Hallo.
Mal angenommen, jemand pflanzt 40cm hinter den Zaun einen Apfelbaum. Der Nachbar spricht ihn darauf an und bittet um Versetzen. Am Ende einigt man sich darauf, daß der Baum regelmäßig beschnitten wird, damit er den Nachbarn nicht beeinträchtigt. Angenommen, das funktioniert fünf Jahre, danach wuchert der Baum prächtig vor sich hin und wächst ausschließlich auf die Seite jenseits des Zaunes. Dort liegen die Sträucher uns Stauden flach, weil die Äste in Brusthöhe 2-3m in den Garten ragen. Weiter angenommen, der Nachbar wird mehrfach gebeten, die Äste abzusägen, tut das aber nicht.
Wenn man nun, rein theoretisch natürlich, zur Selbsthilfe griffe und ritsche-ratsche…Ihr wißt schon. Was wäre dann schlimmstenfalls die Strafe, wenn der „abgesägte“ Nachbar klagt?
Schadenersatz käme nicht in Frage, da die Äpfel 12 Jahre lang nicht geerntet wurden, sondern stets faulig vom Baum fielen. Also entsteht kein Schaden.
Eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung? Was kommt da als Strafe in Frage? Oder sonst noch so??
Hallo
Schadenersatz käme nicht in Frage, da die Äpfel 12 Jahre lang
nicht geerntet wurden, sondern stets faulig vom Baum fielen.
Also entsteht kein Schaden.
Soso.
Eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung? Was kommt da als
Strafe in Frage? Oder sonst noch so??
Je nach Zeitpunkt eine äußerst saftige Strafe wegen Baumfrevel.
Ich empfehle daher, nach § 910 BGBvorzugehen, unter Berücksichtigung der Schonzeit (bis 01.10.).
Ansonsten ist das Thema „grenznahe Bäume“ (berechtigterweise) weitenteils landesrechtlich in den Nachbarrechtsgesetzen geregelt.
Gruß
smalbop
Aah, vielen Dank. Baumfrevel, na, ich denke, das kommt dann hier eher nicht in Frage.
Das Nachbarschaftsgesetz ist eine feine Sache, aber was nützt es, wenn sich halt einer nicht dran hält. Und der andere, der unter dem Gesetzesverstoß leidet, sein Geld, seine Zeit, seine Nerven und seine wertvolle Lebenszeit verplempern muß, um einem Querulanten, der meint, die Welt gehöre ihm allein, auf die Sprünge zu helfen. (Das deswegen um so bitterer, weil wir jedes Jahr 2000€ (zweitausend) löhnen, um unter Schutz stehende Riesenbuchen zu schneiden, vor allem das Lichtraumprofil über der Straße. Und wenn ein Ast durch den Zaun auf den Fußweg guckt, kommt sofort das Ordnungsamt mit Strafzetteln.)
Theoretisch wächst der Apfelbaum ja auch noch in einer Koniferenhecke, die inzwischen 4m hoch ist und 10cm hinterm Zaun steht. Aber nach den Urteilen, die man so findet, sind Entzug von Licht und Wasser nicht sanktionsfähig.
Aber okay, man wird ihm also theoretisch noch einen Brief schreiben mit Fristsetzung und dann nach Ablauf der Frist zur Säge greifen.
Dankeschön sagt
die fragomaus