen. Ein Anspruch auf Abhilfe (hier: Eichaustausch) entsteht erst durch die Mängelanzeige; verletzt der Mieter/Pächter seine Mängelanzeigepflicht, dann ist er mit eigenen Ansprüchen ausgeschlossen und ggfs. sogar gegenüber dem Vermieter/Verpächter zu Schadenserstz verpflicht.
> BGB § 581 in Verbindung mit § 536c
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html

Es widerspräche m.E. auch dem Grundrechtsprinzip von „Treu und Glauben“ > § 242 BGB.
Jemand der seine eigenen Pflichten verletzt und jederzeit durch einen Blick auf die Wasseruhr den Eichfristablauf hätte feststellen und Abhilfe hätte verlangen können, kann nicht hinterher Ansprüche daraus ableiten, die der Vermieter/Verpächter gar nicht abwenden konnte.

Zudem: eine überalterte Wasseruhr misst i.d.R. weniger (nicht mehr)!

M.E. sollte man die beiden Sachverhalte getrennt voneinander halten (Eichfrist und Wasserverbrauch).

Wenn die Wasseruhr steht - womit begründet der Verpächter denn, dass die 510m³ genau an der Entnahmestelle dieses einen Pächters entnommen wurden?
D.h. die Forderung bzgl. der Wasserkosten muss natürlich begründet werden!

Hmmm, gehen wir nun davon aus, dass der Betreiber des Campingplatzes der Pächterin unterstellt, dass der Toilettenspülkasten durch gelaufen wäre und es somit zu den 510.000 Liter Wasserverbrauch kam.
Wie lange muss denn dann ein Spülkasten durchlaufen?
Wie kann man dem entgegentreten?

Von was reden wir den nu ???
Wasserrohrbruch? Wo genau war der? (vor/nach der Wasseruhr des Pächters?)
Oder von einem undichten Spülkasten?
„Ein undichter WC-Kasten kann bis zu 500 Liter Wasser pro Tag in den Kanal rauschen lassen.“
http://www.bund-bremen.net/thomas/pdf/Wassersparen06…
500 L/h * 24 h * 365 Tage = 4.380.000 Liter !!! = 4.380 m³

Im Netz finden sich die unterschiedlichsten Angaben dazu - ab 20 L/h aufwärts.
Es kommt halt drauf an, ob der Kasten nur rinnt - oder voll durchrauscht > dabei ist entscheidend, was die Leitung durchlässt.
Im Einzelfall können das durchaus auch mehr als 500 L/h sein … (das lässt sich ja feststellen) - über ein Wochenende 50m³ sind leicht möglich …

http://www.bund-bremen.net/thomas/pdf/Wassersparen06…
500 L/h * 24 h * 365 Tage = 4.380.000 Liter !!! = 4.380 m³

In der Broschüre stehen allerdings 500 l/Tag nicht pro Std.

500 l * 365 Tage = 182.500 Liter = 182,5 cbm

MfG Sonja

Sorry - ja.
Wie gesagt sind aber die Spannen riesig (je nachdem, ob die die Quellen von undichter Dichtung/Rinnsaal oder voll Durchrauschen ausgehen)
Ggfs. kann ja jeder selbst GOOGLEN
Übernacht 30m³ habe ich leider schon selbst erlebt …

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