Hallo Stefan,
in dem dort beschriebenen Quartal wurde ja ein Jahresfehlbetrag i.H.v. 142 Mio. Dollar erwirtschaftet. Dazu heisst es dann:
The GAAP net loss in the quarter included an asset impairment charge of $121.7 million primarily related to the write-down of goodwill associated with the Broadband Media Processing business.
Nach dieser Aussage ist der Jahresfehlbetrag zum überwiegenden Teil auf eine wertberichtung des Goodwill zurückzuführen. Für den Goodwill gelten nach US-GAAP besondere Bewertungsvorschriften. So hat v.a. eine regelmäßige Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills zu erfolgen. Bei einer solchen ist nun aber festgestellt worden, dass der „alte“ Wertansatz nicht mehr zu rechtfertigen ist. Daher hatte eine Abschreibung zu erfolgen und zwar i.H.v. 121,7 Mio. Dollar.
Jetzt muss man dazu aber noch wissen, dass eine solche Goodwill-Korrektur nur dann zulässig ist, wenn der Goodwill „derivativ“ ist. Damit ist gemeint, dass man irgendwann einmal ein Unternehmen oder eine Marke gekauft haben muss, um den dadurch erlangten Goodwill (Differenz aus gezahltem Kaufpreis und der Summe die sich nach Verrechnung der Vermögenswerte und Schulden des gekauften Unternehmens ergibt) in der Bilanz ansetzen zu können.
Beispiel:
Unternehmen A kauf Unternehmen B. Kaufpreis 5 Mio.
Unternehmen B besitzt Akiva i.H.v. 8 Mio. und Passiva i.H.v. 6 Mio. Daraus ergibt sich der Goodwill wie folgt:
Goodwill = 5 - (8-6) = 3 Mio.
Diese 3 Mio. kommen jetzt als Aktivposten in die Bilanz des Unternehmens A. Dieses hat nun in jedem Jahr jedoch zu prüfen, ob der Goodwill (z.B. der Markenname des Unternehmens B) auch tatsächlich noch einen Wert i.H.v. 3 Mio. hat.
Wenn man feststellt, dass dem nicht mehr so ist, hat eine Korrektur zu erfolgen. Hierzu werden dann jährlich so genannte Impairment-Tests durchgeführt. Kommen diese zu der Erkenntnis, dass der Wert nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, ist abzuschreiben.
Genau das ist in dem vorliegenden Fall auch passiert. Darüber hinaus wurden auch noch weitere immaterielle Vermögenswerte, neben dem Goodwill, korrigiert.
Vergleiche hierzu:
Asset impairment charges for the three and six months ended March 28, 2008 consist primarily of a non-cash goodwill impairment charge related to our Broadband Media Processing business of $119.6 million. Asset impairment charges for the three and six months ended March 30, 2007 include a non-cash goodwill impairment charge of $135.0 million and an intangible asset impairment charge of $20.0 million, both of which were related to our Embedded Wireless Networking business.
VG
Sebastian