Hallo,
dürfte Dr. Fritz Müller, Assistant Professor, Associate Professor oder Full Professor an einer Uni im Ausland (z.B. in den USA), den Prof.-Titel in Deutschland tragen, wenn er hier seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat?
Wenn ja, wie? Ass.-Prof. Dr. Fritz Müller? Oder das deutsche pendendat „Jun.-Prof. Dr. …“?
vielen Dank!
MAX
Beste Grüße
MAX
Hallo,
eine Googlesuche brachte http://verwaltung.hessen.de/irj/HMWK_Internet?cid=7b…. und http://verwaltung.hessen.de/irj/HMWK_Internet?cid=24…. Anderes Bundesland muß ediglich in die Suche eingefügt werden. Die Regeln dürften aber überall gleich sein.
Gruß
Otto
ja, habe ich gesehen, dennoch danke.
Unklar ist aber, ob bspw. Assistant Professor inden USA ein Titel oder lediglich eine Berufsbezeichung ist. Kurzum, eine 100%ige „Ja“ oder „Nein“-Antwort habe ich noch nicht gefunden.
Es geht um Baden Württemberg oder Bayern.
Beste Dank!
Unklar ist aber, ob bspw. Assistant Professor inden USA ein
Titel oder lediglich eine Berufsbezeichung ist.
Dies ist nach USA-Recht zu beurteilen
g
Ergänzung
Hallo,
für BaWü guck http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/inter… Seite 17
Nach meiner Rechtsauffassung sind Assistant- und Junior- Funktionsbezeichnungen
das Risiko, wegen einer unzulässig geführten Berufsbezeichnung ein Bußgeld verhängt zu bekommen, ist so gering, dass ich persönlich es drauf ankommen lassen würde. Da kümmert sich bestimmt keine Behörde darum. Es wird ja nichts vorgetäuscht,
das zu Verwechslungen führen kann.
Aufforderung zum Rechtsbruch???
Hallo,
ist das:
das Risiko, wegen einer unzulässig geführten Berufsbezeichnung
ein Bußgeld verhängt zu bekommen, ist so gering, dass ich
persönlich es drauf ankommen lassen würde. Da kümmert sich
bestimmt keine Behörde darum. Es wird ja nichts vorgetäuscht,
das zu Verwechslungen führen kann.
hier wirklich so üblich???
Gruß
Testare_
danke für die Links und das Feedback!