Wasseruhr - Eichfrist abgelaufen
Das heisst nu, dass der Pächter sich zurücklehnen könnte und der Rechnung keine Gültigkeit zuweisst?!
So einfach sehe ich das nicht.
Komisch, dass immer erst dann näher auf Wasseruhren/Messeinrichtungen geschaut wird, wenn ein übermäßiger Verbrauch vorliegt …
I.d.R. hat während der Pacht-/Mietzeit der Nutzer die alleinige Verfügung über die Pacht-/Mietsache (samt Wasseruhren), daher hat der Mieter/Pächter auch die Pflicht etwaige Mängel dem Verpächter/Vermieter anzuzeigen. Ein Anspruch auf Abhilfe (hier: Eichaustausch) entsteht erst durch die Mängelanzeige; verletzt der Mieter/Pächter seine Mängelanzeigepflicht, dann ist er mit eigenen Ansprüchen ausgeschlossen und ggfs. sogar gegenüber dem Vermieter/Verpächter zu Schadenserstz verpflicht.
> BGB § 581 in Verbindung mit § 536c
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html
Es widerspräche m.E. auch dem Grundrechtsprinzip von „Treu und Glauben“ > § 242 BGB.
Jemand der seine eigenen Pflichten verletzt und jederzeit durch einen Blick auf die Wasseruhr den Eichfristablauf hätte feststellen und Abhilfe hätte verlangen können, kann nicht hinterher Ansprüche daraus ableiten, die der Vermieter/Verpächter gar nicht abwenden konnte.
Zudem: eine überalterte Wasseruhr misst i.d.R. weniger (nicht mehr)!
M.E. sollte man die beiden Sachverhalte getrennt voneinander halten (Eichfrist und Wasserverbrauch).
Wenn die Wasseruhr steht - womit begründet der Verpächter denn, dass die 510m³ genau an der Entnahmestelle dieses einen Pächters entnommen wurden?
D.h. die Forderung bzgl. der Wasserkosten muss natürlich begründet werden!
Hmmm, gehen wir nun davon aus, dass der Betreiber des Campingplatzes der Pächterin unterstellt, dass der Toilettenspülkasten durch gelaufen wäre und es somit zu den 510.000 Liter Wasserverbrauch kam.
Wie lange muss denn dann ein Spülkasten durchlaufen?
Wie kann man dem entgegentreten?
Von was reden wir den nu ???
Wasserrohrbruch? Wo genau war der? (vor/nach der Wasseruhr des Pächters?)
Oder von einem undichten Spülkasten?
„Ein undichter WC-Kasten kann bis zu 500 Liter Wasser pro Tag in den Kanal rauschen lassen.“
http://www.bund-bremen.net/thomas/pdf/Wassersparen06…
500 L/h * 24 h * 365 Tage = 4.380.000 Liter !!! = 4.380 m³
Im Netz finden sich die unterschiedlichsten Angaben dazu - ab 20 L/h aufwärts.
Es kommt halt drauf an, ob der Kasten nur rinnt - oder voll durchrauscht > dabei ist entscheidend, was die Leitung durchlässt.
Im Einzelfall können das durchaus auch mehr als 500 L/h sein … (das lässt sich ja feststellen) - über ein Wochenende 50m³ sind leicht möglich …